Medienmitteilung Pro Ecclesia

Reformprogramm für eine katholische Kirche in der Schweiz ohne Schweizer Sonderweg

Proecclesiazh
Do. Schweiz
Niemand kann zwei Herren dienen
Vademecum für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz
Papstschreiben zum Amt des Katecheten

Katholische Volksbewegung Pro Ecclesia
Fluhmattstasse 31, Postfach 42, 5401 Baden
Tel. 056 222 10 20, proecclesia@bluewin.ch, www.proecclesia.ch

Reformprogramm für eine katholische Kirche in der Schweiz ohne Schweizer Sonderweg

Ausgangslage

Der Zustand der römisch-katholischen Kirche in der deutschsprachigen Schweiz ist verwirrend und geprägt von einer tiefen Glaubenskrise. Die katholische Kirche ist in der Öffentlichkeit vor allem präsent mit Katholiken, welche ihrer Frustration an der Kirche Ausdruck verleihen und Kritik üben. Diese Meldungen werden insbesondere auch durch die bischöfliche Medienanstalt kath.ch verbreitet. Die Bischöfe äussern sich in der Öffentlichkeit wiederholt kritisch über Instruktionen des Vatikans und lehnen diese offen ab.

In einigen Bistümern ist die Abspaltung von der Weltkirche bereits sichtbar. Die Austritte aus der katholischen Landeskirche haben stetig zugenommen, und der unverkürzte katholische Glauben ist kaum mehr vorhanden. Einige der Ursachen liegen in der dualen Kirchenstruktur, welche weltweit einmalig ist. Die duale Kirchenstruktur verletzt die korporative Religionsfreiheit der katholischen Kirche, welche die Schweizerische Eidgenossenschaft allen Religionsgemeinschaften zusichert (vgl. Abschlussdokument des Wiener Treffens 1986 der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa).

1. Weg vom Staat – Gott statt Geld

Die weltweit einzigartige duale Kirchenstruktur führt dazu, dass die staatskirchenrechtlichen Körperschaften die von den Gläubigen erhobenen Kirchensteuern weitgehend unabhängig von den Bischöfen und Pfarrern verwenden. Die Schweizerische Bischofskonferenz ist dadurch in einer finanziellen Abhängigkeit. Die Einnahmen werden teilweise im Widerspruch zur Kirche eingesetzt. Die mit der Leitung der Kirche beauftragten Bischöfe verfügen nicht autonom über die Einnahmen aus den Kirchensteuern, die für das Leben und die Sendung der Kirche notwendig sind.

Die Schweizer Bischöfe haben im Jahr 2013 das “Vademecum für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz” beschlossen. Dieses Dokument zeigt auf, wie das staatskirchenrechtliche System reformiert werden soll, so dass es den Bedürfnissen der Kirche in der Schweiz auch mit Blick auf die Zukunft besser entspricht.

Das “Vademecum für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz” stellt einen pragmatischen Lösungsansatz dar und soll im Sinne eines aggiornamento das staatskirchenrechtliche System dem Selbstverständnis der Kirche anpassen. Die Umsetzung des “Vademecums” hätte folgende konkrete Anpassungen zur Folge:

• Die Leitung der Kirche obliegt den Bischöfen zusammen mit den Priestern, Diakonen und besonders beauftragten Laien. In der katholischen Kirche gibt es nur eine theologisch legitimierte Leitung.

• Es soll eine Terminologie verwendet werden, die den Eindruck vermeidet, dass die Organisationen selber Kirche sind.

• Die Wahl des Pfarrers obliegt dem Bischof. Dies entspricht auch den Aussagen des II. Vatikanischen Konzils, wonach der einzige Sinn des pfarrlichen Dienstes im Heil der Seelen besteht und alle Vorschlags-, Ernennungs- und Vorbehaltsrechte abgeschafft werden sollen.

• Die durch die staatskirchenrechtlichen Körperschaften erhobenen Kirchensteuern werden in Absprache mit den Bischöfen für pastorale Aufgaben eingesetzt.

2. Harmonisierung der Bischofswahlen in den Bistümern Basel und St. Gallen

Die Domkapitel in den Bistümern Basel und St. Gallen können, ohne Vorgaben der Bischofskongregation, aus den Reihen ihres Bistums einen Priester zum Bischof wählen. Dabei wirken auch weltliche Behördenmitglieder mit und können Kandidaten als mindergenehm bezeichnen. Dieses Wahlverfahren ist in der katholischen Kirche weltweit einzigartig und führt dazu, dass Bischöfe nach politischen Kriterien ausgewählt werden. Das Bischofswahlrecht im Bistum Basel stützt sich auf das 1828 zwischen dem Heiligen Stuhl und den Bistumskantonen geschlossene Konkordat.

3. Null-Toleranz bei Missbräuchen

Pro Ecclesia hat 2019 die Petition “Die katholische Kirche von Homo-Netzwerken befreien!” mit knapp 16’000 Unterschriften beim Vatikan eingereicht. Darin wird gefordert, dass das päpstliche Dokument “Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis”, wonach die Priesterweihe von Männern mit homosexuellen Neigungen verboten ist, implementiert wird.

In der Kirche muss in Geist und Praxis Wiedergutmachung und Sühne für Unrecht und Sünden im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen durchgesetzt werden.
Pro Ecclesia begrüsst die Absicht der Schweizerischen Bischofskonferenz, im Herbst 2021 eine Studie zur sexualisierten Gewalt in der katholischen Kirche der Schweiz zu starten. Die Studie soll durch hundertprozentig unabhängige externe Forscher durchgeführt werden. Im Bereich der sexuellen Übergriffe muss Null-Toleranz gelten, und die Kirche muss ihre Glaubwürdigkeit durch konsequentes Handeln wiedergewinnen.

4. Neuevangelisierung in der katholischen Kirche

Papst Franziskus erachtet in seinem Brief “an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland” die Neuevangelisierung in der römisch-katholischen Kirche als das dringendste Anliegen. Dabei weist er darauf hin, dass Reformen von Strukturen, Organisationen und Verwaltung in keiner Weise die vitalen Punkte der Kirche berührten. Die Schweizer Bischofskonferenz ringt seit mehreren Jahren um die “Erneuerung der Kirche”.

Obwohl weniger als 10 Prozent der eingetragenen Katholiken Gottesdienste besuchen, werden die bestehenden Kirchenstandorte von Kirchen grösstenteils weitergeführt.
Aufgrund dieser Strukturerhaltung entsteht ein Mangel an Priestern, welcher mit dem Einsatz von Laien überbrückt wird. Die Vorgaben für die Liturgie werden aufgeweicht, das katholische Glaubensbekenntnis wird in kreativer Art abgewandelt und die Glaubensvermittlung an die Jugendlichen leidet unter dieser Situation. Die Instruktion zur pastoralen Umkehr hat das Ziel, die Kirchenleitung konsequent an Priester zu übertragen.
Damit kann der katholische Glauben, wie ihn die katholische Kirche lehrt, in allen Pfarreien wieder gelebt und gefeiert werden.

Mit dem Papstschreiben zum Amt des Katecheten werden die Anforderungen für dieses Amt definiert, und die Rolle der Katecheten wird gestärkt. Dabei ist der Dienst des Katecheten keine Vorstufe zum Weiheamt. Katecheten müssen einen tiefen Glauben leben, von wahrem apostolischem Eifer beseelt sein und menschliche Reife aufweisen. Berufungen zu Katecheten sind mit einer sorgfältigen Unterscheidung durch die Bischöfe vorzunehmen. Der Papst erwartet von den Bischofskonferenzen, dass sie den Dienst des Katecheten in die Praxis umzusetzen. Fehlender Glaube und mangelndes Verständnis für die apostolische Kirche an dieser wichtigen Schaltstelle führen zu einer Beschleunigung des Glaubensverlusts im Kirchenvolk.

5. Synodaler Weg der Weltkirche

Die Schweizer Bischofskonferenz hat einen Prozess “Gemeinsam auf dem Weg für die Erneuerung der Kirche” gestartet. Dabei wirken in erster Linie Vertreterinnen des Schweizerischen Katholischen Frauenbundes mit. Der Schweizerische Katholische Frauenbund vertritt dezidiert Positionen, welche der katholischen Kirche widersprechen:

Befürwortung der Ehe für Alle, des assistierten Suizids, des Rechts auf Abtreibung, etc. Beim Prozess “Gemeinsam auf dem Weg für die Erneuerung der Kirche” sind nicht alle Katholikinnen in der Schweiz vertreten.

Der Heilige Vater hat im April 2021 aufgezeigt, welche Phasen der synodale Weg der Weltkirche durchläuft. In der Phase von Oktober 2021 bis April 2022 sollen in den Teilkirchen alle Getauften, welche “Subjekt des in credendo unfehlbaren sensus fidei sind” 1 angehört werden. Die Konsultation des Volkes Gottes in jeder Teilkirche wird mit einer vorsynodalen Versammlung der Bischofskonferenz abgeschlossen.

6. Kein Einsatz von Kirchensteuern zur Spaltung der Kirche

Nicht selten führt der Einsatz der Einnahmen aus den Kirchensteuern zu einer stärkeren Spaltung der Kirche. Beispielsweise wird das Onlineportal “kath.ch” durch Kirchensteuern finanziert. Obwohl die redaktionellen Leitlinien offiziell eine lehramtstreue Berichterstattung verlangen, ist bei “kath.ch” eine dezidiert kirchenkritische Redaktion am Werk. Mit dieser Berichterstattung wird die Spaltung der Kirche unterstützt. Die Einnahmen aus Kirchensteuern sind zur Stärkung der Einheit der Kirche und zur Stärkung des Glaubens
einzusetzen.

1. Die Gläubigen sind befähigt zu unterscheiden, ob eine Lehre oder Praxis dem wahren Glauben entspricht.

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