Schweiz: Statistik 2019 der Fortpflanzungsmedizin

Statistik 2019 der Fortpflanzungsmedizin: 44-mal mehr tiefgefrorene Embryonen als 2016!

Quelle
Der patentierte Hugo
Vatikan ‘Humanae Vitae’

Zug, 10.5.2021

Der Anteil der Mehrlingsgeburten nach In-vitro-Behandlungen geht zurück, lässt das Bundesamtes für Statistik (BFS) verlauten. Die beiden aktuellsten Jahresstatistiken 2019 und 2018 sind unter dem seit September 2017 geltenden liberaleren Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) entstanden. Vergleicht man diese Zahlen mit 2016, ist ersichtlich, zu welch hohem Preis der geringere Anteil der Mehrlingsgeburten erkauft wurde.

Die Zahl der entwickelten Embryonen hat sich praktisch verdoppelt, die vernichteten Embryonen vervierfacht und die Zahl der tiefgefrorenen Embryonen stieg gegenüber 2016 um das 44-fache! Das ist ein Missbrauch der Fortpflanzungsmedizin, eine verfassungswidrige Praxis, welche das Parlament unbedingt stoppen muss.

Seit dem 1. September 2017 dürfen bei der herkömmlichen In-vitro-Fertilisation statt bisher nur drei, neu bis zu zwölf Embryonen entwickelt werden. Zudem wurde das bisher geltende Tiefgefrierverbot von Embryonen aufgehoben. Das wird durch die Reproduktionsmediziner als Freipass für die Entgrenzung der Zahl der künstlich hergestellten Embryonen missbraucht.

Mit dem Jahr 2018 und 2019 liegen nun zwei vollständige Statistiken vor, welche die Auswirkungen der neuen Regelungen in ihrer ganzen Tragweite zeigt. Zum Vergleich muss die Jahresstatistik 2016 herangezogen werden. Diese gibt noch die Auswirkung des strengeren Fortpflanzungsmedizingesetzes wieder. In den Jahren 2018 und 2019 hat sich die Zahl der entwickelten Embryonen gegenüber 2016 um 79% erhöht. Die Zahl der vernichteten Embryonen hat sich fast vervierfacht, jene der tiefgefrorenen Embryonen stieg um den Faktor 44!

Angesichts dieser Fakten wird das Sinken der Mehrlingsgeburten von 14.6% im Jahr 2018 auf 6% im Jahr 2019 zur Randnotiz. Das ist um einen sehr hohen Verschleiss an Embryonen erkauft worden. Der heute veröffentlichte Bericht des BFS hält beschwichtigend fest: «Sowohl bei der natürlichen als auch bei der künstlichen Befruchtung entwickelt sich nur etwa eine von sechs befruchteten Eizellen weiter. Daher kann es auch bei der medizinisch unterstützten Befruchtung zu einer vorzeitigen Beendigung der Entwicklung des Embryos kommen» (S. 3).

Tatsache ist: Auf jedes geborene Baby kommen im Jahr 2018 und 2019 durchschnittlich 15 entwickelte Embryonen, von denen sechs vernichtet und fünf tiefgefroren werden. Durchschnittlich werden pro geborenes Baby vier Embryonen tatsächlich transferiert. Zu bedenken ist auch, dass nach wie vor 25% aller nach IVF erzielten Schwangerschaften in einem Spontanabort enden, den die Paare, insbesondere die schwangeren Frauen physisch und psychisch verarbeiten müssen.
Diesen − mit Verlaub − Wahnsinn an Embryonenverschleiss haben wir nicht der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik, sondern der generellen Lockerung des FMedG zuzuschreiben. Das Parlament hatte unnötigerweise auch die Praxis für die herkömmliche In-vitro-Fertilisation geändert. Die Lobby der Fortpflanzungsmediziner wollte unbedingt auch bei der herkömmlichen In-vitro-Fertilisation die Embryonen bis ins Blastozyststadium entwickeln und das Tiefgefrierverbot aufheben. Nur noch die “Survivor of the fittest” bekommen nun die Überlebenschance, in die Gebärmutter der Frau übertragen zu werden oder dann mit ungewissem Schicksal tiefgefroren zu werden.

Der von der Bundesverfassung Art.119 Abs. 1 geforderte Schutz vor dem Missbrauch der Fortpflanzungsmedizin wird durch diese Praxis in eklatanter Weise verletzt. Das Parlament steht in der Pflicht, dieser Verfassungswidrigkeit den Riegel zu schieben.

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