Unsere Bischöfe und der assistierte Suizid
Selbstbestimmung des Menschen – Unsere Bischöfe und der assistierte Suizid
Von Thorsten Paprotny, 27. Januar 2021
Nach einer Tagung des “Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz” – also nach einer Videokonferenz der Diözesanbischöfe – wurde eine Presseerklärung publiziert, in der sich die Bischöfe auf eine Erklärung zum assistierten Suizid verständigt haben. Zunächst bekennen sie sich zur Selbstbestimmung des Menschen. Die Autonomie ist ein hohes Gut, ganz gewiss, aber wann entscheidet eine Person wirklich autonom? Und kann Autonomie, christlich verstanden, das höchste Gut sein? Wir lesen in der Erklärung: “Der Blick auf die aktuelle Suizidforschung zeigt jedoch, dass ein Suizidwunsch in den meisten Fällen die Folge von Ängsten, Verzweiflung und Aussichtlosigkeit in Extremsituationen ist und deshalb gerade nicht als Ausdruck der Selbstbestimmung verstanden werden kann. Respekt vor der Selbstbestimmung bedeutet in diesen Situationen nicht, den Wunsch oder die Entscheidung zum Suizid unhinterfragt hinzunehmen oder den Suizid als normale Form des Sterbens zu betrachten.” Das ist wohlformuliert. Doch wenn die “aktuelle Suizidforschung” – wer immer daran beteiligt sein mag – zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, schiene es geboten zu sein, die katholische Position aufrechtzuerhalten und mutig wie entschlossen zu vertreten. Oder wäre die Lehre der Kirche dann bereitwillig preisgegeben worden?
Über einen kategorischen Ausschluss der Möglichkeit des assistierten Suizids in kirchlichen Einrichtungen findet sich in der Erklärung kein einziges Wort. Wir sollten hoffentlich annehmen, dass das Selbstverständliche nicht noch einmal bekräftigt werden muss.
Weiterhin lesen wir in der Erklärung: “Der Ständige Rat ist daher der Überzeugung, dass die Ermöglichung des assistierten Suizids nicht die richtige Antwort auf die Lebenssituationen von Menschen ist, die Suizidwünsche entwickeln oder Suizidabsichten haben. In dieser Situation geht es um die Entwicklung von Lebensperspektiven und gerade nicht um die Hilfestellung zum Suizid. Zudem halten wir den subtilen Druck, dem assistierten Suizid zuzustimmen, aus Sorge, am Ende des Lebens anderen zur Last zu fallen, für eine grosse Gefahr. Wir glauben, dass dieser Druck sich von Kranken und Sterbenden nicht mehr fernhalten liesse, wenn der assistierte Suizid zu einem Normalmodell des Sterbens würde.” Schon der Gedanke, dass der “assistierte Suizid” ein Ausnahmemodell des Sterbens werden könnte, ist unerträglich. Hier wird stattdessen nur davon gesprochen, dass der “assistierte Suizid” nicht zu einem “Normalmodell des Sterbens” werden solle.
Am 3. August 1941 predigte der Bischof von Münster Clemens August Graf von Galen in St. Lamberti und sprach mit flammenden Worten über die NS-Euthanasie: “Hast du, habe ich nur so lange das Recht zu leben, so lange wir produktiv sind, so lange wir von anderen als produktiv anerkannt werden? Wenn man den Grundsatz aufstellt und anwendet, dass man den ‘unproduktiven’ Mitmenschen töten darf, dann wehe uns allen, wenn wir alt und altersschwach werden! … Dann wehe den Invaliden, die im Produktionsprozess ihre gesunden Knochen eingesetzt, geopfert und eingebüsst haben! … Dann braucht nur irgendein Geheimerlass anzuordnen, dass das bei Geisteskranken erprobte Verfahren auf andere ‘Unproduktive’ auszudehnen ist, dass es auch bei den unheilbar Lungenkranken, bei den Altersschwachen, bei den Altersinvaliden, bei den schwerkriegsverletzten Soldaten anzuwenden ist. Dann ist keiner von uns seines Lebens mehr sicher!” Zum Eintreten für den unbedingten Lebensschutz – von der Empfängnis bis zum Sterben in Würde – sind Christen, sind Katholiken in Deutschland berufen. Der grosse evangelische Theologe Albert Schweitzer warb leidenschaftlich für die “Ehrfurcht vor dem Leben”.
Wir können ahnen, was er über den “assistierten Suizid” gedacht hätte. Ich hätte mir von unseren Bischöfen ein klares Bekenntnis zur verbindlich gültigen Lehre der Kirche aller Zeiten und Orte in dieser Frage sehr gewünscht.
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