Dogmatische Konstitution ‘Pastor Aeternus’ UPDATE

In der 4. Öffentlichen Sitzung, am 18. Juli, erfolgte die Definition

Dogmatische Konstitution ‘ pastor aeternus’
Vatikan: Papst Pius IX.
So kam es zur Proklamation des Papstprimats

Den Konzilsvätern wurde ein 15 Kapitel und 21 Kanones umfassender Entwurf über die Kirche »Supremi Pastoris« vorgelegt, der die Lehre vom Primat (Kap. 11), nicht aber von der Unfehlbarkeit des Papstes enthielt. Auf vielfachen Wunsch setzte Pius IX. am 7. März 1870 das Thema der Unfehlbarkeit auf die Tagesordnung. Tags zuvor war ein Entwurf zu einem Zusatzkapitel über die Unfehlbarkeit des Papstes vorbereitet worden. Im Laufe der Diskussionen zeichnete sich eine eigene, in 4 Kapitel unterteilte Konstitution über den Papst ab. Daraufhin wurde ein neuer Entwurf ausgearbeitet und am 9. Mai 1870 in der Generalversammlung des Ausschusses vorgelegt. Er wurde in verbesserter Fassung am 13. Juli dem Konzil präsentiert. In der 4. Öffentlichen Sitzung, am 18. Juli, erfolgte die Definition.

In der Debatte um die Unfehlbarkeit des Papstes äusserten viele Konzilsväter Bedenken: eine solche Definition öffne dem Missbrauch des kirchlichen Lehramtes Tür und Tor; die Bindung des Papstes an Schrift und Tradition sei nicht hinlänglich gesichert; einige geschichtliche Tatsachen sprächen für die Unterscheidung zwischen dem Papst als dem unfehlbaren allgemeinen Lehrer und dem Papst als dem fehlbaren privaten Lehrer. Wegen dieser Schwierigkeiten widersetzte sich ein beträchtlicher Teil der Konzilsväter der Definition, unterlag aber der Mehrheit. Nachdem ein letzter Versuch der Minderheit gescheitert war, Pius IX. in letzter Stunde zum Einlenken zu bewegen, verliessen viele Konzilsväter vor der entscheidenden Sitzung (18. Juli) das Konzil. In der Öffentlichkeit wurde die Unfehlbarkeit des Papstes vielfach deswegen abgelehnt, weil die sogenannten Ultramontanen eine übersteigerte Vorstellung von ihr verbreiteten. Louis Veuillot, der einflussreiche Redakteur der Zeitung »L’Univers«, hatte z.B. vorgeschlagen, die Unfehlbarkeit des Papstes einfach durch Akklamation feststellen zu lassen, ohne eine genaue theologische Abklärung vorzunehmen. Auf der 84. Generalversammlung am 11. Juli 1870 erläuterte Bischof Vinzenz Gasser als Sprecher der Glaubenskommission den Sinn und die Grenzen der päpstlichen Unfehlbarkeit im Hinblick auf Subjekt, Objekt und Akt. Der Konzilssekretär, Bischof Joseph Fessler, schrieb nach Auflösung des Konzils das Buch Die wahre und die falsche Unfehlbarkeit der Päpste (Wien 18713; französische Ausg. Paris 1873), das zu den vorzüglichsten Kommentaren der Unfehlbarkeitsdebatte gerechnet wird. (Pius IX., Acta 1/V, 207–218 / ASS 6 (1870/ 71) 40–47 : aus: Denzinger-Hünermann: Enchiridion symbolorum, 45. Auflage 2017, S. 767-768).

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