Uganda: Erzbischof verbietet Handkommunion

Das zum 1. Februar erlassene Dekret von Erzbischof Cyprian Lwanga legt fünf Vorschriften fest, um “die Feier der Heiligen Eucharistie zu verbessern und Missbräuche einzudämmen, die bei der Feier der Messe allmählich aufgekommen sind”

Quelle
Uganda: Erzbischof untersagt Haus-Gottesdienste

Von CNA Deutsch/EWTN News

Kampala, 4. Februar 2020 (CNA Deutsch)

Mit einem Dekret über die ordnungsgemässe Feier der heiligen Messe hat der Erzbischof von Kampala den Empfang der Heiligen Kommunion in die Hand verboten und bekräftigt, dass Katholiken, die unverheiratet als Paar zusammenleben, nicht das Sakrament empfangen können.

Das berichtet die “Catholic News Agency” (CNA).

Das zum 1. Februar erlassene Dekret von Erzbischof Cyprian Lwanga legt fünf Vorschriften fest, um “die Feier der Heiligen Eucharistie zu verbessern und Missbräuche einzudämmen, die bei der Feier der Messe allmählich aufgekommen sind”.

Der Erzbischof betont, dass er die Vorschriften “im Vertrauen auf die liturgischen und kanonischen Regeln der Universalkirche” erlasse, gemäss dem Codex Iuris Canonici (CIC) sowie auf Grundlage der rechtlich ihm auferlegten Pflicht zur “Wachsamkeit, liturgischen Missbrauch abzuwehren”.

“Ab sofort ist es verboten, die heilige Kommunion auf die Hand zu verteilen”, schreibt Erzbischof Lwanga.

Der Ordinarius betont auch, dass das Kirchenrecht vorschreibt, dass die Eucharistie – für Katholiken der real präsente Leib Christi – von allen Gläubigen in höchster Ehre gehalten werden müsse.

“Aufgrund der vielen berichteten Fälle von Entehrung der Eucharistie, die mit dem Empfang der Eucharistie in den Händen verbunden waren, ist es angebracht, zu der ehrfürchtigeren Methode des Empfangs der Eucharistie auf der Zunge zurückzukehren”, erklärt der Erzbischof.

Wie CNA berichtet, ist unklar, ob bislang in Uganda der Empfang der Eucharistie auf die Hand formal erlaubt war – oder üblich, wie etwa in Deutschland.

Erzbischof Lwanga erinnert daran, dass im Regelfall ein Kleriker das Sakrament der Eucharistie spendet. “In Anbetracht dieser Regel”, schrieb er, “ist es Laien, die nicht von der zuständigen Behörde zum Ausserordentlichen Kommunionhelfer der heiligen Kommunion ernannt wurden, verboten, die heilige Kommunion zu verteilen.”

Ausserordentliche Kommunionhelfer müssten zunächst die heilige Kommunion von einem Ordentlichen Kommunionhelfer empfangen, bevor sie sie ihrerseits die Kommunion austeilen dürfen, fügt das Dekret hinzu.

Erzbischof Lwanga erinnert auch an Canon 932 des Kirchenrechts: “Die Feier der Eucharistie ist an einem geheiligten Ort zu vollziehen, wenn nicht in einem besonderen Fall zwingende Umstände etwas anderes erfordern”.

Aus diesem Grund verfügt der Erzbischof: “Die Eucharistie soll fortan an ausgewiesenen heiligen Orten gefeiert werden, da es in der Erzdiözese eine ausreichende Anzahl solcher geziemenden Orte für diesen Zweck gibt”.

Kommunion “gemäss Kirchenrecht”

Erzbischof Lwanga erklärt auch, ab sofort wieder Canon 915 anzuwenden, demzufolge Katholiken, die “hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren”, nicht zur Kommunion zugelassen sein können.

Entsprechend dieser “klaren Vorschriften” müsse bekräftigt werden, dass niemand, der “in einer unrechtmässigen ehelichen Lebensgemeinschaft zusammenlebt” oder “irgendeiner schweren und offenkundigen Sünde verharrt, nicht zur Heiligen Kommunion zugelassen werden kann”, so der Erzbischof.

Eine “unrechtmässige eheliche Lebensgemeinschaft” kann sich auf eine Vielzahl von Situationen beziehen, darunter Scheidung und Wiederverheiratung, einfaches Zusammenleben in “wilder Ehe”, Konkubinat und Polygamie.

Der Erzbischof fügt hinzu, dass “zur Vermeidung von Skandalen” keine heilige Messe “in den Häusern von Menschen in einer solchen Situation” gefeiert werden dürfe.

Abschliessend legt Erzbischof Lwanga fest, dass gemäss dem Codex Iuris Canonici Priester und Diakone die liturgisch vorgeschriebenen Gewänder tragen müssen. Sonst sei eine Konzelebration streng verboten.

“Ein solcher Priester sollte weder konzelebrieren noch bei der Verteilung der heiligen Kommunion mithelfen”, schreibt Lwanga. “Er sollte auch nicht im Chorraum sitzen, sondern vielmehr seinen Platz unter den Gläubigen in der Gemeinde einnehmen.”

Im Jahr 1969, fünf Jahre nach Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils, erliess die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung eine Instruktion, die erklärt, dass die gegenwärtige Disziplin nicht geändert werden sollte: Gläubige sollten die heilige Kommunion weiterhin kniend mit dem Mund empfangen.

Die Instruktion Memoriale Domini weist auch darauf hin, dass die Bischofskonferenzen dort, wo die Handkommunion bereits praktizierte wurde, diese “nicht ohne Vorsicht” zuzulassen und sorgfältig abwägen sollten, ob besondere Umstände eine Handkommunion rechtfertigen – denn es drohe eine “Minderung der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Altarssakrament, Profanierung eben dieses Sakramentes und Verfälschung der rechten Lehre”.

Die Instruktion betont auch, dass die Handkommunion als “neue Art des Kommunizierens” auch “nicht derart aufgedrängt werden” dürfe, dass der traditionelle Brauch der Mundkommunion ausgeschlossen werde.

“Es ist besonders wichtig, dass jeder Gläubige da, wo legitimerweise der neue Brauch erlaubt ist, die Möglichkeit erhält, die Kommunion in den Mund zu empfangen, auch wenn gleichzeitig andere Personen zur Kommunion gehen, die die Hostie in die Hand erhalten.”

Auch wenn für die Katholische Kirche offiziell die Mundkommunion der Normalfall ist: Im deutschsprachigen Raum sind generell beide erlaubt und die Handkommunion üblicher.

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