Der theologische Ort der Pfarrei UPDATE

Ein dogmatischer Kommentar

Instruktion: Der Priester Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde: Kongregation für die Glaubenslehre

Die Messbesuche sinken, doch die “Aktionen” und “Initiativen” der Pfarreien hingegen werden eher mehr: irgendetwas läuft schief. Ein dogmatischer Kommentar von Michael Gurtner

Linz, kath.net, 21.02.2012

Die Zahl der Priester sinkt, die Zahl der Gläubigen ebenso. Die Pfarren bleiben (noch) und werden für die einzelnen Priester immer mehr bei dennoch abnehmender Zahl der Messebesuche, die “Aktionen” und “Initiativen” der Pfarreien hingegen werden eher mehr. Irgendwas läuft schief, und vieles kann nicht mehr aufrecht erhalten werden.

Angesichts dieser Situation ist es klar und offensichtlich, dass sich etwas ändern muss, und viele verschiedene Vorschläge werden eingebracht. Während die einen die Pfarreien zusammenlegen wollen und es auch tun (was sinnvoll ist, wenn es richtig geschieht), andere hingegen fordern im Gegenteil noch mehr Pfarreien. Gewiss ist Handlungsbedarf gegeben, jedoch fällt es auf, dass die Überlegungen mitunter auf einer rein praktisch-administrativen Ebene angesiedelt sind, die zugrundeliegende Theologie jedoch völlig missachtet wird was etwa zu Forderungen wie jenen der sog. “Pfarrer-Initiative” führt, welche fordern, dass die Pfarreien von Laien geleitet werden sollen, welche selbstverständlich auch predigen (wie dies in der Schweiz etwa vielerorts bereits der Fall ist, was jedoch dogmatisch völlig inkorrekt ist). Aus diesem Anlass scheint es nützlich zu sein, zur rechten Bewertung der Dinge einige grundlegende dogmatische Eckdaten in Erinnerung zu rufen, welche die Pfarrei betreffen.

Kurze Hinweise zum Wesen der Kirche

Wir können nicht sinnvoll von der Pfarrei sprechen, wenn wir sie vorher nicht in das ihr übergeordnete Ganze einbetten, von dem sie abhängt und das ihr letztlicher Seinsgrund ist, nämlich von der ecclesia Dei, der Kirche Gottes. Die Pfarre können wir nur von der Kirche her recht verstehen, weshalb es notwendig ist zumindest einige wenige Eckdaten festzuhalten, um die Pfarre in den rechten theologischen Kontext zu rücken.

Im Falle der Kirche Gottes fallen ihr Wesen und ihr Zweck (wir könnten auch sagen: Das Ziel welches sie verfolgt) zusammen, sie sind dasselbe. Das Wesen der Kirche ist Heiligkeit, d.h. Gottesgemeinschaft. Diese zentrale ekklesiologische Aussage müssten wir wieder viel mehr ins Zentrum rücken weil Kirche, und in weiterer Folge auch die Ortskirche (Pfarrei wie Bistum) sehr soziologisch-administrativ verstanden werden. Wenn wir aber gewahr werden, dass Kirche Heiligkeit bedeutet, so rückt Gott automatisch ins Zentrum. Vor diesem Hintergrund verstehen wir auch besser, weshalb die Adressaten der Briefe des Apostels Paulus “die Heiligen” sind: es sind jene, welche der Kirche und somit Gott zugehören – und Heiligkeit bedeutet Gott zugehörig sein wenngleich es graduelle Nuancierungen gibt. Doch all jene, welche Gott in welchem Grade auch immer zugehörig sind, sind Kirchenglieder, wobei jedoch auch klar ist, dass damit nicht einfach gemeint ist an Gott zu glauben, sondern den Glauben in seiner Fülle anzunehmen.

Ebenso wird klar weshalb man auch andere Dinge und Einrichtungen “heilig” nennt, etwa die Kongregationen der römischen Kurie: nicht weil deren Mitarbeiter sündenfrei wären, sondern weil sie der Kirche zugehörig sind und für die Heiligung der Menschen arbeiten, und es wird deutlich was gemeint ist wenn wir mit den Christen der ersten Jahrhunderte bekennen, dass die Welt auf die Kirche hin geschaffen ist.

Die Kirche als communio sanctorum

Erst von hier aus und nur von hier aus können wir die Kirche auch als Gemeinschaft recht verstehen. Ihre Gemeinschaft ist nicht mit einer irdischen Gemeinschaft vergleichbar, sondern die ihr zukommende Gemeinschaft ist eine Gemeinschaft der Heiligen und von daher zuallererst eine Gemeinschaft zwischen dem einzelnen Menschen und Gott. Es ist der volle Glaube, der durch die Kirche verkündet wird und in sie hineinführt, nur der vollständige Glaube (freilich neben den anderen Kriterien der Kirchengliedschaft) bewirkt die Gotteszugehörigkeit. Es ist eine klar definierte Linie welche sich abzeichnet und welche wir bereits im ersten Kapitel des ersten Johannesbriefes beschrieben finden: was Johannes und die Apostel gesehen, gehört und angefasst haben, was vom Vater her kam und ihnen offenbart wurde, das verkünden sie (Kerygma bzw. traditio apostolica). Die Verkündigung geschieht zum Zweck mit denen Gemeinschaft zu erlangen (den Aposteln), welche selbst die Gemeinschaft mit dem Vater haben. Als Ziel ist somit ganz klar die Gemeinschaft mit dem Vater angezeigt, nicht bloss untereinander oder mit den Aposteln. Die Gemeinschaft der Kirche ist keine andere als Gemeinschaft mit dem Vater, was wir eben auch Heiligkeit nennen können. Erst von daher, das heisst von der Gemeinschaft mit Gott her, ergibt sich auch eine Gemeinschaft untereinander und ist somit eine nachgeordnete Gemeinschaft, nicht aber das eigentliche Ziel (Vgl. 1 Joh 1). Das bedeutet in weiterer Konsequenz aber auch, dass die Kirche kein Zusammenschluss von unten ist, sondern eine gnadenhafte Vorgabe von oben.

Die Kirche ist eine sichtbargemachte Transzendentalrealität

Verharren wir noch ein wenig bei dieser Stelle aus dem ersten Johannesbrief. Aus demselben Gedankengang, aus welchem sich uns der Gemeinschaftscharakter der Kirche erschloss, entnehmen wir noch eine zweite wesentliche Information, nämlich wie die Kirche strukturiert ist.

Die Kirche ist eine dogmatische Grösse, welche vom Anfang an angelegt war und sich nicht auf das beschränkt, was wir innerweltlich von ihr wahrnehmen: in ihr finden unsichtbare Wahrheiten ihren sichtbaren Ausdruck, wie sie selbst als göttliche Wahrheit einen sichtbaren Ausdruck bekam. Die Wahrheit, so bezeugt Johannes, kam von Gott her und wurde geoffenbart: sichtbar, hörbar, (an)fassbar. Das was hier auf eine Weise geoffenbart wurde wie sie dem Menschen erkennbar ist, stammt von Gott, weil auch der Sohn, in dem sich der Vater selbst gesprochen und ausgesagt hat, von Gott her stammt. Gott wurde Mensch und damit sichtbar, und somit wurde auch seine Wahrheit hör- und sehbar. Die Apostel sind die Garanten der Gottesgemeinschaft, weil in ihnen die Wahrheit verbürgt ist. In ihrer Verkündigung bleibt Gottes Wort sicht- und hörbar, und die Gemeinschaft mit ihnen bedeutet, Gemeinschaft mit Gott zu haben. In ihnen erkennen wir gleichsam das Bindeglied, welches die natürliche Endlichkeit und die übernatürliche Ewigkeit in sich vereint. Wer das Wort der Apostel glaubt, der tritt über sie in Gemeinschaft mit Gott, oder anders gesagt: ist Kirchenglied.

In dieser Struktur erkennen wir aber auch das Verhältnis von sichtbarer und unsichtbarer Kirche: wie der unsichtbare, ferne Gott, der doch existiert durch die Inkarnation in die Welt trat um sich in ihr zu offenbaren und das Geoffenbarte wahrnehmbar bleiben zu lassen, so wurde auch die Gottesgemeinschaft durch die Einsetzung durch den Sohn bleibend versichtbart: die unsichtbare Kirche entschleierte sich und wurde bleibend sichtbar. Die Kirche ist nicht neu entstanden, und schon gar nicht entstand sie durch menschliche Initiative, sondern sie war der sichtbaren Einsetzung präexistent, ähnlich wie auch der Sohn bei der Menschwerdung nicht neu wurde, sondern lediglich zu einem bestimmten Zeitpunkt Menschengestalt nahm. Angedeutet war sie, ähnlich wie auch die Menschwerdung des Sohnes, bereits im Alten Testament, verwirklicht wurde sie in verschiedenen konstituierenden und formgebenden Akten durch den Sohn, in den Aposteln und deren Nachfolgern bleibt sie sichtbar bestehen.

Die Kirche, so sehen wir, weist eine vertikal-deszendente Linie auf, ist also strikt von Gott her kommend, der ihr auch eine gewisse Form und Struktur gegeben hat. Weil die Gemeinschaft mit Gott und daher Kirchengliedsein über die Gemeinschaft mit den Aposteln und deren Nachfolgern geht, in denen die Offenbarung und auch die Kirche selbst sichtbar bleiben, und weil den Aposteln die Leitung der Kirche übertragen ist, was in ihrem Weiheamt selbst begründet ist, bedarf es auch eines “Apostels” oder eines seiner Nachfolger für die rechte Leitung der Kirche, weil die Kirche eben nicht eine Administrationseinheit ist, sondern eine dogmatische Grösse durch welche und in welcher Gott den Menschen das Heil wirkt. Deshalb ist die Kirche nicht eine Verwaltungseinheit und deshalb ist ihr Ziel und Zweck auch nicht eine zwischenmenschliche Gemeinschaft, sondern ist sie das sichtbare Zeichen der Heiligkeit, deren Strukturen von Christus selbst her festgelegt sind.

Die gottgegebene Struktur muss sich auch wiederspiegeln

Wir sagten eben, die Kirche ist weder Verwaltungseinheit noch Menschengemeinschaft. Sehr wohl aber sind dies Elemente, welche ihr selbstverständlich auch zukommen insofern sie eine Kirche in der Welt ist, ohne aber dass die Kirche aus oder in diesen bestünde. Da sie in der Welt eingesetzt ist hat sie auch bestimmte Notwendigkeiten, die aber ihrem Wesen untergeordnet bleiben müssen, diesem nicht entgegenstehen und selbiges nicht verdecken dürfen.

Für die Apostel waren zwei Dinge völlig klar. Erstens: Sie müssen das, was ihnen geoffenbart wurde, missionarisch in die ganze Welt hinaustragen. Zweitens: Sie müssen auch Gemeinden gründen, deren Leiter sie selber sind, weil ihnen das Leitungsamt von Christus her übertragen worden ist. So wurde sichergestellt, dass die Kirche sichtbar würde und bliebe.

Die Gemeinden waren dabei aber nicht selbst “die Kirche”, welche ja viel weitfassender ist, sondern waren dieser nachgeordnet und als Gemeinde (Ortskirche) auf die Kirche (transzendente und universale Kirche) hin ausgerichtet und auf diese hin geöffnet. In der Ortskirche versichtbart sich die Universalkirche, welche ihrerseits wiederum die transzendente Kirche im vollumfassenden Sinn sichtbar macht. In der Ortskirche erkennen wir somit beides wieder: die transzendente wie auch die universale Kirche. Die Gemeinde trat nicht in eine Konkurrenz zur Kirche, sondern war ein in deren Dienst stehendes Mittel um das zu erreichen was die Kirche will und ist: Heiligkeit.

Da die Apostel sich als die ersten Hirten und Leiter ihrer Gemeinden wussten, zugleich aber auch auf Missionsreisen gehen mussten um den Glauben zu verkünden, setzten sie gleichsam “Stellvertreter vor Ort” ein. Weil sie sich bewusst waren, dass die Leitungsvollmacht an ihr Amt gebunden ist, statteten sie diejenigen, welche als deren Stellvertreter in den Gemeinden blieben mit Teilen ihres Priestertums aus, welches in den Aposteln vollständig ist. Aus den Aposteln wurden die Bischöfe, und aus den Ältesten die Priester, welche Anteil am Amt des Bischofs haben: ihnen sind jene Vollmachten übertragen, welche für ihre Aufgaben nötig sind, nämlich den Bischöfen helfend beizustehen und sie in der Gemeinde (Pfarre) auf Dauer zu vertreten.

Diese Strukturen sind bindend und gehen in apostolische Zeit zurück: die Leitung der Pfarrei ist daher dem sakramental-sakralen Bereich zugeordnet, nicht dem administrativ-profanen. Diese Belange kommen freilich auch noch nebenbei hinzu, ist aber nur die heute notwendige Zugabe zu der eigentlichen geistlichen Führung, wobei beides nicht völlig voneinander getrennt werden kann.
Weil es letztlich Christus selbst ist der seine Kirche führt und leitet, ist es notwendig, dass diese sakramentale Verbindung zu seinem Hohenpriestertum auch in denjenigen besteht, welche die Gemeinden (die heutigen Pfarreien; die Bistümer werden ja nach wie vor von den “Aposteln”, also den Bischöfen geleitet) leiten. Leitung und Weiheamt sind aus theologischen Gründen nicht voneinander zu trennen.

Wir dürfen und können den Menschen nichts Irriges vorsetzen

Wenn wir angesichts des (sehr relativen) Priestermangels über eine sicher notwendige Neustrukturierung der Pfarreien nachdenken, so sind wir nicht völlig frei als ob es sich um einen reinen Verwaltungsakt handeln würde oder eine bloss pragmatische Frage, sondern wir müssen sehr sorgfältig achtgeben, dass die theologischen Vorgaben erhalten bleiben. Wir dürfen den Menschen nicht etwas vorsetzen, was theologisch irrig ist, weil die Pfarrei eben etwas fundamental anderes ist als ein blosses Sozialzentrum oder eine Aktionsgemeinschaft. Würden wir diese Vorgeben nicht beachten, so würden wir ihnen die Pfarrei nehmen und durch etwas völlig anderes ersetzen.

Von daher ist beispielsweise der Vorschlag der Pfarrer-Initiative, und den man in manchen Gegenden, beispielsweise der Schweiz, sogar schon umgesetzt sieht, man solle doch die Pfarreileitung in die Hände von (angestellten) Laien, Diakonen oder “Leitungsteams” legen völlig fehl am Platz weil er nicht von der Theologie her gedacht ist, sondern die Pfarrei wie einen Verwaltungsbezirk denkt. Die Leitung der Pfarrei ist theologisch an die Priesterweihe gebunden, weshalb dies auch im Kirchenrecht so festgelegt ist. Nur durch den Priester als Leiter kann die dahinterliegende Linie klar werden: der Priester vertritt den Bischof als eigentlichen Leiter, welcher vom Papst als Stellvertreter Christi auf Erden als obersten Leiter der Gesamtkirche eingesetzt ist, und welcher durch seine Bischofsweihe die Amtsfülle innehat, an welcher der Priester jedoch teilhat. (Diese Linie wird besonders klar sichtbar, wenn im Kanon einer jeden Hl. Messe auch der Ortsbischof sowie der Papst genannt werden!). Im Priester wird somit die Leitung durch Christus sichtbar, welcher auch in der Leitung durch den Priester handelt, was im Sakramentencharakter der Weihe (und nicht der Taufe wie manche meinen) mitgegeben ist. (Ähnliches liesse sich übrigens auch für die Predigt ableiten). Leiten Laien eine Pfarrei, so tun sie äusserlich etwas, was sie mangels des priesterlichen Prägemals in ihrer Seele in Wirklichkeit gar nicht tun können: es kommt nämlich auf das Können im Sinne der potestas an, welche für die facultas die unabdingbare Voraussetzung ist. Die potestas wird allein mit der Weihe mitgeteilt, ebenso wie auch ein Laie ohne Weihe niemals die Absolution erteilen kann. Die facultas als rechtliche Beauftragung muss dann noch hinzukommen, ist aber allein nicht hinreichend, ebenso wie es nicht genügen würde eine Beichterlaubnis zu haben ohne die nötige Weihe.

Somit wird auch sichtbar, dass nicht wir selber die Kirche beliebig leiten und gestalten können, sondern dass die Führung immer vom Herrn selbst her kommen muss, eben durch die Kirche im geweihten Priester. Nur dann ist die Pfarre auch wirklich voller Teil des Bistums und der Gesamtkirche.

Wenn der Priester die Pfarrei leitet, so wird erst sichtbar, was es denn tatsächlich bedeutet “Volk” zu sein: es bezeichnet nicht einen horizontalen Zusammenschluss, gleichsam eine Interessensgemeinschaft, sondern kann nur recht verstanden werden wenn es durch “Gott” ergänzt wird: wir sind nicht das Volk, sondern das Volk Gottes!

Dies impliziert eine Auserwählung und Herrschaft durch Gott, wodurch der Mensch auf Erden aber auch gebunden ist. Er kann seine Kirche nicht nach Belieben gestalten und strukturieren, sondern ist an die Vorgeben Gottes gebunden, welche in der Theologie erforscht und dargelegt werden. Werden diese Vorgaben nicht respektiert, so ist der Mensch im letzten auch nicht daran gebunden, was an dessen Stelle tritt.

Die Pfarrei ist die “Familie” der Kirche

In einer gewissen Art und Weise können wir die Pfarrei mit der Familie vergleichen: ist die Familie die “kleinste Zelle” der Gesellschaft, so ist die Pfarre die “kleinste Zelle” der Universalkirche. Wie eine Familie keine Familie ist, wenn sie nicht aus einer Frau, einem Mann und einem oder mehreren Kindern besteht, so ist die Pfarre keine Pfarre wenn sie nicht von einem Priester geleitet wird. Eine Pfarre ohne leitenden Priester ist wie eine Familie ohne Mutter oder ohne Vater: es fehlt etwas Fundamentales und hört somit auf, Familie bzw. Pfarre im eigentlichen Sinne zu sein. Was bleibt ist eine rein äusserliche Organisation als Familie oder Pfarre, obwohl der eigentliche Kern ausgehöhlt ist. Leitet nicht ein Priester sondern ein Laie die Pfarrei, so hört diese auf eine kirchliche Gemeinschaft in ihrem Vollsinn zu sein, weil das Band der hierarchischen Einheit, welches im Priester besteht, zerschnitten ist bzw. fehlt. Ebenso verhält es sich wenn eine Pfarre zwar durch einen Priester geleitet wird, aber nicht aus der Gesamtkirche her lebt und auf die Universalkirche hin ausgerichtet ist: eine Pfarre oder andere kirchliche Gemeinschaft hört auf dies zu sein wenn sie sich in sich selber verschliesst und sich als Gegenpol zum Bistum, dem Apostolischen Stuhl oder der Kirche Christi sieht. Auch bei einer weiten lokalen Zerstreuung hört die Familie nicht auf Familie zu sein, solange die Glieder trotz räumlicher Trennung zumindest innerlich vereint sind. Ähnlich die Pfarre: die Öffnung auf das grosse Gesamt der Kirche ist wichtig, nicht die blosse Gemeinschaft untereinander. Deshalb ist es besser, Pfarreien territorial zusammenzulegen (dann aber auch die Gremien!), und somit quasi alte Pfarreigrenzen und –grössen wieder herzustellen, dafür aber die zwingenden theologischen Grundstrukturen der Pfarre beizubehalten. Besonders Firmungen, Erstkommunion etc. sollten doch wieder eher zentriert werden, eventuell jedes Jahr in einer anderen “Filialkirche”. Und vor allem ist zu überlegen, ob es nicht aus der Situation heraus wieder mehr so sein müsste, dass der Pfarrsitz mehr das Zentrum der Pfarrei ist, zu dem man in Zeiten des Automobils auch einmal selber kommt. Behandeln wir die Pfarre nur wie eine Verwaltungseinheit, so degradieren wir im letzten die Gläubigen selbst, welche einen Anspruch auf eine Pfarre als theologische Grösse haben. Somit ist die Forderung nach der Pfarreileitung durch Laien unhaltbar.

Der Autor Michael Gurtner ist Mag. theol

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