Römischer Generalkalender

Dekret über die Feier der seligen Jungfrau Maria, Mutter der Kirche, im Römischen Generalkalender

[00350-EN.01] [Original text: Latin] – Traduzione in lingua tedesca

Quelle/VollständigerText

Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
Aufnahme der liturgischen Feier des hl. Pauls VI. in Generalkalender

Dekret über die Feier der seligen Jungfrau Maria, Mutter der Kirche, im Römischen Generalkalender

Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung

Die freudige Verehrung der Mutter Gottes in der Kirche unserer Tage kann bei der Betrachtung des Geheimnisses Christi und des Wesens der Kirche die Frauengestalt (vgl. Gal 4,4) nicht vergessen, die Jungfrau Maria, die zugleich Christi Mutter und Mutter der Kirche ist.

Dies war im kirchlichen Denken gewissermassen schon gegenwärtig in den vorwegnehmenden Worten des heiligen Augustinus und des heiligen Leo des Grossen. Der erste sagt, dass Maria die Mutter der Glieder Christi ist, da sie mit ihrer Liebe mitgewirkt hat an der Wiedergeburt der Gläubigen in der Kirche. Indem der andere sagt, die Geburt des Hauptes sei auch die Geburt des Leibes, zeigt er, dass Maria zugleich Mutter Christi, des Sohnes Gottes, und Mutter der Glieder des mystischen Leibes, also der Kirche, ist. Diese Überlegungen entspringen der göttlichen Mutterschaft Mariens und ihrer Verbindung mit dem Wirken des Erlösers, das in der Stunde des Kreuzes gipfelt.

Denn unter dem Kreuz Christi stehend (vgl. Joh 19,25) empfing die Mutter das Vermächtnis der Liebe ihres Sohnes, durch das sie alle Menschen, dargestellt im geliebten Jünger, als Söhne annahm, damit sie zum göttlichen Leben neu geschaffen würden. So wurde sie zur liebevollen Nährmutter der Kirche, die Christus am Kreuz den Geist aushauchend gebar. Christus wiederum erwählte im geliebten Jünger alle anderen als Vertreter seiner eigenen Liebe zur Mutter, denen er sie anvertraute, damit sie sie mit kindlicher Liebe ehren.

Als Trösterin und Lehrerin der werdenden Kirche übernahm Maria also ihre mütterliche Sendung im Abendmahlssaal, indem sie mit den Aposteln betete, die das Kommen des Heiligen Geistes erwarteten (vgl. Apg 1,14). In diesem Sinn ehrte die christliche Frömmigkeit im Lauf der Jahrhunderte Maria mit verschiedenen, gewissermassen gleichbedeutenden Titeln als Mutter der Jünger, der Gläubigen, der Glaubenden, aller, die in Christus wiedergeboren werden, aber auch mit dem Titel „Mutter der Kirche“, der in den Texten geistlicher Schriftsteller und auch des Lehramts von Benedikt XIV. und Leo XIII. aufscheint.

Hieraus ergibt sich klar die Basis, auf der beim Abschluss der dritten Session des II. Vatikanischen Konzils der Selige Papst Paul VI. die selige Jungfrau Maria zur „Mutter der Kirche, das heisst zur Mutter des ganzen christlichen Volkes, seien es die Gläubigen, seien es die Hirten, die sie ihre geliebte liebendste Mutter nennen“ erklärte und verfügte, dass „mit diesem Titel das ganze christliche Volk von nun an noch grössere Verehrung der Gottesmutter zuteilwerden lässt und ihre Bitten an sie richte“.

Deswegen hat der Heilige Stuhl, im Zugehen auf das Heilige Jahr der Versöhnung (1975) eine Votivmesse zu Ehren der Seligen Maria, Mutter der Kirche, vorgelegt, die danach in das Römische Messbuch eingefügt wurde; die Erlaubnis zur Einfügung einer Anrufung unter diesem Titel in der Lauretanischen Litanei gewährt (1980) und in der Sammlung von Marienmessen andere Formulare entworfen und veröffentlicht (1986). Einigen Nationen, Diözesen und Ordensfamilien, die darum baten, wurde bewilligt, diese Feier in ihren Eigenkalender einzufügen.

Nachdem Papst Franziskus sorgfältig erwogen hatte, wie sehr die Förderung dieser Verehrung dem Verständnis für die der Mutterschaft der Kirche bei Hirten, Ordensleuten und Gläubigen und der unverfälschten Marienfrömmigkeit noch mehr nutzen kann, entschied er, dass der Gedenktag der seligen Jungfrau Maria, Mutter der Kirche, in den Römischen Kalender am Montag nach Pfingsten einzutragen und jedes Jahr zu feiern ist.

Die Feier wird eine Hilfe sein, uns daran zu erinnern, dass das christliche Leben, um zu wachsen, im Geheimnis des Kreuzes verankert sein muss, in der Hingabe Christi im eucharistischen Mahl und in der opfernden Jungfrau, der Mutter des Erlösers und der Erlösten.

Dieser Gedenktag wird daher in allen Kalendern und liturgischen Büchern für die Feier der Messe und die Stundenliturgie einzufügen sein; die entsprechenden liturgischen Texte sind diesem Dekret beigefügt: ihre Übersetzungen sind durch die Bischofskonferenzen zu besorgen, zu approbieren und, nach Bestätigung durch dieses Dikasterium, zu veröffentlichen.

Wo jedoch die Feier der seligen Jungfrau Maria, Mutter der Kirche, gemäss approbierten Partikularrechts an einem anderen Tag mit höherem Rang begangen wird, kann diese auch in Zukunft in derselben Weise wie bisher gefeiert werden.

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen.

Aus der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, am 11. Februar 2018, Gedenktag der seligen Jungfrau Maria von Lourdes.

Robert Card. Sarah
Präfekt

+ Arthur Roche
Erzbischof Sekretär

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