Instruktion ‘Liturgiam authenticam’

Der Gebrauch der Volkssprachen bei der Herausgabe der Bücher der römischen Liturgie

Quelle/Vollständiges Dokument
Konstitution ‘Sacrosanctum Concilium’
Motu proprio ‘Magnum Pricipium’
Musicam sacram kathpedia

Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung

Der Gebrauch der Volkssprachen bei der Herausgabe der Bücher der römischen Liturgie

Fünfte Instruktion „zur ordnungsgemässen Ausführung der Konstitution 
des Zweiten Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie”

(Zu Art. 36 der Konstitution)

Rom 2001

1. Die authentische Liturgie, die aus der lebendigen und ältesten geistlichen Tradition der Kirche hervorgegangen ist, wollte das Heilige Ökumenische Zweite Vatikanische Konzil mit Eifer bewahren und an die Eigenart der verschiedenen Völker mit pastoraler Klugheit anpassen, so dass die Gläubigen in der vollen, bewussten und tätigen Teilnahme an den heiligen Handlungen vor allem an der Feier der Sakramente, eine reiche Quelle an Gnaden finden und die Möglichkeit, sich fortwährend auf das christliche Geheimnis hin zu formen.(1)

2. Von da begann unter der Obhut der Päpste das grosse Werk der Erneuerung der liturgischen Bücher des römischen Ritus. Es schloss die Übersetzung(2) in die Volkssprachen ein mit der Absicht, eine höchst sorgfältige Erneuerung der heiligen Liturgie zu erreichen, also eine der wichtigsten Absichten des oben genannten Konzils.

3. Die liturgische Erneuerung hatte bisher gute Erfolge durch die Arbeit und die Fähigkeit vieler, vor allem der Bischöfe, deren Sorge und Eifer dieses grosse und schwierige Werk anvertraut ist. Ebenso werden höchste Klugheit und Sorgfalt verlangt bei der Herausgabe der liturgischen Bücher, damit sie sich durch gesunde Lehre auszeichnen, in der Sprache genau und von jeder ideologischen Tendenz frei sind. Im übrigen sollen sie sich durch jene Eigenschaften auszeichnen, durch die die heiligen Mysterien des Heils und der unversehrte Glaube der Kirche mit Hilfe der menschlichen Sprache wirksam in Gebet gefasst werden und Gott, der der höchste ist, der angemessene Kult erwiesen wird.(3)

4. Das Zweite Ökumenische Vatikanische Konzil wies in Beratungen und Dekreten den liturgischen Riten sowie den kirchlichen Traditionen und der Disziplin des christlichen Lebens eine einzigartige Bedeutung zu, die jenen Teilkirchen, vor allem des Ostens, eigen sind, die wegen ihres ehrenwerten Alters hervorragen und deswegen auf verschiedene Weise die durch die Väter von den Aposteln empfangene Tradition deutlich machen.(4) Das Konzil wünschte, dass die Traditionen einer jeden dieser Teilkirchen unversehrt und unberührt gewahrt blieben; daher forderte es, die verschiedenen Riten auf ihre gesunde Tradition hin zu überprüfen, und stellte den Grundsatz auf, nur jene Änderungen einzuführen, durch die ein wirklicher und organischer Fortschritt gefördert werde.(5) Dieselbe wache Sorge ist durchaus gefordert, um die liturgischen Riten, die kirchlichen Traditionen und die Disziplin der Lateinischen Kirche, besonders des römischen Ritus, zu bewahren und auf authentische Art und Weise weiter zu entwickeln. Dieselbe Sorgfalt ist ebenfalls bei dem Unternehmen anzuwenden, liturgische Texte in die Volkssprachen zu übersetzen, vor allem das Missale Romanum, das unverändert als hervorragendes Zeichen und Instrument der Unversehrtheit und Einheit des römischen Ritus zu gelten hat.(6)

5. Tatsächlich darf man aber behaupten, dass gerade der römische Ritus ein kostbares Beispiel und Instrument wahrer Inkulturation ist. Denn der römische Ritus zeichnet sich durch seine bemerkenswerte Fähigkeit aus, Texte, Gesänge, Gesten und Riten aus den Gewohnheiten und der Eigenart verschiedener Völker und Teilkirchen des Ostens und des Westens aufzunehmen, um eine passende und angemessene Einheit zu bewirken, die die Grenzen eines jeden Gebietes übersteigt.(7) Diese Eigenschaft ist besonders deutlich sichtbar in seinen Gebeten, die es ermöglichen, die Grenzen ihrer Entstehungssituation zu überschreiten, so dass sie zu Gebeten der Christen jeden Ortes und jeden Alters werden. Die Identität des römischen Ritus und der einheitliche Ausdruck sind bei allen Arbeiten zur Übersetzung der liturgischen Bücher mit grösster Sorgfalt zu wahren,(8) nicht gleichsam als eine Art historischer Erinnerung, sondern als Ausdruck der theologischen Gegebenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und Einheit.(9) Das Werk der Inkulturation, von dem die Übersetzung in die Volkssprachen einen Teil ausmacht, soll daher nicht gleichsam für einen Weg gehalten werden, um neue Arten oder Familien von Riten einzuführen. Im Gegenteil ist zu beachten, dass alle Anpassungen, die eingeführt wurden, um den kulturellen und pastoralen Erfordernissen entgegen zu kommen, Teile des römischen Ritus und darum ihm harmonisch einzufügen sind.(10)

6. Seit der Veröffentlichung der Konstitution über die heilige Liturgie brachte die vom Apostolischen Stuhl geförderte Arbeit der Übersetzung der liturgischen Texte in die Volkssprachen auch die Formulierung von Normen und Empfehlungen an die Bischöfe mit sich. Dennoch aber wurde erkannt, dass die Übersetzungen der liturgischen Texte an verschiedenen Orten einer Verbesserung durch Korrekturen oder durch eine neue Ausgabe bedürfen.(11) Auslassungen oder Irrtümer, mit denen gewisse Übersetzungen in die Volkssprachen bis heute behaftet sind, haben in der Tat den nötigen Fortschritt der Inkulturation behindert, besonders in einigen Sprachen. Dadurch blieb es der Kirche verwehrt, Fundamente für eine vollere, gesündere und wahrere Erneuerung zu legen.

7. Deswegen erscheint es nun notwendig, auf reifere Erfahrung gestützt, aufs Neue die Prinzipien der Übersetzung darzulegen, die sowohl bei künftig neu zu erstellenden Übersetzungen als auch bei der Verbesserung der bereits in Gebrauch befindlichen Texte zu beachten sein werden. Ebenso sind gewisse schon veröffentlichte Normen unter Berücksichtigung vielfältiger Fragen und Umstände unserer Zeit genauer festzulegen. Um die seit dem Konzil gewonnenen Erfahrungen umfassend zu nutzen, scheint es dem Anliegen dienlich, wenn die Normen gelegentlich in denjenigen Tendenzen ausgedrückt werden, die es in früheren Übersetzungen augenscheinlich gibt und die in künftigen zu meiden sind. Es scheint wirklich notwendig, den wahren Begriff „liturgische Übersetzung” neu zu bedenken, so dass die Übersetzungen der heiligen Liturgie in die Volkssprachen als authentische Stimme der Kirche Gottes verlässlich sind.(12) Diese Instruktion möchte dafür sorgen und Massnahmen treffen, dass eine neue Zeit der Erneuerung anbricht, die mit der Eigenart und der Tradition der Teilkirchen übereinstimmt, aber auch den Glauben und die Einheit der gesamten Kirche Gottes sicherstellt.

8. Das, was in der vorliegenden Instruktion bestimmt wird, soll alle bisher in der selben Sache ergangenen Normen ersetzen, mit Ausnahme der Instruktion Varietates legitimae, die von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung am 25. Januar 1994 veröffentlicht worden ist; die neuen Normen sind mit jener Instruktion als zusammengehörig zu betrachten.(13) Die Normen der vorliegenden Instruktion gelten für die Übersetzung der für den liturgischen Gebrauch bestimmten Texte im römischen Ritus und, mit den nötigen Abänderungen, in den übrigen vom Recht anerkannten Riten der Lateinischen Kirche.

9. Wo es die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung für angebracht hält, soll nach Beratung mit den betroffenen Bischöfen eine so genannte „Übersetzungsordnung” verfasst werden, die unter der Autorität dieses Dikasteriums festzulegen ist. Sie soll die in dieser Instruktion dargelegten Übersetzungsprinzipien auf eine bestimmte Sprache genauer anwenden. Dieses Dokument kann gegebenenfalls verschiedene Teilen umfassen, z.B. ein Verzeichnis volkssprachlicher Ausdrücke, die die entsprechenden lateinischen Wörter wiedergeben, eine Darstellung der speziell diese Sprache betreffenden Prinzipien usw.

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