Papst gleicht das lateinische ans ostkirchliche Kirchenrecht an

Papst Franziskus, oberster Gesetzgeber der katholischen Kirche

Quelle
Vatikan – Codex des kanonischen Rechtes
 
Vatikan – (englisch) Apostolisches Schreiben von Papst Franziskus in Form eines Motu Proprio Magnum Principium, mit dem can. 838 des Codex des kanonischen Rechtes geändert wird (3. September 2017)

„De concordia inter codices“: So heisst eine neue Anordnung des Papstes in der Form eines sogenannten „Motu Proprio“. Es wurde an diesem Donnerstag vom Vatikan veröffentlicht. Im Kern geht es, wie der lateinische Titel schon sagt, um eine Anpassung der beiden Gesetzbücher des kirchlichen Rechts aneinander.

Zwei Codices? Ja – denn neben dem bekannten „Codex iuris canonicis“, also Kodex des kanonischen Rechts von 1983, gibt es einen eigenen Kodex für die mit Rom verbundenen Ostkirchen aus dem Jahr 1990. Hunderte von „Canones“ (so heissen die einzelnen Artikel) in beiden Büchern haben exakt denselben Wortlaut, doch vielen anderen sieht man an, dass dahinter jeweils andere Rechtsvorstellungen und –traditionen stehen. Es gab bisher also Fragen, auf die beide Codices unterschiedliche Antworten gaben.

Dem versucht nun das neue „Motu Proprio“ abzuhelfen: Etwas mehr Vereinheitlichung ist das Ziel. Der Kodex des kanonischen Rechts erhält aus seinem östlichen Gegenstück einige neue Verordnungen, die die Beziehungen zwischen Katholiken unterschiedlicher Riten betreffen. „Man hatte zu Beginn der achtziger Jahre noch nicht vorhergesehen, wie stark die Migration in Länder mit einer lateinisch-kanonischen Tradition einmal sein würde“, erklärt der spanische Bischof Juan Ignacio Arrieta Ochoa, Sekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte. „Dieser Prozess menschlicher Mobilität hat in der täglichen Seelsorge fast überall das Problem der Ungleichheiten in den beiden Codices aufgeworfen.“

In gewisser Hinsicht reagiert das „Motu Proprio“ des Papstes von diesem Donnerstag also auf die Flüchtlingskrise: ein kirchenrechtliches „Wir schaffen das“ aus Rom. Veränderungen erfährt nur der lateinische Kodex, das ostkirchliche Rechtsbuch bleibt unangetastet.

Benedikt XVI. hatte während seines Pontifikats die Arbeiten zur Angleichung der beiden kanonischen Rechtssysteme auf den Weg gebracht. Den Experten ging es darum, Lösungen für konkrete Probleme im Alltag zu finden, nicht darum, an kompliziert im Lauf der Jahrhunderte gewachsene Strukturen zu rühren.

Welche Konfession bekommt das Kind bei der Taufe, wenn der Vater römisch-, die Mutter aber chaldäisch-katholisch ist? Darf ein römisch-katholischer Priester Flüchtlingskinder taufen, auch wenn sie die Eltern zu anderen katholischen Kirchen gehören? Muss eine kirchliche Heirat vor dem Priester vollzogen werden (Ostkirche), oder reicht dazu auch ein Diakon (Westkirche)? Oder wie kann man von einer katholischen Kirche in die andere übertreten? Auf solche Fragen wollen die neuen Regelungen nun präzise Antworten geben.

Hintergrund

Die 23 sogenannten katholischen Ostkirchen sind ursprünglich im Nahen Osten und Osteuropa beheimatet. Durch Migration sind jedoch grosse Diaspora-Gemeinden in anderen Regionen entstanden, vor allem in Westeuropa und Lateinamerika. Die katholischen Ostkirchen sind eigenständige Teilkirchen, die mehrheitlich dem byzantinischen Ritus folgen, und den Primat des Papstes voll anerkennen.

rv 15.09.2016 sk

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