Einmal mehr über das Stundengebet

Die heilige Weihe — Ursprung der Verpflichtung, es zu beten

Zenit.org, 25. August 2017, Edward McNamara
Stundengebet – Div. Beiträge zum Thema, zenit.org
Stundengebet – kathpedia

Pater Edward McNamara, Professor für Liturgie und Studiendekan der Theologischen Fakultät am Päpstlichen Athenäum „Regina Apostolorum“ in Rom, beantwortet eine Frage zum Stundengebet.

Frage: [In Bezug auf Ihren Artikel vom 21. Juli über das Stundengebet] – Warum haben sie eine so legalistische Sicht der Dinge? – Meinen Sie, auf diese Art und Weise werden Sie das Volk Gottes (einschliesslich des Klerus) dazu bringen, die Liturgie zu lieben? Ausserdem begehen Sie meiner Meinung nach folgenden Fehler: Wie können Sie behaupten, das Stundengebet sei „in der Tat eine Pflicht, die man mit der heiligen Weihe übernimmt“? Es handelt sich um ein kirchliches Gesetz, dem man in gleicher Weise gehorchen sollte, wie man auch anderen kirchlichen Gesetzen gehorchen muss. Aber es ist nicht eine unmittelbare Konsequenz der Weihe. Gleiches könnte man über das Gesetz in Bezug auf den Zölibat des Weltklerus sagen! – J.I., Ghaxaq, Malta

Pater Edward MCNamara: Ich denke, dass es bei Liturgie-Experten dazugehört oder wenigstens eine für sie typische Krankheit ist, ein bisschen legalistisch eingestellt zu sein. Doch ganz ehrlich gesagt, wenn mir jemand eine Frage über Liturgienormen stellt, scheint es mir eigentlich nur rücksichtsvoll und fair, dem Fragesteller eine Antwort zu geben, die sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegt. Sicher bemüht man sich auch, die geistige Dimension darzustellen, aber zunächst versuche ich, die Frage zu beantworten, die mir gestellt wurde.

Das vorausgeschickt meine ich, dass unser Leser in einem Punkt Recht hat, obwohl ich hier eine Unterscheidung machen würde:

Eine direkte Konsequenz der heiligen Weihe ist die Rolle des Priesters als Fürsprecher und Vermittler. Wie es im Hebräerbrief (5,1) heisst: „Jeder Hohepriester wird aus den Menschen genommen und für die Menschen eingesetzt zum Dienst vor Gott, um Gaben und Opfer für die Sünden darzubringen.“

Aus diesem Grund konnte es in dem Dokument vom Heiligen Stuhl, das wir zitiert haben, heissen:

„Die geistlichen Amtsträger befinden sich gemeinsam mit den Bischöfen im Dienst der Fürsprache für das Volk Gottes, das ihnen anvertraut worden ist, wie dies bei Mose (Ex 17,8-16), bei den Aposteln (1 Tim 2,1-6) und bei Jesus Christus selbst geschah, der zur Rechten Gottes sitzt und für uns eintritt (Röm 8,34). So heisst es auch in der Allgemeinen Einführung in das Stundengebet unter Nr. 108: ‚Wer im Stundengebet die Psalmen betet, tut das nicht so sehr im eigenen Namen, sondern im Namen des ganzen Leibes Christi, ja in der Person Christi selbstʻ.“

Das Gesetz der Kirche bestimmt nun ganz konkret, dass diese Rolle der Fürsprache durch das Stundengebet und andere liturgische Gebete ausgeübt wird, vor allem die Feier der Eucharistie.

Hier noch ein weiteres Zitat aus dem oben erwähnten Dokument: „Diese Rezitation hat ihrerseits nicht den Charakter einer privaten Andachts- oder Frömmigkeitsübung, die allein aufgrund einer persönlichen Entscheidung des Klerikers verrichtet wird, sondern ist vielmehr ein dem heiligen Dienst und pastoralen Amt eigener Akt.“

Übersetzt von P. Thomas Fox, LC aus dem englischen Originalartikel https://zenit.org/articles/liturgy-q-a-liturgy-of-the-hours-revisited/

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