*Staat im Staat/Einheit der Kirche? – Was sagt der Bischof?
Kongregation für die Glaubenslehre
(10. Juli 2002)
Quelle
Kongregation für die Glaubenslehre – Dekret über die Ablehnung des Rekurses einiger exkommunizierter Frauen
Vatikan – Vorbemerkung zum Dekret zur Feststellung der Exkommunikation
*Pseudo-Bischöfin bei Podium in katholischem Pfarreizentrum
Hinweis/Quelle: Beachten Sie auch: Exkommunikation bleibt aufrecht – neue Stellungnahme der Glaubenskongregation vom 21. Dezember 2002.
Die von Kardinal Ratzinger und dem Sekretär der Glaubenskongregation, Erzbischof Tarcisio Bertone, unterzeichnete Erklärung hat folgenden Wortlaut:
Am vergangenen 29. Juni 2002 hat der Gründer einer schismatischen Gemeinschaft, Romulo Antonio Braschi, versucht, den katholischen Frauen Christine Mayr-Lumetzberger, Adelinde Theresia Roitinger, Gisela Forster, Iris Müller, Ida Raming, Pia Brunner und Angela White die Priesterweihe zu erteilen.
Um das Gewissen der Gläubigen zu orientieren und jeden Zweifel in dieser Angelegenheit zu beseitigen, möchte die Kongregation für die Glaubenslehre in Erinnerung rufen, dass die Kirche gemäss dem Apostolischen Schreiben Ordinatio sacerdotalis von Papst Johannes Paul II. „keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen endgültig an diese Entscheidung zu halten haben“ (Nr. 4). Die erfolgte „Priesterweihe“ ist die Simulation eines Sakramentes und deshalb ungültig und nichtig und stellt einen schweren Verstoss gegen die göttliche Verfassung der Kirche dar. Weil der „weihende“ Bischof einer schismatischen Gemeinschaft angehört, handelt es sich darüber hinaus um ein schweres Vergehen gegen die Einheit der Kirche. Der Vorfall schadet auch der rechten Förderung der Frau, die in der Kirche und in der Gesellschaft einen eigenen, spezifischen und unersetzbaren Platz einnimmt.
Mit dieser Erklärung, die sich den vorausgehenden Stellungnahmen des Bischofs von Linz und der österreichischen Bischofskonferenz anschliesst, werden die oben genannten Frauen gemäss can. 1347 § 1 CIC verwarnt, dass sie sich die Exkommunikation zuziehen, wenn sie nicht – bis zum 22. Juli 2002 – (1.) die Nichtigkeit der von einem schismatischen Bischof empfangenen „Weihe“ anerkennen, die im Widerspruch zur endgültigen Lehre der Kirche steht, und (2.) Reue bekennen und um Verzeihung bitten für das bei den Gläubigen verursachte Ärgernis.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, dem 10. Juli 2002.
Joseph Card. Ratzinger, Präfekt
Tarcisio Bertone, S.D.B.
Erzbischof em. von Vercelli, Sekretär
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