Menschenrechtsbericht
Menschenrechtsbericht: „Es gibt eine Kultur der Menschenrechte“
Deutsches Institut für Menschenrechte
Menschenrechte – Diverse Beiträge
Ursprung für viele Menschenrechtsfragen: Die Flucht nach Europa und der Umgang mit den Flüchtlingen.
An diesem Samstag ist der internationale Menschrechtstag und passend dazu kam Ende der Woche der erste Menschenrechtsbericht für Deutschland heraus. Veröffentlicht hat ihn im Auftrag der Bundesregierung Deutschlands das Deutsche Institut für Menschenrechte.
Schwerpunkt des ersten Berichts über die Menschrechtslage in Deutschland war das Dauerbrenner-Thema „Flucht“ und zwar für Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2016. Das prägende Ereignis in dieser Zeit war die Grenzöffnung Deutschlands. Für die Leiterin des Instituts, Beate Rudolf, ist das zuerst ein Anlass für Lob: „Das war letztes Jahr in einer Situation, in der das europäische Asylsystem versagt hat. Mit dieser Entscheidung, die Menschen in Deutschland in ein Asylverfahren zu bringen, ist Deutschland seiner menschenrechtlichen Verpflichtung gerecht geworden. Ich finde, das muss man unterstreichen. Auch muss man unterstreichen, dass die überwältigende Hilfsbereitschaft der Bevölkerung etwas ist, was zeigt: hier in Deutschland gibt es eine Kultur der Menschenrechte“
Eine Kultur der Menschenrechte
Doch es ist nicht alles gold, was glänzt. Besonderes Augenmerk legt der Bericht auf die Unterbringung von Flüchtlingen zum Beispiel in Erstaufnahme-Einrichtung. Durch Befragung der Bundesländer hat man herausgefunden, dass es zum Beispiel keine bundesweiten Standards, auch keine Sicherheitsstandarts gibt. Für Rudolf erstaunlich: „Das heisst für ein Land wie Deutschland, in dem wir unheimlich viel regeln, ist es unvorstellbar, dass es für Erstaufnahmeeinrichtungen nicht einheitlich, klare und an Menschenrechten orientierte Standards gibt. Das heisst also, sie können so eine Einrichtung einrichten und müssen keine speziellen Nachweise erbringen, dass sie Schutz vor Gewalt gewährleisten, dass sie Privatsphäre gewährleisten, dass sie eine Beschwerdenmöglichkeit gewährleisten, damit die Menschen melden können, was sie an Beeinträchtigung erleben können und damit dem abgeholfen werden kann. Das alleine ist schon ein erstaunliches Ergebnis.“ Des Weiteren konzentriert sich der Bericht auf die Asylverfahren, die Integration und die Abschiebung.
Weitere Themen: Wahlrecht, Aktionsplan
Über das Thema Flucht hinaus greift der Bericht zwei weitere Bereiche auf. Zum einen den Ausschluss von 84.500 Menschen mit Behinderungen vom Wahlrecht. Zum anderen behandelt der Bericht den immer noch nicht abgeschlossenen Prozess der Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) für Deutschland. Nun liegt der Ball auf der Seite der Bundesregierung. Beate Rudolf hofft, dass sie ihn aufgreifen wird und die Erkenntnisse des Berichts aufgreift, diskutiert und vor allem auch politisch nutzt.
rv 10.12.2016 pdy
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