Vortrag über das Papstamt in ökumenischer Perspektive

Kardinal Koch: Vortrag über das Papstamt in ökumenischer Perspektive

Quelle: Fussnoten

Wir halten hier den Vortrag von Kardinal Koch fest vom 05. Dezmebr 2015

1. Einladung zum ökumenischen Gespräch über das Papstamt

“Der Papst ist, wir wissen es wohl, ohne Zweifel das schwerwiegendste Hindernis auf dem Weg des Ökumenismus.” Dieses ehrliche Bekenntnis, dass die Frage des Papstamtes eines der wichtigsten ökumenischen Probleme darstellt, hat der selige Papst Paul VI. bei seinem Besuch im Sekretariat für die Einheit der Christen im Jahre 1967 in sehr freimütiger Weise ausgesprochen[2]. Auf dieses ehrliche Bekenntnis hat der heilige Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika über den Einsatz für die Ökumene “Ut unum sint” zurückgegriffen, indem er erklärt hat, dass das Amt des Bischofs von Rom “eine Schwierigkeit für den Grossteil der anderen Christen” darstellt, “deren Gedächtnis durch gewisse schmerzliche Erinnerungen gezeichnet ist”[3].

In der Überzeugung, dass das Amt, das dem Nachfolger des Petrus übertragen ist, in erster Linie ein Amt der Einheit ist und dass es im Bereich der Ökumene “seine ganz besondere Erklärung” findet[4], hat Papst Johannes Paul II. im Schlussteil seiner Ökumeneenzyklika grundlegende Gedanken dem “Dienst des Bischofs von Rom an der Einheit“ gewidmet und in diesem Zusammenhang die Bitte an die eigene Kirche, aber auch an die gesamte Ökumene ausgesprochen, sich mit ihm auf einen geduldigen brüderlichen Dialog über den Primat des Bischofs von Rom einzulassen, und zwar mit dem Ziel, eine Form der Primatsausübung zu finden, “die zwar keineswegs auf das Wesentliche ihrer Sendung verzichtet, sich aber einer neuen Situation öffnet”, genauer dahingehend, dass dieses Amt “einen von den einen und anderen anerkannten Dienst der Liebe zu verwirklichen vermag”[5].

Die Unterscheidung zwischen dem Wesen des Primats und der konkreten Form seiner Ausübung hat auch Papst Benedikt XVI. verschiedentlich aufgegriffen und die damit verbundene Einladung an die Ökumene erneuert, beispielsweise bei seiner Begegnung mit den Vertretern der Orthodoxen Kirchen in Freiburg im Breisgau im September 2011: “Wir wissen, dass es vor allem die Primatsfrage ist, um deren rechtes Verständnis wir weiter geduldig und demütig ringen müssen. Ich denke, dabei können uns die Gedanken zur Unterscheidung zwischen Wesen und Form der Ausübung des Primates, die Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika Ut unum sint (N. 95) vorgenommen hat, weiterhin fruchtbare Anstösse geben.”[6] In derselben Richtung geht Papst Franziskus den von seinen Vorgängern bereiteten Weg weiter, indem er ebenfalls deutlich unterscheidet zwischen dem, was für den Primat wesentlich ist, und dem, was zur konkreten Form seiner Ausübung gehört, und indem er zugleich eingesteht, dass wir auf diesem Weg der Unterscheidung bisher “wenig vorangekommen“ sind. Papst Franziskus ist aber überzeugt, dass auch das Papsttum und die zentralen Strukturen der Universalkirche es nötig haben, “dem Aufruf zu einer pastoralen Neuausrichtung zu folgen”[7].

Die Päpste haben damit wesentliche Schritte auf eine ökumenische Verständigung über das Papstamt hin unternommen. Um diese perspektivenreichen Initiativen aufzugreifen und zu vertiefen, haben in den vergangenen Jahren das Päpstliche Komitee für die Geschichtswissenschaften[8], die Kongregation für die Glaubenslehre[9] und der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen[10] wissenschaftliche Symposien über Theorie und Praxis des Primats des Bischofs von Rom durchgeführt. Hinzu kommt, dass sich die Theologie seit längerer Zeit mit der Frage einer ökumenischen Sicht des Papstamtes abarbeitet, was bereits durch die Tatsache belegt werden kann, dass die theologischen und ökumenischen Publikationen über das Papstamt einige Bücherregale füllen.[11]

2. Das Papstamt in der ökumenischen Diskussion

Mit der Unterscheidung zwischen dem Wesen des Primats des Bischofs von Rom und der konkreten Form seiner Ausübung und damit auch zwischen dem Unaufgebbaren und dem Revidierbaren in der Gestalt des Papstamtes[12] ist zweifellos das Tor für eine ökumenische Sicht von Theologie und Praxis des Primats des Bischofs von Rom geöffnet. In der ökumenischen Diskussion ist aber auch deutlich geworden, dass es äusserst schwierig ist, den ökumenischen Dialog über das Papstamt direkt anzugehen. Denn bei der Frage des Primats des Bischofs von Rom handelt es sich keineswegs um eine isolierte Einzelfrage. Sie stellt vielmehr gleichsam die Spitze eines Eisbergs dar, insofern bei dieser Frage die ungelösten ökumenischen Probleme vor allem des Kirchenverständnisses und des kirchlichen Amtes mit auf den Tisch kommen. In diesem Sachverhalt ist es zudem begründet, dass sich die Frage des Papstamtes bei der ökumenischen Aufarbeitung des Schismas in der Kirche zwischen West und Ost im 11. Jahrhundert anders stellt als bei der ökumenischen Überwindung der Spaltung in der Westkirche im 16. Jahrhundert. Weil es sich dabei um zwei grundverschiedene Spaltungen handelt, muss die Beantwortung der ökumenischen Frage des Papstamtes in verschiedenen ökumenischen Dialogen erfolgen.

a) Das Papstamt im Dialog mit den Kirchen des Ostens

Die Kirchen des Ostens haben bei der Rangordnung der apostolischen Sitze stets anerkannt, dass der Bischof von Rom den ersten Sitz innehat, dass ihm aber nur ein Ehrenprimat zukommt, wie sie ihn in der kirchlichen Realität im ersten Jahrtausend erkennen. Sie erblicken aber im Primat des Bischofs von Rom in seiner weiteren Entwicklung in der lateinischen Tradition im zweiten Jahrtausend eine Störung oder gar “Zerstörung der ekklesialen Struktur als solcher“, “in deren Gefolge etwas anderes und Neues an die Stelle der altchristlichen Form tritt“[13]. Damit ist deutlich, dass der orthodoxen und katholischen Sicht eine unterschiedliche Ekklesiologie zugrunde liegt und dass die Primatsfrage im weiteren ekklesiologischen Problemkontext behandelt werden muss.

Im theologischen Dialog zwischen der Katholischen und der Orthodoxen Kirche konnte ein wesentlicher Schritt gemacht werden auf der Vollversammlung der Internationalen Gemischten Kommission in Ravenna im Jahre 2007. In dem damals verabschiedeten Dokument “Ekklesiologische und kanonische Konsequenzen der sakramentalen Natur der Kirche. Kirchliche Communio, Konziliarität und Autorität“[14] wird dargelegt, dass Primat und Synodalität in dem Sinn voneinander abhängig sind, dass der Primat immer im Kontext der Synodalität und dementsprechend die Synodalität im Kontext des Primates betrachtet werden müssen, und dass die Kirche auf allen Ebenen und damit nicht nur auf der lokalen und regionalen, sondern auch auf der universalen Ebene einen protos, einen Ersten braucht. Weil dies Katholiken und Orthodoxe zum ersten Mal gemeinsam erklären konnten, stellt das Dokument von Ravenna zweifellos einen ökumenischen Meilenstein dar. Mit ihm ist der Boden bereitet, auf dem ein Konsens über den Primat des Bischofs von Rom gefunden werden kann.

Wann ein weiterführender Konsens über das Papstamt im Zusammenhang der Frage nach dem Verhältnis zwischen Synodalität und Primat mit ihrer gegenseitigen Interdependenz erreicht werden kann, ist gegenwärtig noch unabsehbar. Dabei kann es freilich nicht darum gehen, einen Kompromiss auf dem kleinstmöglichen gemeinsamen Nenner anzuvisieren. Es müssen vielmehr die jeweiligen starken Seiten beider Kirchen miteinander ins Gespräch gebracht werden, und zwar in der Hoffnung auf Lernbereitschaft auf beiden Seiten und in der Bewährung des Grundprinzips des ökumenischen Dialogs, das im gegenseitigen Austausch der Gaben besteht. Um bei dieser schwierigen Frage im katholisch-orthodoxen Dialog weiterkommen zu können, müssen auf beiden Seiten Schritte aufeinander zu vollzogen werden.

Auf der einen Seite muss die Katholische Kirche eingestehen, dass sie in ihrem Leben und in ihren ekklesialen Strukturen noch nicht jenes Mass an Synodalität entwickelt hat, das theologisch möglich und notwendig wäre. Darin aber besteht eine wichtige Voraussetzung, um überzeugend dartun zu können, dass sich das primatiale und das synodale Prinzip einander keineswegs ausschliessen und dass eine glaubwürdige Verbindung des primatial-hierarchischen mit dem synodal-communialen Prinzip eine wesentliche Hilfe der Katholischen Kirche für das weitere ökumenische Gespräch mit den Kirchen des Ostens sein wird. Denn in der notwendigen Verstärkung der Synodalität muss man zweifellos den wichtigsten Beitrag der Katholischen Kirche für die Anerkennung eines universalkirchlichen Primats in der Orthodoxie erblicken. In dieser Richtung hat Papst Franziskus in seinem Apostolischen Schreiben Evangelii gaudium hervorgehoben, dass es in den ökumenischen Dialogen vor allem darum geht, das, was der Geist bei den anderen christlichen Kirchen und Gemeinschaften gesät hat, “als ein Geschenk aufzunehmen, das auch für uns bestimmt ist“; und er hat diese ökumenische Wegweisung dahingehend konkretisiert: “Im Dialog mit den orthodoxen Brüdern haben wir Katholiken die Möglichkeit, etwas mehr über die Bedeutung der bischöflichen Kollegialität und über ihre Erfahrung der Synodalität zu lernen.”[15]

Auf der anderen Seite werden die Orthodoxen Kirchen im ökumenischen Dialog lernen können, dass ein Primat auch auf der universalen Ebene der Kirche nicht nur möglich und theologisch legitim, sondern auch notwendig ist, dass auch die innerorthodoxen Spannungen es nahe legen, über ein Amt der Einheit auf der universalen Ebene nachzudenken, und dass dies keineswegs im Gegensatz zur orthodoxen Ekklesiologie steht, sondern mit ihr kompatibel ist. Von den orthodoxen Kirchen ist deshalb auch zu erwarten, dass sie sich ihrem ekklesiologischen Kernproblem dezidiert stellen, nämlich der Autokephalie von nationalen Kirchen und ihrer inhärenten Tendenz zum Nationalistischen. Dabei darf man dankbar feststellen, dass auch orthodoxe Theologen wie beispielsweise John Meyendorff die Konzeption von autokephalen Nationalkirchen als das eigentliche Problem innerhalb der Orthodoxie beurteilen und dessen theologische Aufarbeitung für vordringlich halten[16]. Darin liegt der Beitrag der Orthodoxie, damit der Weg für eine theologische Versöhnung zwischen der orthodoxen Ekklesiologie und dem Prinzip des petrinischen Dienstes frei wird. Der Primat des Bischofs von Rom würde sich dann nicht nur als “Haupthindernis“ für die Wiederherstellung der vollen Kirchengemeinschaft mit den Kirchen des Ostens darstellen, sondern auch gleichsam als “Hauptmöglichkeit“ für dasselbe Anliegen, “weil er verbindliche Schritte zur Einheit ermöglicht“ und weil im Spiegelbild sichtbar wird, dass “ohne ihn auch die katholische Kirche längst in National- und Rituskirchen zerfallen wäre, die das ökumenische Gelände vollends unübersichtlich machen würden”[17].

b) Das Papstamt im Dialog mit den Reformationskirchen

Damit aus dem Haupthindernis immer mehr und immer überzeugender eine Hauptmöglichkeit werden kann, muss die theologische Frage nach dem Verhältnis zwischen Primat und Synodalität vertieft werden. Das Vorankommen des katholisch-orthodoxen Dialogs hat dabei auch wichtige Konsequenzen für den Dialog mit den aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften über das Papstamt. Denn die grosse Kirchenspaltung im 16. Jahrhundert ist weitgehend nur zu verstehen auf dem Hintergrund der Spaltung in der Kirche zwischen Ost und West. Sie ist eine wesentliche Ursache dafür gewesen, dass sich die lateinische Christenheit recht einseitig entwickelt und jene schwere Krise in der Kirche im Spätmittelalter hervorgerufen hat, die schliesslich auch in die tragische Spaltung der westlichen Christenheit hinein geführt hat.

Auch der ökumenische Dialog mit den Reformationskirchen über das Papstamt kann sich nicht einfach auf einzelne Lehrunterschiede wie den Primat des Bischofs von Rom beziehen. Da in der Reformation ein anderer Typ des Kircheseins hervorgebracht worden ist, der sich nicht unwesentlich von der ekklesialen Grundstruktur der Alten Kirche unterscheidet, muss sich der ökumenische Dialog über das Papstamt in erster Linie mit diesem anderen Typ des Kircheseins auseinandersetzen. Dieser zeigt sich in der Geschichte des Protestantismus bereits terminologisch durch eine weitgehende Ablehnung des Kirchenbegriffs und dessen Ersetzung durch das Wort Gemeinde an, die bis in die Gegenwart hinein nachwirkt.[18] Noch in den sechziger Jahren konnte der berühmte reformierte Theologe Karl Barth urteilen: “Es ist gerade theologisch ratsam, das dunkle und belastete Wort <Kirche> wenn nicht gänzlich so doch tunlichst zu vermeiden, es jedenfalls sofort und konsequent durch das Wort <Gemeinde> zu interpretieren.”[19] Heute verstehen sich die reformatorischen Gemeinschaften zwar dezidiert als Kirchen, geblieben aber ist die Fokussierung ihres Kirchenverständnisses auf die Gemeinde. Das evangelische Kirchenverständnis hat seinen eindeutigen Schwerpunkt und gleichsam sein Gravitationszentrum in der konkreten Gemeinde am Ort: In evangelischer Sicht ist die Kirche Jesu Christi im vollen Sinn in der konkreten, um Wort und Sakrament versammelten Gottesdienstgemeinde gegeben. Die Gemeinde ist die prototypische Realisierung der Kirche, wie dies das vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland publizierte “Votum zum geordneten Miteinander bekenntnisverschiedener Kirchen” mit dem Titel “Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis” dahingehend profiliert, dass die eine, heilige, apostolische und katholische Kirche “notwendig in Gestalt von einzelnen Gemeinden“ existiert, “die die primäre Verwirklichung der katholischen Kirche sind“. Die einzelnen Gemeinden stehen dabei durchaus miteinander im Austausch. Ein übergemeindlicher oder gar universaler Aspekt ist insofern durchaus vorhanden, er bleibt aber theologisch unterbelichtet. So sind beispielsweise die lutherischen oder reformierten Weltbünde eben Bünde von Kirchen, aber nicht selbst Kirche auf der universalen Ebene, sondern höchstens auf dem Weg vom Kirchenbund zur Kirchengemeinschaft.

In der Ausblendung oder zumindest theologischen Unterbelichtung des universalkirchlichen Aspekts des Kircheseins liegt der eigentliche Grund, dass das reformatorische Kirchenverständnis keine allgemein anerkannte Theologie des Bischofsamtes und schon gar keine Theologie eines universalkirchlichen Amtes kennt, wie die Katholische Kirche dieses im Petrusamt des Bischofs von Rom verwirklicht sieht. Im evangelischen Kirchenverständnis stellt sich diese Frage im Grunde gar nicht. Wenn nämlich in der konkreten Einzelgemeinde die entscheidende Vollzugsgestalt von Kirche gesehen wird, dann stellt auch das Amt des pastor loci den Prototyp des kirchlichen Amtes dar. Pastoren- und Bischofsamt sind folglich theologisch identisch und nur funktional unterschieden: “Das Bischofsamt ist nach diesem Verständnis Pastorenamt in kirchenleitender Funktion.“[20] Was das Papstamt betrifft, könnte ein solches unter den Voraussetzungen des evangelischen Kirchenverständnisses deshalb nur unter pragmatischen, nicht jedoch unter kirchenkonstitutionellen Gesichtspunkten in Frage kommen.

Um den ökumenischen Dialog über das Papstamt voranzubringen, braucht es in erster Linie eine Klärung des Kirchenverständnisses, insbesondere des Verhältnisses zwischen Orts- und Universalkirche. Damit zeigt sich ein grundlegender Unterschied der heutigen Situation zu derjenigen von Martin Luther. Denn dem Reformator ist es erstens um eine umfassende Reform im Sinne der Erneuerung der ganzen Kirche und gerade nicht um eine Reformation im Sinne der mit ihr schliesslich zerbrochenen Einheit der Kirche und des Entstehens von neuen reformatorischen Kirchen gegangen, wie der evangelische Ökumeniker Wolfhart Pannenberg pointiert festgestellt hat: “Luther wollte eine Reformation der Gesamtchristenheit; sein Ziel war alles andere als eine lutherische Sonderkirche.“[21] Martin Luther hat deshalb zweitens das Papstamt als solches keineswegs abgelehnt, sondern hat die Möglichkeit einer Bejahung des Papstamtes von Bedingungen abhängig gemacht, “die alle letztlich darauf hinauslaufen, dass das Papstamt sich von seinen <antichristlichen> Zügen befreit und – summa summarum – <das Evangelium zulässt>”[22]. Auch die scharfe Papstkritik Luthers hat sich, zumindest in den Anfängen seines Wirkens, nicht gegen das Papstamt als solches gerichtet, sondern gegen seine, wie Luther urteilte, missbräuchliche Ausübung.

Indem Luther im Grunde die von Papst Johannes Paul II. vorgeschlagene Unterscheidung zwischen dem Wesen des Primats des Bischofs von Rom und der konkreten Form seiner Ausübung, freilich unter sehr polemischem Vorzeichen, vorweggenommen hat, wäre mit ihm eine ökumenische Verständigung über das Papstamt, sofern es heute “das Evangelium zulässt“, leicht möglich. Eine solche Verständigung wäre jedenfalls viel leichter möglich als in der heutigen ökumenischen Situation, da innerhalb des Protestantismus noch nicht einmal Konsens darüber besteht, ob es in der Kirche ein Papstamt aus theologischen Gründen überhaupt geben kann und sogar muss. Diesbezüglich sind in den reformatorischen Kirchen verschiedene Stimmen zu vernehmen. Es gibt Theologen wie Wolfhart Pannenberg, die einen Dienst an der Einheit der Christen im apostolischen Glauben auch auf der Ebene der Gesamtkirche und in Bezug auf die ganze Christenheit theologisch für notwendig erachten[23]; es gibt Theologen, die ein Papstamt als mit dem evangelischen Kirchenverständnis nicht vereinbar halten; und es gibt Theologen, die einen Einheitsdienst auf der universalen Ebene nur aus pragmatischen Gründen anerkennen würden. Solange diesbezüglich kein tragfähiger Konsens besteht, muss sich der ökumenische Dialog über das Papstamt mit den aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen auf die ekklesiologischen Grundsatzfragen konzentrieren. In dieser Sinnrichtung sollen abschliessend einige Reflexionen darüber formuliert werden, wie eine ökumenische Verständigung über das Papstamt aus katholischer Sicht anvisiert werden könnte.

3. Ökumenische Verständigung über das Papstamt in katholischer Sicht

Um sowohl der orthodoxen Ekklesiologie, die im Kern eine eucharistische ist, als auch der reformatorischen Konzentration des Kirchenverständnisses auf die Gemeinde, der im Wesentlichen auch eine gottesdienstliche Ekklesiologie zugrunde liegt, Rechnung zu tragen, muss die katholische Papsttheologie weiter vertiefen und glaubwürdig dartun, dass der Primat des Bischofs von Rom nicht allein eine juridische und schon gar nicht eine rein äusserliche Zutat zu einer eucharistischen Ekklesiologie, sondern in ihr selbst begründet ist, insofern er letztlich nur Sinn macht von jenem weltweiten Netz von Eucharistiegemeinschaften her, das die Kirche ist.[24] Der Primat des Römischen Papstes ist letztlich nur von diesem weltweiten eucharistischen Netz her zu verstehen, worauf Papst Benedikt XVI. immer wieder, und zwar auch und gerade in ökumenischer Hinsicht, aufmerksam gemacht hat[25]. Mit seinem Hinweis, dass in der frühen Kirche das Wort “Liebe“ – caritas – zugleich das Geheimnis der Eucharistie bezeichnet, hat er deutlich gemacht, dass der Bischof von Rom seine petrinische Verantwortung vor allem dadurch wahrnimmt, dass er in der Eucharistie alle Ortskirchen auf der ganzen Welt zur einen universalen Kirche verbindet und damit Kirche als communio ecclesiae und communio ecclesiarum erfahrbar werden lässt. Den Vorsitz in der Liebe ausüben bedeutet deshalb in den Worten von Papst Benedikt XVI. “die Menschen in eine eucharistische Umarmung – in die Umarmung Christi – hineinziehen, die jede Schranke und jede Fremdheit überwindet und aus den mannigfaltigen Verschiedenheiten die Gemeinschaft bildet“[26]. Das Papstamt ist folglich als Primat in der Liebe im eucharistischen Sinn zu verstehen, der in der Kirche um eine Einheit besorgt ist, die eucharistische Gemeinschaft ermöglicht und schützt und glaubwürdig und wirksam verhindert, dass ein Altar gegen einen anderen Altar gestellt wird, wie dies beispielsweise in der Auseinandersetzung des Optatus von Mileve mit den Donatisten in eklatanter Weise zu Tage getreten ist.[27] In diesem grundlegenden Sinn erweist sich der Primat des Bischofs von Rom, der im Dienst der eucharistischen Einheit der Kirche steht und dafür Sorge trägt, dass die Kirche immer wieder von der Eucharistie her Mass nimmt, und sich in dieser Weise als Bindeglied der Katholizität bewährt, als ein bleibendes Wesenselement der Kirche.

Wenn sich der Petrusdienst des Bischofs von Rom am Wort des Heiligen Ignatius von Antiochien in seinem Brief an die Römer orientiert, das die Kirche des Bischofs von Rom als jene Kirche bezeichnet, die den “Vorsitz in der Liebe“ hat, dann wird auch sichtbar, dass der Vorsitz des Nachfolgers des Petrus in der Liebe und sein Vorsitz in der Lehre des Glaubens unlösbar zusammengehören. Auf der einen Seite ist der Vorsitz im Glauben an den Vorsitz in der Liebe gebunden. Der Vorsitz des Bischofs von Rom im Glauben muss Vorsitz in der Liebe sein. Denn die Lehre der Kirche vermag den Menschen nur zu erreichen, wenn sie zur Liebe führt. Auf der anderen Seite gründet die Liebe, der der Bischof von Rom in besonderer Weise zu dienen hat, im Glauben. Denn der Vorsitz in der Liebe besteht in erster Linie in der Verpflichtung zum Gehorsam gegenüber dem Willen Gottes. Er ist Dienst am Glaubensgehorsam, wie dies Papst Benedikt XVI. bei seiner feierlichen Inbesitznahme der Kathedra des Bischofs von Rom in der Lateranbasilika am 7. Mai 2005 mit diesen tiefen Worten ausgesprochen hat: “Der Papst ist kein absoluter Herrscher, dessen Denken und Willen Gesetz sind. Im Gegenteil: Sein Dienst garantiert Gehorsam gegenüber Christus und seinem Wort. Er darf nicht seine eigenen Ideen verkünden, sondern muss – entgegen allen Versuchen von Anpassung und Verwässerung sowie jeder Form von Opportunismus – sich und die Kirche immer zum Gehorsam gegenüber dem Wort Gottes verpflichten.”[28]

Der petrinische Dienst an der Einheit ist deshalb in erster Linie ein “Dienst am Glauben“[29]; und für diesen primatus fidei ist der Papst der autorisierte Zeuge. Denn wie zu jedem Amt in der Kirche gehört auch zum Papstamt der personale Zeugendienst, für den der Zeuge persönlich haftbar und verantwortlich ist. Da Autorität in der Kirche letztlich allein Jesus Christus als dem Haupt und Herrn der Kirche zukommt, kann menschliche Autorität nur in seinem Namen und als sein persönlich beauftragter Zeuge ausgeübt werden. Damit ist im Kern zum Ausdruck gebracht, was die Katholische Kirche unter dem schwierigen Wort der Unfehlbarkeit des Papstes versteht. Bedenkt man diese martyrologische Dimension des Papstamtes, dann kann dieses nicht nur im Sinne eines so genannten Ehrenprimates verstanden werden. Denn “Ehre“ schliesst im biblischen und altkirchlichen Sinn immer auch Autorität mit ein, insofern man denjenigen, dem Ehre gebührt, zu achten hat. Vor allem aber hilft ein Dienst, der nicht auch Vollmacht besitzt, gerade in jenen Situationen, in denen man ihn am meisten braucht, wenig oder nichts. Es kann deshalb nicht darum gehen, im Verständnis des Primats des Bischofs von Rom den Gesichtspunkt des Jurisdiktionellen überhaupt auszuschliessen. Es geht vielmehr darum, ihn in den Gesamtzusammenhang der Kirche zu reintegrieren, wie dies Hans Urs von Balthasar gefordert hat, dessen berühmtes Buch “Der antirömische Affekt“ sinnvollerweise den präzisierenden Untertitel trägt: “Wie lässt sich das Papsttum in der Gesamtkirche integrieren?“[30]

Die beste Integration in der Gesamtkirche auch und gerade in ökumenischer Sicht besteht darin, dass der Primat des Bischofs von Rom ein Primat des Gehorsams gegenüber dem Evangelium ist, wie dies die Kongregation für die Glaubenslehre in ihren Erwägungen über den “Primat des Nachfolgers Petri im Geheimnis der Kirche“ ausgesprochen hat: “Der römische Bischof steht – wie alle Gläubigen – unter dem Worte Gottes und unter dem katholischen Glauben. Er ist Garant für den Gehorsam der Kirche und in diesem Sinn servus servorum. Er entscheidet nicht nach eigener Willkür, sondern ist Stimme für den Willen des Herrn, der zum Menschen in der von der Überlieferung gelebten und interpretierten Schrift spricht. Mit anderen Worten: Die episkope des Primats hat die Grenzen, die aus dem Gesetz Gottes und der in der Offenbarung enthaltenen, unantastbaren göttlichen Stiftung der Kirche hervorgehen.“[31]

Der Bischof von Rom, dessen Aufgabe darin besteht, die Kirche zum Gehorsam gegenüber dem Wort Gottes zu verpflichten, ist berufen, sich selbst als der exemplarisch Gehorsame zu erweisen. Er kann sich deshalb weder im Sinne einer Monarchie politischer Art als absoluter Herrscher verstehen, der sich nur nach seinem Willen richten würde. Er kann aber seinen Dienst auch nicht auf einen blossen Ehrenvorrang beschränken. Er ist vielmehr letztverbindlicher Dienst am Glauben und glaubwürdiger Dienst an der Liebe und so Dienst an der Einheit der Kirche. Unter diesen Voraussetzungen bestehen Hoffnung und Aussicht auf einen ökumenischen Konsens über das Papstamt, so dass der Primat des Bischofs von Rom ganz im Dienst an der einen und ungeteilten Kirche in Ost und West stehen kann. Dann könnte die Katholische Kirche das grosse Geschenk, das sie mit dem Papstamt von Christus für die Kirche erhalten hat, mit der ganzen Christenheit teilen. Und dann wäre das Papstamt nicht mehr das “schwerwiegendste Hindernis auf dem Weg des Ökumenismus“, sondern Promotor der ökumenischen Verständigung und Garant der Einheit der Kirche.

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