Der gemachte Medien-GAU

‘Mehr gewollt als passiert’

Die Versuchung ChristiQuelle
Katechismus der Katholischen Kirche

Bischof Gebhardt Fürst und die Diözese Rottenburg-Stuttgart stehen vor einem Medien-Gau. Doch dieser ist mehr gewollt als passiert.

Von Felix Honekamp

Stuttgart, kath.net/Papsttreuer Blog, 09. April 2015

“Kirche verweigert schwulem CDU-Chef den Segen”. Diese Schlagzeile verfälscht den Sachverhalt, aber sie wirkt, sie wirkt wohl auch so, wie sie wirken soll! “Kirche verweigert schwulem CDU-Chef den Segen” so heisst es derzeit in den Medien und man hat vor Augen einen armen, verfolgten Homosexuellen, dem mit unbarmherziger Härte seitens der katholischen Kirche die Tür vor der Nase zugeschlagen wird. So ist es natürlich nicht, und blickt man hinter die Kulissen des Medienzirkus wird schnell klar, welches Spiel hier gespielt wird.

Der Bischof von Rottenburg-Stuttgart, nicht gerade als Hardliner bekannt, hat nämlich mitnichten dem Stuttgarter CDU-Kreisvorsitzenden Stefan Kaufmann den Segen verweigert. Was er nicht tun möchte ist, dessen homosexuelle Beziehung zu seinem langjährigen Lebenspartner im Rahmen einer Messe zu segnen. Und wenn man es genau nimmt: Er kann gar nicht anders! Und das aus mindestens zwei Gründen:

Erstens ist gelebte Homosexualität – und davon muss man bei einer “Verpartnerung” wohl ausgehen – aus katholischer Sicht immer noch eine Sünde, und nicht eben eine kleine, weil sie sich gegen die Schöpfungsordnung Gottes wendet. Wer’s nachlesen möchte, wird im Katechismus unter den Nummern 2357ff fündig, in denen es unter anderem heisst: “Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet [Vgl. Gen 19, 1-29; Röm 1,24-27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10.], hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, “dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind” (CDF, Erkl. “Persona humana” 8). Sie verstossen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.”

Einen Segen für eine solche Handlung, noch dazu von einem Bischof, zu erteilen, würde entweder bedeuten, diese Sünde offensiv gutzuheissen, sie unter den Schutz Gottes zu stellen – was für eine pervertierte Vorstellung von Barmherzigkeit. Alternativ könnte man mit dem Segen den Wunsch nach Umkehr der beiden Männer verbinden … das allerdings ist wohl kaum im Sinne der Beiden, die sich ja offensichtlich nicht anschicken, umzukehren.

Zweitens könnte man nun argumentieren, dass es doch einen Unterschied macht, ob sich ein homosexuelles Paar auf ein kurzfristiges sexuelles Abenteuer einlässt und dafür einen Segen möchte, oder ob es sich um eine langjährige Beziehung mit gegenseitiger Verantwortungsübernahme und dem Vorsatz der lebenslangen Bindung handelt, für die die beiden Partner auch göttlichen Beistand benötigen, nicht weniger als es Ehepaare tun, die in ihrer Beziehung auch Schwierigkeiten und Versuchungen ausgesetzt sind, die sie mit Hilfe der Gnaden des Ehesakramentes meistern. Eine solche Differenzierung, die darauf hinauslaufen würde, das tendenziell Gute an der Beziehung unter den Schutz Gottes zu stellen, das Sündhafte aber einfach auszuklammern, wäre einerseits niemandem begreiflich zu machen (Die Schlagzeile würde dann lauten: “Bischof Fürst gibt schwulem Paar den Segen!”) und andererseits auch vor dem Hintergrund dessen, was der Beziehung zugrunde liegt, nämlich die ungeordnete, nicht schöpfungsgemässe Anziehung eines Mannes zu einem Mann, nicht sachgerecht.

Und schlägt Bischof Fürst damit den beiden die Kirchentüren vor der Nase zu – egal ob zu Recht oder zu Unrecht? Nein, tut er nicht, und wenn die beiden jetzt als Opfer dargestellt werden, ist das auch eine Konsequenz der offensichtlichen Suche nach Öffentlichkeit in dieser Sache. Bei kath.net wird Stefan Kaufmann aus einem Interview mit der taz von vor einem Jahr wie folgt zitiert: “Wir sind bewusst in der Kirche […] Und es ist auch Politik, wenn ich den Bischof bitte, unsere Segnung zu genehmigen.”  kath.net hat berichtet.

Kein Zweifel, hier geht es – jedenfalls medial – nicht um ein seelsorgerisches Gespräch, das ein hochrangiger Stuttgarter Lokalpolitiker mit einem Bischof oder einem Priester geführt hat, sondern hier wird mit harten Medienbandagen gekämpft, um einen Segen zu erzwingen oder die Kirche bei Nichtleistung an den Pranger zu stellen. Es geht offensichtlich nicht in erster Linie um die Sorge des schwulen Paares um ihr Seelenheil, sondern um die Wirkung der öffentlichen Forderung nach einer Segnung der Beziehung.

Man kann Bischof Fürst – pikanterweise als Vorsitzender der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz sozusagen “Medienbischof” – vorwerfen, hier nicht gerade medial geschickt agiert zu haben. Er hat mit der Weigerung, eine homosexuelle Partnerschaft unter einen kirchlichen Segen zu stellen, aber richtig gehandelt. Einen Ausweg im Sinne einer differenzierten Begleitung der Beziehung durch die Kirche hat ihm das Paar nicht gelassen … und mit dem Medienhype nun womöglich (ich bin da vorsichtig, wird über Herrn Kaufmann doch nicht von einem besonderen Drang zu medialer Selbstdarstellung berichtet) doch bekommen, was sie wollten.

Man kann, das sei all denen noch ins Stammbuch geschrieben, die an dieser Stelle einer dumpfen Ablehnung homosexueller Menschen frönen, für Stefan Kaufmann und seinen Lebenspartner beten, in der Tat ihre gegenseitige Verantwortungsübernahme vor Gott stellen und ihn um seine Gnade auch für diese Sünder bitten, wie wir es für alle tun sollten. Von einem Bischof zu verlangen, diese Beziehung segnen zu lassen, offenbar in Kenntnis der kirchlichen Lehre, ist aber in höchstem Masse unredlich.

Anmerkung: Mehr zu dem, was ein Segen eigentlich bedeutet, ist  hier bei kathpedia in aller Kürze nachzulesen.

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