Katechismus der römisch katholischen Kirche

Katechismus der katholischen Kirche: erstes Kapitel

Hl. Pfarrer von Ars bitte für unsere PriesterKatechismus der römisch katholischen Kirche
NZZ

“Ein besonderer Grund für die menschliche Würde liegt in der Berufung des Menschen zur Gemeinschaft mit Gott. Zum Dialog mit Gott wird der Mensch schon von seinem Ursprung her eingeladen: er existiert nämlich nur, weil er, von Gott aus Liebe geschaffen, immer aus Liebe erhalten wird; und er lebt nicht voll gemäss der Wahrheit, wenn er diese Liebe nicht frei anerkennt und sich seinem Schöpfer anheimgibt” (GS 19,1).

Quelle:  Fact sheet betreffend Pfarrer Wendelin Bucheli / Bürglen

Im Oktober 2014 wurde das Bischöfliche Ordinariat von Gläubigen informiert, dass der Pfarrer von Bürglen/UR, Wendelin Bucheli, ein lesbisches Paar in der Pfarrkirche von Bürglen gesegnet habe. Bevor weitere Erkundigungen eingezogen werden konnten, berichtete am 1. November 2014 das “Urner Wochenblatt” darüber. Pfarrer Bucheli wurde mit dem Satz zitiert: “Von der Form her unterschied sich diese Segnung nicht wesentlich von einer Trauung”.

Im Pfarrblatt der Pfarrei Bürglen (19/2014) hiess es dann kurz darauf unter dem Titel “Hochzeiten”: “Im Oktober gab sich folgendes Paar das Jawort”, und es folgten die Namen zweier Frauen.

Seit Anfang November 2014 suchte der Bischof von Chur das Gespräch mit Pfarrer Bucheli. Dieser wurde jedoch kurz nach Bekanntwerden des Falles für vier Wochen krankgeschrieben. Anfang Dezember teilte Pfarer Bucheli mit, dass er weitere vier Wochen krankgeschrieben sei. So wurde der 7. Januar 2015 als Gesprächstermin abgemacht. Diesen Termin verschob Pfarrer Bucheli am 2. Januar 2015 mit dem Hinweis, er sei nun bis Mitte Januar 2015 krankgeschrieben. Schliesslich wurde der 3. Februar 2015 als Termin verabredet und kurzfristig auf den 2. Februar 2015 vorverschoben.

Die Thematik wurde im Bischofsrat des Bistums Chur mehrfach angesprochen, aber nicht vertieft behandelt, weil eine Stellungnahme von Pfr. Bucheli aufgrund von dessen Krankschreibung fehlte.

Am Samstag, 31. Januar 2015, sprach Bischof Vitus Huonder telefonisch mit dem für die Urschweiz zuständigen Regionalen Generalvikar Dr. Martin Kopp. Dieser informierte den Bischof über die aktuelle Situation von Pfr. Bucheli und bat den Bischof im Auftrag von Pfr. Bucheli, mit diesem allein zu sprechen.

Das Gespräch zwischen Bischof Vitus und Pfarrer Bucheli fand am 2. Februar 2015 statt. Es wurde −wie von Dr. Kopp gewünscht −unter vier Augen geführt. Bischof Vitus teilte dem Pfarrer seine Meinung mit, dass er aufgrund des gravierenden Vorfalls nicht in Bürglen bleiben könne. Er fragte den Pfarrer jedoch nach Gründen, warum dieser trotzdem in Bürglen bleiben sollte. Pfarrer Bucheli machte keine Gründe geltend, sondern erklärte, er sehe ein, dass er den Bischof in eine schwierige Lage gebracht habe und nicht in Bürglen bleiben könne. Er sagte, er werde sich der Entscheidung des Bischofs fügen. Darin sehe er den Willen Gottes. Pfarrer Bucheli erklärte ebenfalls, dass er ab Sommer 2015 eine mehrmonatige Sabbatzeit in Israel machen werde. Er bat deshalb den Bischof darum, mit dem Entscheid nicht allzu lange zu warten, damit er die notwendigen Vorkehrungen für den Umzug treffen könne. Abschliessend fragte der Bischof Pfarrer Bucheli, ob er seine Position ausreichend habe darstellen können, was dieser bejahte.

Bischof Vitus Huonder teilte Pfarrer Bucheli mit, dass er nichts entscheiden werde, bevor er nicht noch einmal mit Bischof Charles Morerod gesprochen habe, zu dessen Diözese Lausanne-Genf-Freiburg Pfarrer Bucheli gehört. Bischof Vitus hatte bereits anlässlich der Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz vom Dezember 2014 mit Bischof Morerod den Vorfall erörtert. Er hatte ihn im Vorfeld auch mit den einschlägigen Unterlagen dokumentiert. Bischof Vitus sprach nach dem Gespräch mit Pfr. Bucheli noch einmal mit Bischof Morerod anlässlich einer ausserordentlichen Sitzung der Bischofskonferenz am 3. Februar 2014 und teilte ihm das Ergebnis des Gesprächs mit. Zwischen den beiden Bischöfen herrschte Einvernehmen über die Tatsache, dass Pfr. Bucheli in das Bistum Lausanne-Genf- Freiburg zurückkehren sollte.

Der in der Pfarrei Bürglen tätige Herr René Deiss meldete sich am 3. Februar 2015 morgens −am Tag nach dem Gespräch zwischen Bischof Vitus und Pfarrer Bucheli −beim Sekretariat von Bischof Vitus. Er bat für eine Delegation aus Bürglen um einen Termin beim Bischof. Bischof Vitus war zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg zur ausserordentlichen Sitzung der Bischofskonferenz. Aufgrund dieser Tatsache und der für die Zeit bis zu den geplanten Exerzitien des Bischofs vollen Agenda verwies das Sekretariat des Bischofs Herrn Deiss an Dr. Martin Kopp.

Nach dem Gespräch mit Bischof Morerod entschied Bischof Vitus aufgrund des klaren Ergebnisses des Gesprächs mit Pfarrer Bucheli, dass er diesen um die Demission als Pfarrer von Bürglen bitten werde. Er kam damit dem Wunsch von Pfarrer Bucheli nach einer schnellen Entscheidung nach.

Der Bischof teilte Pfr. Bucheli seinen Entscheid per Post mit Datum vom 4. Februar 2015 mit. Ebenfalls wurde das entsprechende Schreiben Bischof Charles Morerod und Dr. Martin Kopp zugestellt.

Die “Neue Zürcher Zeitung” hatte seit November 2014 beim Bischöflichen Ordinariat mehrfach Nachfragen zu Pfarrer Bucheli gestellt. Diese wurden nun dahingehend beantwortet, wie es in der Ausgabe der NZZaS vom 8. Februar 2015 dargestellt ist.

Gleichentags veröffentlichte das Bischöfliche Ordinariat ein Communiqué, in welchem es über das Gespräch zwischen Bischof Vitus und Pfarrer Bucheli sowie über die Entscheidung des Bischofs informierte, Pfarrer Bucheli um dessen Demission zu bitten.

Bischöfliches Ordinariat Chur

Giuseppe Gracia
Beauftragter für Medien und Kommunikation
Hof 19, 7000 Chur
gracia@bistum-chur.ch
079 632 61 81

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