Armenier-Tragödie
Gerichtshof prüft Verwendung des Völkermordbegriffs
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Streit um Armenier-Massaker vor Menschenrechtsgericht – EPA
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) überprüft die Verwendung des Begriffs “Völkermord” für die Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich. Ein Urteil der Grossen Kammer wird in einigen Monaten erwartet, wie das Gericht am Mittwoch in Strassburg mitteilte. Geklagt hatte ein türkischer Politiker. Er war in der Schweiz wegen Leugnung des Völkermordes verurteilt worden. Bereits im Dezember 2013 hatte die kleine Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs dem Politiker Recht gegeben. Seine Auffassung sei durch die Meinungsfreiheit geschützt.
Zwischen 1915 und 1918 wurden im damaligen Osmanischen Reich zwischen 300.000 und 1,5 Millionen Armenier ermordet. Während Historiker vom “ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts“ sprechen und der türkischen Regierung die Verantwortung zuweisen, räumt die Türkei lediglich ein, dass es Massenvertreibungen und gewalttätige Auseinandersetzungen gegeben habe. In deren Folge seien Hunderttausende gestorben.
kna/kap 28.01.2015 mg
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