Die Humanität der Gesellschaft steht auf dem Spiel

Bundestag debattiert über assistierten Suizid

– Katholiken rufen zu Aktionsbündnis auf
– In Österreich Streit um Euthanasieverbot

Der Deutsche Bundestag will bis Ende 2015 eine Regelung zur Suizidbeihilfe verabschieden. Am Donnerstag soll es eine “Orientierungsdebatte” geben.

Würzburg/Wien Die Tagespost/reh/sb/KNA, 10. November 2014

Vor der Bundestagsdebatte zum assistierten Suizid am Donnerstag verschärft sich die Diskussion über den Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden. Der Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes (DHPV), Winfried Hardinghaus, forderte am Montag gegenüber dieser Zeitung einen “weiteren Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung” und “eine gesellschaftliche Kultur der Wertschätzung des Lebens auch unter den Bedingungen von Pflege, schwerer Krankheit und Demenz”.

Hardinghaus warnte vor einer Entwicklung, bei der man eines Tages neben die Babyklappe eine Altenklappe setzen müsse. “Von dieser Motivation zur Entlastung des Gesundheitssystems sind wir gar nicht so weit entfernt”, hob Hardinghaus hervor. Im Interview mit der “Tagespost” (siehe Seite 3) betonte der Palliativmediziner: “Wir können heute jeden Menschen unspektakulär schmerzfrei und würdevoll sterben lassen. Leidvolles Leben ist nicht zwangsläufig menschenunwürdig.” Der Appell “Ich will nicht mehr leben“ bedeute oft “Ich will so nicht mehr leben!“

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, rief alle Christen dazu auf, ein breites Aktionsbündnis zur Förderung von Palliativ- und Hospizbegleitung zu schmieden. “Das ist eine Aufgabe für die Ökumene der Taten“, sagte Glück am Sonntag. Dabei gehe es nicht nur um Strukturen und Angebote für Medizin, Pflege und Begleitung, sondern auch um grundsätzliche Fragen der Sterbekultur. Ähnlich äusserte sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx. Von der Bundestagsdebatte wünsche er sich, “dass sich das Parlament hier nicht als Gesetzesmaschine, sondern als Marktplatz der öffentlichen Debatte versteht”, sagte der Münchner Erzbischof dem Magazin “Focus”. Marx warnte vor einer Aufweichung des Lebensrechts: “Es ist ein Kernthema, ob unsere Gesellschaft menschlich bleibt oder nicht.“

Der Deutsche Bundestag will bis Ende 2015 eine Regelung zur Suizidbeihilfe verabschieden. Am Donnerstag soll dazu eine “Orientierungsdebatte“ stattfinden. Dabei variieren die politischen Positionen zwischen einer weitgehenden Erlaubnis der Suizidbeihilfe für Ärzte bis hin zu einer Haltung, die jede organisierte Form der Suizidbeihilfe verbieten will. Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) will mit SPD-Politikern einen Gesetzentwurf vorlegen, nach dem ärztliche Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden soll. “Wir müssen Ärzten und Patienten mehr Rechtssicherheit geben”, sagte Hintze dem “Spiegel“. Er plädiere für eine legale Grundlage für “ein ärztlich verantwortliches Handeln”. Jeder Mensch solle “bis zum Schluss seine Entscheidungsfreiheit behalten“. Gemeinsam mit den SPD-Politikern Karl Lauterbach und Carola Reimann will Hintze einen Gesetzentwurf vorlegen, nach dem ärztliche Beihilfe zum Suizid unter Voraussetzungen erlaubt werden soll. Bedingung sollte etwa sein, dass der Patient voll einwilligungsfähig ist, unter einer organisch bedingten Krankheit leidet, die “irreversibel zum Tode” führt, und unter “schwerem Leidensdruck“ steht. Dabei seien nicht alle Fragen “kasuistisch bis ins Letzte“ zu beantworten, räumte Hintze ein, etwa die nach der Definition “unumkehrbar zum Tode“ führender Krankheiten. Sollte der assistierte Suizid erlaubt werden, befürchtet Hintze keinen gesellschaftlichen Druck auf schwerkranke Menschen. Er sei sicher, “dass wir weiterhin eher das Problem haben, dass man Menschen nicht friedlich sterben lässt, als dass Menschen bedrängt werden, sich das Leben zu nehmen.” Im Hinblick auf die Argumentation der Kirchen, die sich mehrheitlich gegen die ärztliche Suizidbeihilfe aussprechen, meinte Hintze, von jeder Norm gebe es Ausnahmen. Die Hilfe zu Selbsttötung sei “absolut” mit der christlichen Ethik vereinbar. Niemand könne von einem schwer leidenden Menschen verlangen, das Leid auszuhalten, weil Christus es am Kreuz genauso gemacht habe. “Wir sind nämlich nicht Christus“, so der CDU-Politiker, der evangelischer Theologe ist. Die katholische Kirche warnt vor einer “Aufweichung des Lebensrechts“, in der Evangelischen Kirche (EKD) laufen Diskussionen über das Thema, die laut Ratsvorsitzendem Nikolaus Schneider jedoch nicht bedeuten, “unsere Grundhaltung aufzugeben“.

Laut einer am Sonntag veröffentlichten Umfrage befürworten drei Viertel der Deutschen “ärztliche Sterbehilfe bei Patienten mit tödlichen Krankheiten”. In einer Emnid-Umfrage für das Magazin “Focus” lehnten dies nur 17 Prozent der Befragten ab. In der Umfrage wurde nicht zwischen aktiver Sterbehilfe und der im Bundestag diskutierten Suizidbeihilfe unterschieden. Von der bisher straffreien Beihilfe zum Suizid zu unterscheiden ist die aktive Sterbehilfe. Darunter versteht man die Tötung eines Patienten auf dessen ausdrückliches Verlangen durch Eingreifen von aussen, meist durch einen Arzt. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert diese Umfrage des “Focus“ als “viel zu pauschal und undifferenziert”. Wenn schon Meinungsforscher so ungenau arbeiten würden, könne dies zu einer noch stärkeren Verunsicherung der Menschen beitragen, erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch gegenüber der KNA. Die ethische Diskussion in Bundestag und Bevölkerung könne nicht gelingen, “wenn der grundsätzliche Unterschied zwischen Töten und Begleiten nicht klar wird”.

Unterdessen hat sich das Kolpingwerk Deutschland gegen jede Form der organisierten oder gar kommerziellen Beihilfe zum Suizid ausgesprochen. “Die unantastbare Würde des Menschen und der notwendige Schutz Schwerkranker vor Fremdbestimmung machen eine solche Ablehnung notwendig“, erklärte der Verband. Suizidbeihilfe sei keine Privatsache. Wer es unterlasse, sein Selbstbestimmungsrecht rechtzeitig auszuüben, bringe “durch das Verlangen einer Sterbehilfe andere Menschen in eine unzumutbare Situation“. Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige dürften nicht in Gewissenskonflikte gebracht werden. Organisierte Beihilfe zum Suizid wirkt sich nach Ansicht des Verbands belastend auf die Schwachen der Gesellschaft aus, insbesondere auf schwerkranke Menschen, “die der Fürsorge und Zuwendung bedürfen und die vor der Möglichkeit geschützt werden müssen, sich selbst schnell das Ende zu bereiten, damit sie anderen Menschen nicht zur Last fallen”.

In Österreich plädieren immer mehr Verbände für eine Absicherung des bisherigen gesetzlichen Verbots von Euthanasie und Suizid-Beihilfe. Bei der ersten Sitzung der parlamentarischen Enquete-Kommission zur “Würde am Ende des Lebens“ am Freitag im Nationalrat in Wien erklärte Elisabeth Steiner vom “Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, der Staat habe das Leben des Menschen zu schützen. Aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebe sich kein Recht des Einzelnen, den Staat zu verpflichten, Handlungen zu gestatten, die den Tod herbeiführen. Die Beihilfe zum Suizid und die Sterbehilfe könnten nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention begründet werden.

Caritas-Präsident Michael Landau rief die Politik dazu auf, rasch für eine ausreichende Finanzierung der Hospiz- und Palliativeinrichtungen zu sorgen und dabei zu bedenken, dass jeder Sterbende bis zuletzt ein Lebender ist. Für eine hochwertige Hospiz- und Palliativkultur sprach sich auch der Präsident der Österreichischen Palliativgesellschaft, Harald Retschitzegger, aus. Auch angesichts von Fällen ökonomisch motivierter Übertherapie brauche man eine Medizin, die den Menschen zuhört. Retschitzegger forderte, der Ethik der Autonomie eine Ethik der Achtsamkeit gegenüberzustellen. ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg wehrte sich gegen jegliche Öffnung zur Euthanasie, da dies schwerstkranke Menschen einem grossen Druck aussetzen würde. Tötung dürfe nicht die Antwort auf Not und Verzweiflung sein. Vielmehr brauche es eine Kultur des Beistands, so Huainigg. Der Sterbewunsch sei ein Hilferuf, auf den mit Zuneigung und Nächstenliebe reagiert werden müsse.

Der Katholische Laienrat fordert, dass der bestehende Konsens aller Parteien zum Verbot der aktiven Sterbehilfe durch eine zusätzliche Verankerung in der Verfassung bekräftigt werden solle. Das Verbot der Tötung auf Verlangen und der Beihilfe zur Selbsttötung sei durch die Achtung vor der Menschenwürde begründet. Auch die Würde und Selbstverantwortung der Mithelfer verlange dieses Verbot. “Zusätzlich mahnen die Möglichkeiten des Missbrauchs und die Erfahrungen mit der Freigabe dieser Massnahmen in anderen Ländern zu grosser Vorsicht”, heisst es in der Stellungnahme des Katholischen Laienrats. Das Grundrecht auf Respekt der Würde des Menschen auch im Sterben müsse zugleich ein ausreichendes Angebot von Schmerzlinderung und menschlicher Zuwendung einschliessen.

Auch die Wiener Ordensspitäler weisen Forderungen nach einer Legalisierung der Sterbehilfe zurück und fordern den Ausbau der Palliativmedizin. Eine flächendeckende palliativmedizinische Versorgung sei “die christlich-humanistische Antwort auf Forderungen nach aktiver Sterbehilfe” und der “Gegenentwurf zu Euthanasie-Konzepten”.

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