Hat sich die Schweiz von Gott verabschiedet? (Redaktion)

Schweizer Politik will Embryotests in grossem Stil zulassen

La Salette Tränen der Königin der ProphetenSchandeHeiliger Bruder Klaus, Hl. Papst Johannes Paul II. beschützt unser Land (Redaktion)

Plötzlich umgeschwenkt

Bern, 9.9.14 (Kipa)

Genetische Untersuchungen an im Reagenzglas erzeugten Embryonen sollen in der Schweiz künftig in grossem Umfang erlaubt werden. Bislang waren sich die beiden Parlamentskammern – National- und Ständerat – lediglich einig, das bislang geltende Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) aufzuheben, bei der Embryonen auf schwere Erbkrankheiten untersucht werden. Offen war aber, wie vielen von jährlich rund 6.000 betroffenen Paaren diese genetische Untersuchung erlaubt werden soll.

Der Ständerat hatte bislang ebenso wie der Bundesrat für eine restriktive Linie plädiert: Er sprach sich dafür aus, dass die PID nur angewendet werden dürfe, wenn bei einem Paar eine familiäre Vorbelastung für eine unheilbare, schwere Erbkrankheit besteht.

Überraschende Kehrtwende

Am Montagabend aber kam die überraschende Kehrtwende: Wie zuvor schon der Nationalrat, sprach sich der Ständerat mit 27 gegen 18 Stimmen für eine weit liberalere Haltung aus. Künftig sollen nicht nur Paare mit genetischer Vorbelastung die Methode durchführen lassen dürfen. Alle im Reagenzglas erzeugten Embryonen sollen auf chromosomale Anomalien untersucht werden dürfen. Mit diesem so genannten Aneuploidie-Screening können etwa Embryonen mit Trisomie 21 entdeckt werden, die zum Downsyndom führt. Entscheiden wird letztlich allerdings das Volk: Die Neuregelung erfordert eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung. Zudem denken insbesondere kirchliche Kreise laut über ein Referendum nach. Die Gegner der Liberalisierung befürchten, dass Gentests damit bei den im Reagenzglas erzeugten Embryonen zu einer üblichen Untersuchungsmethode werden. In der Debatte warnten Kritiker aus Christlicher Volkspartei CVP und Schweizerischer Volkspartei SVP deshalb davor, dass die Zulassung der Gentests die Eltern unter Druck setzt. Behinderte Kinder würden immer mehr als “vermeidbare Last” angesehen. Gesundheitsminister Alain Berset warnte, dass die genetischen Untersuchungen eine Selektion nach bestimmten Kriterien ermöglichten, was zur Eugenik führen könne.

Werden Abbrüche so vermieden?

Befürworter einer Liberalisierung argumentieren dagegen, dass umfangreiche Pränatal-Tests an Embryonen im Mutterleib längst Standard seien. Dann dürfe man sie auch bei Embryonen im Reagenzglas nicht verbieten. Gentests an Embryonen ausserhalb des Mutterleibs seien ausserdem weniger belastend für die Frau als in der 11. oder 12. Woche der Schwangerschaft. Nach Ansicht der Screening-Befürworter könnten viele Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden, wenn der Embryo schon vor der Einpflanzung untersucht würde. Noch nicht einig sind sich National- und Ständerat über die Zahl der Embryonen, die in einem Behandlungszyklus hergestellt werden dürfen. Der Nationalrat unterstützt die Forderung der Fortpflanzungsmediziner, die keine Höchstzahl mehr wollen.

Der Ständerat beschloss nun als Kompromiss, die Obergrenze von drei auf fünf anzuheben, wenn der Embryo nicht untersucht wird.

Findet eine Untersuchung statt, sollen künftig zwölf Embryonen hergestellt werden dürfen. (kipa/kna/ami)

Und was geschieht mit den überzähligen 11 gezeugten Kindern? Sind wir eigentlich noch bei Sinnen?(Redaktion)

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