Bundesärztekammer gegen Sterbehilfe
Präsident der Bundesärztekammer Montgomery
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Präsident der Bundesärztekammer Montgomery: “Wer Ärzte an ‘qualitätsgesicherten, klinisch sauberen’ Suiziden beteiligen will, verwischt die Grenzen zur Tötung auf Verlangen und zur Euthanasie”.
München, kath.net, 11. August 2014
“Wer Ärzte an ‘qualitätsgesicherten, klinisch sauberen’ Suiziden beteiligen will, verwischt die Grenzen zur Tötung auf Verlangen und zur Euthanasie”, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, gegenüber dem Münchner Magazin “Focus”, wie das “Ärzteblatt” berichtete.
Nach deutschem Recht seien Tötung auf Verlangen und Euthanasie verboten, “und das sollte auch so bleiben”. Aus eigener Erfahrung wisse er, erläuterte Montgomery weiter, dass die meisten Patienten mit Todeswunsch diesen “nach einem Gespräch über Schmerztherapie, Palliativmedizin und Hospize binnen kurzer Zeit verlieren”. Patienten Schmerz und Leid zu nehmen, dies gelänge nur in “sehr, sehr wenigen Fällen” nicht, dies rechtfertigte aber keine “Gesetzesänderungen, die Tötung auf Verlangen zulassen” oder die aktive Unterstützung der Euthanasie.
Gegenüber der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” warnte der Präsident der Bundesärztekammer vor einem Mentalitätswandel, wie das “Ärzteblatt” weiter berichtete. Wenn die Sterbehilfe liberalisiert würde, könnte dies dazu führen, “die Lebenschancen Alter, Behinderter, Dementer und Schwerkranker dramatisch einzuschränken”.
Montgomery wies darauf hin: “Machen wir uns nichts vor, einmal auf die schiefe ethische Ebene gelangt, kann ein vermeintlich individuelles Recht durch gesellschaftlichen Druck zur Pflicht werden.”
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