Gericht stärkt Religionsfreiheit
Bischöfe: “Die Gerechtigkeit hat sich durchgesetzt”
– US–Supreme Court gibt Klage christlicher Unternehmer statt.
Von Stefan Rehder
Washington, Die Tagespost, 02. Juli 2014
Die US-amerikanische Bischofskonferenz hat erfreut auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten von Amerika reagiert, christlich geführte Betriebe in den USA könnten nicht gezwungen werden, Krankenversicherungen für Angestellte abzuschliessen, die Leistungen enthielten, die die Unternehmer mit ihren religiösen Überzeugungen nicht in Einklag bringen könnten.
“Die Gerechtigkeit hat sich durchgesetzt”, erklärten die Erzbischöfe von Louisville, Joseph Edward Kurtz, und Baltimore, William Edward Lori, nach dem Urteilsspruch. Der 67-jährige Kurtz wurde im November des vergangenen Jahres als Nachfolger von Timothy Kardinal Dolan zum Vorsitzendenden der US-amerikanischen Bischofskonferenz gewählt. Der 63-jährige Lori ist Vorsitzender des bischöflichen Ad-hoc-Komitees für Religionsfreiheit in den USA.
Der US-Supreme Court, der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika, hatte Anfang der Woche mit fünf gegen vier Stimmen entschieden, die Regierung könne nicht verlangen, das Unternehmer enge Geschäftsbeziehungen unterhielten, die gegen ihre religiösen Überzeugungen verstiessen. Die Finanzierung sogenannter “präventiver Gesundheitsdienste”, die auch Angebote zur Sterilisation sowie der Abgabe von Kontrazeptiva enthielten, welche frühabtreibende Wirkungen entfalten könnten, “belasteten” christliche Unternehmer “erheblich” bei der “Ausübung ihrer Religion” und stellen daher einen Verstoss gegen den 1993 erlassenen “Religious Freedom Restoration Act” (RFRA) dar.
Geklagt hatte die Heimwerker- und Geschenkartikel-Kette Hobby Lobby. Deren Gründer David Green hatte sich geweigert, für seine 28 000 Angestellten Krankenversicherungen abzuschliessen, die diesen auch kostenfreien Zugang zu der sogenannten “Pille danach” ermöglicht hätten. Amerikaner “geben nicht ihr Recht auf Religionsfreiheit auf, nur weil sie ein familiengeleitetes Unternehmen eröffnen”, sagte Lori Windham, Vorsitzender des Becket Fund für Religionsfreiheit, der Hobby Lobby vertrat. “Das ist eine Meilenstein-Entscheidung für Religionsfreiheit. Der Supreme Court hat erkannt, dass Amerikaner nicht ihre Religionsfreiheit verlieren, wenn sie ein Familienunternehmen leiten.” Barbara Green, Mitbegründerin von Hobby Lobby, erklärte: “Unsere Familie ist voller Freude über die Entscheidung des Supreme Court. Heute hat das höchste Gericht der Nation die grundlegende Bedeutung von Religionsfreiheit als eines der Grundprinzipien unseres Landes gestärkt. Die Entscheidung des Gerichts ist ein Sieg, nicht nur für unser Familienunternehmen, sondern auch für alle, die versuchen, ihren Glauben zu leben. Wir danken Gott und all denen, die uns auf dieser schwierigen Reise unterstützt haben.” An der Klage beteiligt hatte sich auch die Kunsttischlerei “Conestoga Wood Specialties” aus dem US-Bundesstaat Pennsylvannia, die nach Angaben der “Washington Post” 950 Angestellte beschäftigt.
Grund für die Klage der christlichen Familienunternehmen ist eine spezielle Vorschrift der heftig umstrittenen Gesundheitsreform, die am 25. März 2010 in Kraft getreten war. Sie sollte eigentlich das innenpolitische Meisterstück von US-Präsident Barack Obama werden und sah vor, 32 der 47 Millionen unversicherten US-Bürgern krankenzuversichern. Sie verbot ferner den Versicherungsanbietern, Bürger aus dieser gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund schwerer Vorerkrankungen oder zu hoher Arztkosten auszuschliessen. Um die historische Gesundheitsreform gegen den Widerstand der Republikaner durchzusetzen, hatte Obama schriftlich versichert, dass die Finanzierung von Abtreibungen kein Bestandteil der neuen, aus Steuergeldern des Bundes finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung sei. Dabei hatte der Präsident die Gegner seiner Gesundheitsreform in dem Glauben gelassen, wer Abtreibungen oder andere von Medizinern erbrachte Dienstleistungen wünsche, die viele US-Amerikaner nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, müsse diese entweder bar bezahlen oder durch Abschluss von privaten Zusatzversicherungen finanzieren. Im Repräsentantenhaus, in dem die Demokraten damals noch eine deutliche Mehrheit besassen, votierten trotzdem am Ende nur 219 Abgeordnete für und 212 gegen das Gesetz.
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