Sudan: Druck auf Regierung wächst

Verurteilung der geplanten Hinrichtung

Politiker und Menschenrechtsorganisationen verurteilen die geplante Hinrichtung der jungen christlichen Mutter Mariam Ishag.

Berlin, Die Tagespost,/aho/KNA, 04. Juni 2014

Der Fall der zum Tode verurteilten sudanesischen Christin Mariam Jahia Ibrahim Ishag findet zunehmend grosse internationale Aufmerksamkeit. Politiker und Prominente beteiligen sich an Petitionen, Appellen und Kampagnen, die von Menschenrechtsorganisationen und Zivilpersonen organisiert werden.

Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer verlangt eine Aufhebung des Urteils. In einem Schreiben an den Parlamentspräsidenten des Sudan, El Fateh Izzeddin, forderte Singhammer die Einhaltung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit. Auch der Sudan habe sich dazu bekannt. Das Recht umfasse die freie Wahl der Religionszugehörigkeit, heisst es in dem Brief, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt.

Franz Josef Jung, kirchen- und religionspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wandte sich zusammen mit 70 weiteren Abgeordneten mit einem Schreiben an die sudanesische Botschaft und forderte, die Vollstreckung des Todesurteils zu verhindern. In einem Statement auf seiner Homepage heisst es: “Die Verurteilung von Mariam Ishag ist ein eklatanter Verstoss gegen die Menschenrechte und aufs Schärfste zu verurteilen.” Die junge Frau habe nichts weiter gewollt, als ihr Leben aufzubauen und auf der Basis ihrer religiösen Überzeugungen eine Familie zu gründen. “Es ist bedrückend, dass die Religionsfreiheit gerade von Christen weltweit immer stärker missachtet und von schweren Menschenrechtsverletzungen bis hin zur Verletzung des Rechts auf Leben begleitet wird”, so Jung, “Die Situation der Christen wird insbesondere in Afrika – vom Sudan bis hin zu den aktuellen Beispielen in Nigeria – immer dramatischer.”

Die religionspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Kerstin Griese, bedrücken die Verurteilung von Mariam Ishag und die Umstände der Geburt ihrer Tochter im Gefängnis nach eigener Aussage sehr: “Die internationale Staatengemeinschaft muss gegenüber Khartoum noch nachdrücklicher auf der universellen Gültigkeit von Menschenrechten, das Recht auf Leben und der Meinungs- und Glaubensfreiheit beharren”, forderte sie am Mittwoch gegenüber der “Tagespost“.

Wolfgang Büttner, Sprecher der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, sagte dieser Zeitung: “Die Verurteilung und Bestrafung dieser Frau stehen ganz klar im Widerspruch zu sudanesischem und internationalem Recht und zeigen, wie der Sudan immer wieder religiöse Minderheiten und vor allen Dingen auch Frauen diskriminiert.” Sollte es, wie bereits in den Medien angedeutet, zu einer Freilassung von Mariam Ishag kommen, dann sei dies darüber hinaus ein Zeichen dafür, was internationaler Druck erreichen könne, so Büttner. “Was dieser Fall auch zeigt, ist, dass sich der Sudan als ein autoritär geführtes Regime präsentiert mit enormer Intoleranz – das aber entspricht nicht der Vielfalt der Gesellschaft, die tatsächlich unter der sudanesischen Bevölkerung existiert.”

Der Direktor für Regierungskontakte von Amnesty International (AI) in den USA, Adotei Akwei, sagte, Sudan verletze nicht nur seine Pflichten als UNO-Mitglied, sondern auch afrikanische Menschenrechtsstandards, wenn es bei diesem Urteil bleibe. Amnesty hat eine weltweite Email-Kampagne ins Leben gerufen, bei der Appelle an die sudanesische Justiz und die Regierung des Landes geschickt werden können. Doch Kampagnen allein würden nicht helfen, betonte Akwei gegenüber dem amerikanischen Fernsehsender CNN: “Andere afrikanische Regierungen müssen sich empören und Druck auf die Regierung des Sudan ausüben”, sagte er. “Wir können die Diskriminierung von Frauen in diesen Glaubensfragen nicht hinnehmen.” Alfred Buss, Sudan Coordinator von AI, sagte der “Tagespost”, dass seit 1991 zahlreiche Anklagen auf Apostasie fallengelassen oder Urteile aufgehoben worden seien, weil die Beschuldigten ihrem Glauben abgeschworen haben. Mariam Ishag hat dies wiederholt nicht getan.

Das Schicksal der 27-jährigen Frau, die ein Gericht wegen Glaubensabfalls vom Islam zum Tod durch Erhängen verurteilt hat, ist derweil weiter ungewiss. Das sudanesische Aussenministerium teilte am Sonntag mit, über eine Haftentlassung könne nur ein Berufungsgericht entscheiden. Am Samstag hatten Agenturen unter Berufung auf das Ministerium berichtet, die junge Frau, die erst vor wenigen Tagen ihr zweites Kind zur Welt brachte, solle aus dem Gefängnis entlassen werden.

Ishag wuchs als orthodoxe Christin auf, wird wegen ihres muslimischen Vaters von sudanesischen Behörden aber als Muslimin betrachtet. Im Mai verurteilte ein Gericht sie zunächst zu 100 Peitschenhieben wegen der Heirat mit einem christlichen Mann. Als bekannt wurde, dass sie einen muslimischen Vater hatte, verhängte das Gericht darüber hinaus die Todesstrafe. Nach islamischem Recht darf Ishag ihr Baby zwei Jahre lang aufziehen, bevor die Strafe vollzogen wird.

Ishags Ehemann Daniel Wani sagte laut Medienberichten, seine Frau sei während der Geburt ihres zweiten Kindes in der Krankenstation des Gefängnisses an den Beinen angekettet gewesen. Besorgt äusserte er sich über die Verfassung ihres gemeinsamen 20 Monate alten Sohnes. Der Junge habe sich in den Monaten der Inhaftierung seiner Mutter “sehr verändert”. Das Kind lebt mit Ishag im Gefängnis, weil der zuständige Richter Wani aufgrund seines Christseins das Sorgerecht absprach.

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