Ringen um ein Sterben in Würde
Die Euthanasie-Kontroverse erreicht Wien
– Bürgerinitiative für Verbot in Verfassung.
Die Tagespost, 4. Juni 2014, Von Stephan Baier
Tag des Lebens (Bistum Chur)
Unter einem “Grundrecht auf Sterben in Würde” verstehen die weltanschaulichen Exponenten in Europa heute ganz Unterschiedliches.
Selbst in Österreich, wo – nicht zuletzt aus historischen Gründen – ein Nein zur Euthanasie bisher politischer Konsens schien, propagiert eine Plattform “Letzte Hilfe” mittlerweile eine “ergebnisoffene Beratung zu einem möglichen selbstbestimmten Tod” und kritisiert, dass diese “infolge einer inhumanen und unsachlich restriktiven Gesetzgebung untersagt” werde.
In Österreich herrsche eine “nicht mehr zeitgemässe Verbotskultur, durch die der Staat per Gesetz das individuelle Lebensende reglementiert”. Promotor der “Letzten Hilfe” ist die kirchenfeindliche Initiative “Religion ist Privatsache”.
Immerhin gelang es der ÖVP in den Koalitionsverhandlungen des Vorjahres, im Regierungsübereinkommen mit der stärkeren SPÖ folgende Zieldefinition durchzusetzen: “Sterbebegleitung, Hospiz und Palliativversorgung können bis zuletzt ein hohes Mass an Lebensqualität ermöglichen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen auch in Zukunft ein würdevolles Sterben ermöglichen. Zugleich soll ein nachhaltiges Bekenntnis zum Verbot der Tötung auf Verlangen abgegeben werden.” Als Massnahme auf diesem Weg wurde im Dezember 2013 vereinbart, dass sich sowohl eine parlamentarische Enquete als auch die am Bundeskanzleramt angesiedelte Bioethik-Kommission “mit der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen und des Rechts, in Würde zu sterben” befassen sollen. Zudem soll eine gesetzliche, in diesem Fall aber nicht verfassungsrechtlich abgesicherte Regelung den “gleichen Zugang zur Palliativmedizin” sicherstellen.
Derzeit versucht eine parlamentarische Bürgerinitiative, diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen. Die zunächst private Initiative sammelte 13 600 Unterschriften für eine flächendeckende und angemessene Hospiz- und Palliativversorgung, für die Weiterentwicklung der Palliativmedizin, für die Sicherstellung der Finanzierung der häuslichen Pflege und vor allem für ein verfassungsrechtliches Verbot der aktiven Sterbehilfe. Als Organisatorin der Initiative stellte Gudrun Kugler klar, dass ein verfassungsrechtliches Verbot der Tötung auf Verlangen weder die Patientenverfügung aushebeln noch eine Behandlungspflicht einführen würde. Der Vizepräsident des österreichischen Nationalrats, Karlheinz Kopf (ÖVP), der die Unterschriftenlisten offiziell entgegennahm, bekennt sich zu dem “Anliegen, dass alte, kranke und behinderte Menschen in Österreich nicht durch die Hand, sondern an der Hand von anderen Menschen sterben sollen”. Kopf paraphrasierte damit ein Zitat des früheren Wiener Kardinals Franz König.
Dessen Nachnachfolger als Wiener Erzbischof, der Vorsitzende der österreichischen Bischofskonferenz, Kardinal Christoph Schönborn, begrüsste die Bürgerinitiative ausdrücklich: “Hinter dem Thema Euthanasie steht die viel grundlegendere Frage nach dem Sinn von Leben und Sterben. Das Leben ist ein Geschenk. Es ist uns anvertraut. Deshalb dürfen wir es uns auch nicht selber nehmen.” Der Grazer Bischof Egon Kapellari erklärte zum “Tag des Lebens” am vergangenen Sonntag, in der westlichen, postmodernen Gesellschaft sei das menschliche Leben “heute besonders an seinem Anfang und an seinem Ende bedroht: einerseits durch Abtreibung und andererseits durch aktive Sterbehilfe, die mit dem verharmlosenden Namen ‘Euthanasie‘ – also Hilfe zu einem guten Tod – bezeichnet wird”. Kapellari betonte, dass die Kirche bei ihrem Nein zu Abtreibung und Euthanasie “keine katholische Sondermoral” vertrete und “über alle Grenzen der Kirche hinaus” Allianzen für das Leben suche.
Wie breit und wie tragfähig diese Allianzen sein werden, könnte sich bereits im Herbst zeigen, wenn die im Regierungsübereinkommen vereinbarte parlamentarische Enquete zu diesem Thema stattfindet. Immerhin übersprang die Bürgerinitiative mit ihren 13 600 Unterschriften jene Hürde, die erforderlich ist, um ganz offiziell auf der Internetseite des österreichischen Parlaments präsentiert zu werden. Bis 1. Juli können nun österreichische Staatsbürger online auf der Parlaments-Homepage für die Initiative unterschreiben. Zudem sank laut einer aktuellen Studie der Med-Uni Graz die Zustimmung der Österreicher zur aktiven Sterbehilfe von 62 Prozent im Jahr 2010 auf knapp 48 Prozent.
Es gibt aber durchaus auch Gegenkräfte: So meinte jüngst der Staatsrechtler Christian Kopetzki, Leiter der Abteilung für Medizinrecht an der Universität Wien, ein verfassungsrechtliches Verbot sei “demokratiepolitischer Unsinn”, denn die Verfassung sei “keine Sondermülldeponie für weltanschauliche Duftmarken”. Und auch die Vorsitzende der offiziellen österreichischen Bioethikkommission, die Juristin Christiane Druml, lehnt eine diesbezügliche Änderung der Verfassung ab. Wichtig sei, dass “der Wille des Menschen beachtet wird” und den Patienten die “berechtigte Angst” vor einer Überbehandlung genommen werde, meinte Druml. Das Ringen um ein “Sterben in Würde” bleibt also spannend.
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