Katholische Wochenzeitung, Nr. 27, 5. Juli 2013

Wie die “Kirche Schweiz” funktioniert

Dr. Martin GrichtingQuelle: Katholische Wochenzeitung
Martin Grichting
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Von Prälat Dr. Martin Grichting. Generalvikar Bistum Chur

In letzter Zeit sind in der Finanzwelt internationle Netzwerke aufgeflogen, die zum Ziel hatten, Eigentumsverhältnisse und Verantwortlichkeiten zu verschleiern. An solche Off-shore-Konstrukte fühlt man sich erinnert, wenn man versucht, die Zuständigkeiten innerhalb der katholischen Kirche der Deutschschweiz zu eruieren.

Nehmen wir einmal das Beispiel der Medien. Da gibt es www.kath.ch. Diese Website nennt sich “Portal katholische Kirche Schweiz” und wird von aussenstehenden als Organ der katholischen Kirche wahrgenommen. Verantwortet wird kath.ch vom “Katholischen Mediendienst” (KM). Dieser ist ein Verein gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Finanziert wird KM zu etwa drei Vierteln von der “Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz” (RKZ), dem Zusammenschluss der kantonalen “Landeskirchen”, und vom Hilfswerk “Fastenopfer” (FO), mit über CHF 700’000 jährlich.

Obwohl ein Verein nach ZGB selbstständig handeln kann und das Geld von RKZ/FO kommt, ist der KM durch einen Vertrag auch mit der “Schweizer Bischofskonferenz” (SBK) verbunden, die vertreten wird durch die “Deutschschweizer Ordinarienkonferenz” (DOK).

Im Vertrag wird KM als Träger kirchlicher Medienarbeit von der SBK anerkannt.

Der SBK wird sodann, vertreten durch die DOK, das Recht eingeräumt, einen Vertreter in den Vorstand des KM zu delegieren.

Sie haben mittlerweile die Übersicht verloren? Das macht nichts. Vermutlich ist es sogar erwünscht. Denn dann dürfte Ihnen entgehen, dass der Präsident des Vereins KM der Kapuziner Willi Anderau ist. Anderau verantwortet mit kath.ch nicht nur die offizielle Webpräsenz der “Kirche Schweiz*, sondern ist auch Unterzeichner der “Pfarrei-Initiative”.

Am 22. 6. 2013 hat er zudem angekündigt, mit Vertretern anderer christlicher Konfessionen eine – verbotene – “ökumenische Eucharistiefeier” abzuhalten.

Letzteres macht er aber immerhin ohne kirchlichen Auftrag. Genauso wie kath.ch “Adamim”, die “Vereinigung der schwulen Seelsorger” verlinkt: als Organisation ohne Auftrag der Kirchenleitung.

Nach der Abschaffung des Bankgheimnisses sollte auch das Schweizer Staatskirchengeheimnis fallen.

3 Antworten auf Katholische Wochenzeitung, Nr. 27, 5. Juli 2013

  • Hofstetter Karl:

    Sehr geehrte Herren
    In der schweizerischen Kirchenzeitung Jahrgang 162 / 1994 Seite 430-435 wird zu den
    Schriften von Maria Valtorta Stellung genommen. Es heisst das Werk wurde von Rom verurteilt
    und gehöre zu den verbotenen Schriften. Viele, auch Priester wollen vom Verbot nichts wissen.
    Hat das Verbot noch Gültigkeit, oder ist es aufgehoben worden.
    Ich danke Ihnen für eine Antwort
    Mit recht freundlichen Grüssen
    K. Hofstetter

  • Petro Husak:

    APPEAL
    to the Pro-Life and Pro-Family Movements & Groups,
    who partook in the World Congress of Families in Moscow,
    10–11 September 2014:

    http://family-institute.org.ua/

  • maralkos:

    Dem niedrigen Volk wird Armut empfohlen, wegen dem Himmelreich. Um Macht und Geld kümmern sich die hohen Herren schon, welcher Couleur auch immer.
    S.E. Bischof Vitus soll auf die Zürcherkohle pfeiffen, dann muss er sich ja auch nix mehr dreinreden lassen…

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