Vollkommener Ablass zum Welttag der Kranken 11.2.2013
Noch bis zum 11. Februar können Gläubige einen Teil- oder vollkommenen Ablass erwirken
Rom, 9. Februar 2013
Benedikt XVI. wird den (Zenit berichtete), einen vollkommenen Ablass gewähren. Dies hat ein Dekret des Heiligen Stuhls vom 28. Januar bekannt gegeben, das die Unterschrift des Grosspönitentiars Kardinal Manuel Monteiro de Castro und des Regenten der Apostolischen Pönitentierie, Bischof Krzysztof Nykiel, trägt.
Personen, die dem Beispiel des barmherzigen Samariters folgen und sich “in einem Geist des Glaubens und einer barmherzigen Seele in den Dienst ihrer leidenden Brüder und Schwestern stellen, die krank sind oder die Leiden im Leben auszustehen haben,… zeugen für den Glauben, indem sie den Leidensweg des Evangeliums mit durchschreiten.” Sie können täglich unter den normalen Bedingungen (sakramentale Beichte, Kommunionempfang und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters) einen vollkommenen Ablass erwirken, der auch für die Seelen von verstorbenen Gläubigen aufgeopfert werden kann. Dies gilt:
A) In der Zeit vom 7.-11. Februar im Marienheiligtum Altötting oder an einem anderen Ort, der von kirchlichen Autoritäten dazu bestimmt wurde, einen Akt der Fürsprache bei Gott für die Ziele des Weltkrankentages abzuhalten. Dies kann geschehen, indem ein Vaterunser und ein Glaubensbekenntnis gebetet sowie die Fürsprache der seligen Jungfrau Maria erbeten wird.
Gläubige, die, wie der barmherzige Samariter, in öffentlichen Krankenhäusern oder privaten Häusern den Kranken in Nächstenliebe dienen und die durch diesen Dienst nicht an den besagten Zeremonien teilnehmen können, werden das Geschenk des vollkommenen Ablasses erhalten, wenn sie zumindest einige Stunden des Tages den Kranken so grosszügig dienen, als würden sie Christus dem Herrn selber dienen. Zudem sollen sie ein Vaterunser und das Glaubensbekenntnis beten und um die Fürsprache der seligen Jungfrau Maria bitten. Ausserdem sollten sie aus ihrer Seele jegliche Anhänglichkeit an jede Form der Sünde verbannen und die Intention pflegen, die normalen Bedingungen für einen vollkommenen Ablass so bald wie möglich zu erfüllen.
Die Gläubigen, die auf Grund von Krankheit, fortgeschrittenem Alter oder aus ähnlichen Gründen nicht an den besagten Zeremonien teilnehmen können, erlangen einen vollkommenen Ablass, wenn sie in ihrer Seele jeder Anhänglichkeit an die Sünde entsagen und die Intention pflegen, die normalen Bedingungen des vollkommenen Ablasses so bald wie möglich zu erfüllen und geistig an den heiligen Ereignissen dieser Tage teilnehmen. Dies sollte vor allem durch liturgische Feiern und das Hören der Botschaft des Heiligen Vaters durch Fernsehen oder Radio zum Ausdruck kommen, immer in Verbindung mit dem Gebet für die Kranken und in Aufopferung der eigenen körperlichen und geistigen Leiden für Gott und die Jungfrau Maria als “Salus infirmorum” (Heil der Kranken).
B) Ein teilweiser Ablass wird allen Gläubigen zuteil, die zu einer Zeit während dieser Tage mit einem reumütigen Herzen hingebungsvoll zu Gott beten, um Beistand für Kranke in diesem Jahr des Glaubens zu erbitten.
Welttag der Kranken: “Geh und handle genauso” (Lk 10,37)
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