Kaminski: Rechtsfrieden sichern

ALfA fordert Rücknahme des Patents zur Stammzellenforschung

Rom, 26. November 2012, zenit.org

Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, hat zu der Verhandlung des Patentrechtsstreits vor dem BGH um das Patent DE 19756864 des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle am morgigen Dienstag folgende Erklärung abgegeben:

“Es wäre fatal, sollte der BGH das Patent DE 19756864 des Stammzellforscher Oliver Brüstle vollumfänglich anerkennen und damit die Entscheidung des Bundespatentgerichts revidieren, das dieses Patent mit seinem Urteil vom 5. Dezember 2006 teilweise für nichtig erklärt hatte (Az.: Ni 42/04). Denn das Stammzellgesetz, das Brüstle und anderen Stammzellforschern in Ausnahmefällen und auch dann nur unter Auflagen die Arbeit mit aus dem Ausland importierten humanen embryonalen Stammzellen erlaubt, war erst nach jahrelangem parlamentarischen und ausserparlamentarischen Streit erlassen worden.

Dass sich für das von der ALfA von Anfang an abgelehnte, heftig umstrittenen Gesetz im Deutschen Bundestag überhaupt eine Mehrheit fand, lag vor allem daran, dass sowohl Herr Brüstle als auch seine Kollegen den Abgeordneten des Deutschen Bundestags und der deutschen Öffentlichkeit stets versichert hatten, bei ihrer Arbeit handele es sich nur um ‚Grundlagenforschung’.

Dabei war stets der Eindruck erweckt worden, die Forschung mit den Stammzellen von im Ausland getöteten menschlichen Embryonen diene allein dem wissenschaftlichen Verständnis deutscher Forscher und sichere ihre Beteiligung an internationalen Forschungskooperationen, sei aber in keiner Weise kommerziell motiviert.

Es ist eine Sache, in wissenschaftlicher Hinsicht von den Ergebnissen andernorts begangenen Unrechts profitieren zu wollen. Eine ganz andere ist, von der Tötung von Menschen im Frühstadium ihrer Entwicklung mittels eines technischen Verfahrens – zumal in erheblichem Umfang – auch finanziell profitieren zu wollen.

Da Herr Brüstle das umstrittene Patent bereits 1997 beantragt hatte, hat er aus Sicht der ALfA Parlament und Öffentlichkeit hinsichtlich seiner Motivation absichtsvoll getäuscht. Es wäre eine schwere Erschütterung des inzwischen erreichten Rechtsfriedens, wenn er nicht nur das passende Gesetz für seine Arbeit, sondern nun auch noch die wirtschaftlichen Verwertungsrechte für diese zugesprochen bekäme.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

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