BKU: Grundsatzdokument zur Ordnungspolitik der Nachhaltigkeit
…betont Gleichklang von Ökonomie, Ökologie und Sozialem
Forderung eines Endes der dauerhaften Energiesubventionen und die Eigenkapitalunterlegung von Staatsanleihen
Köln, 8. November 2012, zenit.org/BKU
Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU*) fordert in einem neuen Grundsatzdokument, den Nachhaltigkeitsdreiklang von Ökonomie, Ökologie und Sozialem als Gleichklang zu betrachten. “Die einseitige Betonung nur eines dieser drei Aspekte ist falsch”, sagte die BKU-Bundesvorsitzende Marie-Luise Dött (MdB). Sie verwies auf die aktuellen Diskussionen über die Kosten der Energiewende und betonte: “Subventionen für den Anschub neuer Technologien sind vertretbar. Aber Dauersubventionen für bestimmte Arten der Energieproduktion verzerren den Markt, verhindern Innovationen und treiben die Kosten.” Leidtragende seien dann besonders die Einkommensschwachen der Gesellschaft.
Das BKU-Grundsatzdokument mit dem Titel “Markt, Staat, Bürgergesellschaft ‑ Für eine Ordnungspolitik der Nachhaltigkeit” beschäftigt sich exemplarisch mit den Bereichen Finanzmärkte und Staatsverschuldung, Soziale Sicherung, Energie, Verkehr sowie Bauen und Wohnen und stellt Bezüge zwischen diesen Bereichen her. So sieht der BKU einen starken Zusammenhang zwischen den gestiegenen Sozialausgaben, der enormen Staatsverschuldung und Regulierungsmängeln auf den Finanzmärkten. Dazu erläuterte Dött: “Die übermässige Staatsverschuldung und die Bankenkrise hätte es so nicht gegeben, wenn Finanzinstitute für Staatsanleihen ebenso Eigenkapital hätten unterlegen müssen wie für Kredite an die Realwirtschaft.” Ordnungspolitisch sei es völlig falsch, produktive Investitionen in die Privatwirtschaft systematisch schlechter zu stellen als Schulden des Staates. Hätten die Staaten ihre eigenen Schulden nicht selbst privilegiert, hätten sie schon viel früher mit Strukturreformen auf dem Arbeitsmarkt und in den Sozialen Sicherungssystemen beginnen müssen. Pointiert formuliert der BKU:
“Die Eigenkapital-Unterlegung für Staatsanleihen ist die bessere Schuldenbremse.”
Der Verband fordert, die aufsichtsrechtliche Nullanrechnung von Krediten an Staaten langfristig durch eine sachgerechte Risikoanrechnung zu ersetzen. Im Rahmen von Basel III sollte dazu ein verbindlicher Zeitplan vorgesehen werden. Der BKU kritisiert die Zuständigkeit der Finanzministerien für die Finanzmarktregulierung und diagnostiziert: “Hier wird ein Interessenskonflikt zwischen dem Staat als Schuldner und als Regulierer deutlich. Der Staat hat einerseits das Interesse hat, sich Verschuldungsspielräume zu sichern und sich die Finanzinstitute als Käufer der Staatsschulden gewogen zu halten. Andererseits müsste er aber die Finanzinstitute zu einer risikoadäquaten Eigenkapitalunterlegung anhalten und schärfer kontrollieren.” Der BKU schlägt daher vor, dass die Finanzdienstleistungsaufsicht aus dem unmittelbaren Verantwortungsbereich des Finanzministeriums herausgelöst wird und – wie das Bundeskartellamt oder die Bundesbank – eine stärkere Unabhängigkeit erhält.
Desweiteren spricht sich der BKU u.a. dafür aus, dass – nationale schuldenbremsen Bedingung für die Mitgliedschaft im Internationalen Währungsfonds (IWF) werden, – international eine Insolvenzordnung für Staaten eingeführt wird und ein reformierter IWF ggfs. die Rolle des Insolvenzverwalters übernimmt,
– Finanzinstitute ihre Geschäftsbeziehungen zu Staaten offenlegen,
– eine Finanztransaktionssteuer weltweit oder mindestens EU-weit eingeführt wird, die national erhoben wird, – Bankensicherungsfonds aus Beiträgen der Banken und einer Transaktionssteuer gespeist und nur national eingerichtet werden,
– “Schattenbanken” stärker reguliert werden und – die EZB erst dann eine Rolle bei der Bankenaufsicht übernimmt, wenn die Stimmrechte in der EZB anteilsgewichtig neu verteilt worden sind.
In allen Bereichen der Sozialversicherung schlägt der BKU eine Abkoppelung der Beitragserhebung vom Beschäftigungsverhältnis vor. Die Arbeitgeberanteile sollten einmalig für die Zukunft in reguläres Entgelt umgewandelt und direkt an die Beschäftigten ausgezahlt werden. Dies hat laut der BKU-Vorsitzenden Dött den “Vorteil, dass
– die Dynamik der Arbeitskosten gebremst wird, – Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen und gegen die Flucht aus den Sicherungssystemen gesetzt und somit insgesamt höhere Einnahmen für die Sozialversicherung generiert werden und
– jeder im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung eine Grundsicherung aufbaut und individuell zusätzlich vorsorgen kann.“
*Dem Bund Katholischer Unternehmer (BKU), gegründet 1949, gehören rund 1300 Inhaber-Unternehmer, Selbstständige und leitende Angestellte an. Der BKU ist in 36 Diözesangruppen gegliedert. In seinen Arbeitskreisen entstehen innovative Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik. Der Verband sieht sich als Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Kirche und Politik.
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