Die Farbe der Messgewänder bei der Konzelebration
Und Einiges über die Anbetung des Allerheiligsten
P. Edward McNamara LC, Professor für Liturgie am Päpstlichen Athenäum “Regina Apostolorum”, beantwortet Leserfragen.
Frage: Sind Priester, die bei einer Messfeier konzelebrieren, dazu verpflichtet, Messgewänder jener Farbe zu verwenden, die vom Hauptzelebrant verwandt wird? Ich stelle meine Frage aufgrund von drei verschiedenen Vorkommnissen, von denen ich Zeuge geworden bin. In allen Fällen trugen die Konzelebranten eine Stola ohne Kasel. Das erste Vorkommnis ereignete sich bei einer Totenmesse: Der Hauptzelebrant trug ein schwarzes Messgewand, die Konzelebranten trugen eine weisse Stola und das Sargtuch war ebenso weiss. Das zweite Vorkommnis ereignete sich auch bei einer Totenmesse: Der Hauptzelebrant und zwei Konzelebranten trugen weisse Messgewänder; der dritte Konzelebrant trug eine violette Stola. Das dritte Vorkommnis ereignete sich am Sonntag “Gaudete”: Der Hauptzelebrant trug ein rosa Messgewand; der Konzelebrant trug eine violette Stola. Was wäre nun vorzuziehen? Was wäre erlaubt? – T.N., Arlington, Virginia
P. McNamara: In diesem Thema sind die Grundordnung des Römischen Messbuchs (“Institutio Generalis Missalis Romani” – IGMR) und die Instruktion “Redemptionis Sacramentum” einschlägig.
In der Grundordnung heisst es:
“209. Die Konzelebranten legen in der Sakristei oder an einem anderen geeigneten Ort die liturgischen Gewänder an, die sie zu tragen pflegen, wenn sie einzeln zelebrieren. Aus einem gerechten Grund (zum Beispiel eine grössere Zahl von Konzelebranten und fehlende Paramente) können die Konzelebranten – stets mit Ausnahme des Hauptzelebranten – die Kasel beziehungsweise das Messgewand weglassen und über der Albe nur die Stola tragen.”
Diese Norm wird von der Instruktion “Redemptionis Sacramentum” weiter detailliert:
“124. Im Römischen Messbuch wird die Befugnis gegeben, dass die konzelebrierenden Priester mit Ausnahme des Hauptzelebranten, der immer das Messgewand in der vorgeschriebenen Farbe tragen soll, aus einem gerechten Grund, wie zum Beispiel eine grössere Zahl von Konzelebranten oder das Fehlen von Paramenten, das Messgewand weglassen und “über der Albe die Stola tragen”. Wo man eine Situation dieser Art voraussehen kann, soll man ihr jedoch soweit wie möglich zuvorkommen. Ausser dem Hauptzelebranten können die Konzelebranten zur Not auch ein weisses Messgewand anziehen. Im Übrigen sind die Normen der liturgischen Bücher einzuhalten.”
Dieser Anweisung zufolge wäre es vorzuziehen, dass alle konzelebrierenden Priester eine Kasel tragen, selbst wenn sie weiss ist und nicht der Farbe des Tages entspricht.
Sollten nicht genügend weisse Kaseln verfügbar sein, wäre meiner Meinung nach der nächste angemessene Schritt, dass die Konzelebranten eine Stola tragen, deren Farbe der des Tages entspricht. Wenn selbst das nicht möglich ist, kann eine weisse Stola benutzt werden.
Obwohl die Normen nur vorschreiben, dass der Hauptzelebrant das Messgewand in der Farbe des Tages tragen muss, enthält meiner Meinung nach das Gesetz auch die Vorschrift, dass die Konzelebranten eine wohlgeordnete Kombination erlaubter Farben tragen sollten.
Zum Beispiel nahm ich vor kurzer Zeit an einer Priesterweihe in der Petersbasilika teil, als Rot die Farbe des Tages war. Da mehr als 120 Konzelebranten zugegen waren, hatte sogar die Sakristei der Päpstlichen Basilika Schwierigkeiten, der Situation gewachsen zu sein. Am Ende trugen 80 von uns eine rote Kasel und der Rest trug eine rote Stola.
Um ein optisch gutes Bild beizubehalten, nahmen die vollständig eingekleideten Priester die dem Altar naheliegenderen Plätze ein, während die anderen ihren Platz an einem passenden Ort einnahmen.
Diesem grundlegende Schema könnte man auch im kleineren Massstab folgen. Zum Beispiel, wenn eine Pfarrei neben der Kasel des Haupzelebranten nur über vier oder fünf gleichfarbige Messgewänder verfügt, dann könnten diese von jenen Priestern angelegt werden, die während des Hochgebetes dem Altar am nächsten stehen.
Der Gebrauch gleichartiger und nicht nur gleichfarbiger Messgewänder vonseiten der Konzelebranten ist vom Gesetz nicht strikt vorgeschrieben, ist aber aufgrund der allgemeinen Ordnung der Feier und des besseren Bildes klar vorzuziehen.
Wenn die Konzelebranten eine Stola tragen müssen, halte ich es für das Beste, eine einzige Farbe zu benutzen. Das zweite Beispiel unseres Lesers, bei der von einer Totenmesse die Rede war, in der der Hauptzelebrant ein weisses Messgewand und der Konzelebrant eine violette Stola trugen, wäre dann ein Fall unnötiger Farbdifferenz. Es wäre angemessener gewesen, wenn beide die weisse Farbe benutzt hätten. Die anderen Beispiele in Bezug auf den Gebrauch eines einzigen schwarzen oder eines rosafarbenen Messgewands, wobei die Konzelebranten eine Stola in passender Farbe trugen, entsprechen den liturgischen Normen.
Schliesslich mag es nützlich sein, hier die allgemeinen Regeln, die die Grundordnung (IGMR) in Bezug auf die liturgischen Farben aufstellt, in Erinnerung zu rufen:
“345. Die Verschiedenheit der Farben der liturgischen Gewänder hat den Zweck, dass dadurch die Besonderheit der gefeierten Glaubensmysterien sowie die Bedeutung des im Laufe des liturgischen Jahres fortschreitenden christlichen Lebens wirkungsvoller auch nach aussen sichtbar gemacht wird.
346. Was die Farbe der liturgischen Gewänder betrifft, ist der überlieferte Brauch beizubehalten:
a) Die weisse Farbe wird gebraucht in der Tagzeitenliturgie und in den Messen der Oster- und Weihnachtszeit; darüber hinaus an den Feiern des Herrn mit Ausnahme jener seines Leidens; an den Feiern der seligen Jungfrau Maria, der heiligen Engel, der Heiligen, die nicht Märtyrer sind; an den Hochfesten Allerheiligen (1. November) und des heiligen Johannes des Täufers (24. Juni), an den Festen des heiligen Johannes des Evangelisten (27. Dezember), der Kathedra Petri (22. Februar) und der Bekehrung des heiligen Paulus (25. Januar).
b) Die rote Farbe wird gebraucht am Palmsonntag und am Freitag der Heiligen Woche (Karfreitag), am Pfingstsonntag, in den Feiern vom Leiden des Herrn, an den Festtagen der Apostel und Evangelisten und bei den Feiern der heiligen Märtyrer.
c) Die grüne Farbe wird gebraucht in der Tagzeitenliturgie und in den Messen der Zeit im Jahreskreis.
d) Die violette Farbe wird gebraucht in der Advents- und Fastenzeit. Sie kann auch in der Tagzeitenliturgie und in den Messen für die Verstorbenen genommen werden.
e) Die schwarze Farbe kann, wo es Brauch ist, in den Messen für die Verstorbenen verwendet werden.
f) Die rosa Farbe kann, wo es Brauch ist, am Gaudete-Sonntag (3. Adventssonntag) und am Laetare-Sonntag (4. Fastensonntag) verwendet werden.
g) An Tagen von besonderer Festlichkeit können festliche oder edle liturgische Gewänder verwendet werden, auch wenn sie nicht in der Tagesfarbe sind.
347. Die Ritualmessen werden in der ihnen eigenen Farbe, in Weiss oder in einer festlichen Farbe gehalten, hingegen die Messen für besondere Anliegen in der eigenen Farbe des Tages beziehungsweise der Zeit oder in violetter Farbe, wenn sie Busscharakter haben, z. B. Nrn. 31, 33, 38, die Votivmessen in der Farbe, die der betreffenden Messe entspricht, oder aber auch in ihrer eigenen der Farbe des Tages beziehungsweise der Zeit.”
Nr. 127 der Instruktion “Redemptionis Sacramentum”, bietet eine offizielle Auslegung von Nr. 246 g) der Grundordnung (IGMR):
“127. In den liturgischen Büchern wird die besondere Befugnis gegeben, an den höchsten Feiertagen besonders festliche und prunkvolle sakrale Gewänder zu verwenden, auch wenn sie nicht der Tagesfarbe entsprechen. Diese Befugnis, die sich auf Gewänder bezieht, welche vor vielen Jahren hergestellt wurden und zum Gut der Kirche gehören, das bewahrt werden muss, wird aber in unangebrachter Weise auf neue Gewohnheiten ausgeweitet, so dass die überlieferten Bräuche abgelegt werden, Formen und Farben nach eigenem Geschmack zur Anwendung kommen und der Sinn dieser Norm zum Schaden der Tradition entstellt wird. Wenn es angebracht ist, können an einem Festtag goldene oder silberne sakrale Gewänder jene mit einer anderen Farbe ersetzen, nicht aber solche, die violett oder schwarz sind.”
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Nachfolgeartikel: Über die Aufbewahrung der Eucharistie
Ein Leser hat nach der Lektüre unseres Kommentars zur Aufbewahrung der Eucharistie (siehe 19.Juni) folgende Frage gestellt: “Sofern die Eucharistie für die Gemeinschaft ausgesetzt wird, kann ein Laie sie in die Monstranz einsetzen und, wenn die Aussetzung vorüber ist, sie herausnehmen und in den Tabernakel legen? Wie ich sehe, entspricht dies der Praxis in vielen Kirchen. Ist der Papst hiermit einverstanden? Was steht hierzu im Kirchenrecht?“
Geweihte Amtsträger sind ordentliche Diener zur Aussetzung und Aufbewahrung der Eucharistie. Sofern die Umstände es erfordern, ist ein eingesetzter Akolyth von Amts wegen ausserordentlicher Diener zur Aussetzung und Aufbewahrung der Eucharistie.
Lediglich geweihte Amtsträger dürfen den eucharistischen Segen geben.
Unter besonderen Umständen kann der Bischof Laien dazu autorisieren, die Aussetzung und Wiederaufbewahrung der Eucharistie vorzunehmen.
Wenn zum Beispiel in einer Pfarrei täglich über mehrere Stunden Anbetung gehalten wird, die Anbetung aber während der Nacht oder für eine Periode während des Tages unterbrochen wird, kann der Bischof einen Laien als ausserordentlichen Diener autorisieren, die Aussetzung und die Wiederaufbewahrung vorzunehmen, – sofern kein Priester oder Diakon zu den notwendigen Zeiten verfügbar ist (siehe das Dokument “Eucharistiae Sacramentum” [1973] der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentendisziplin, Nrn. 91-92).
Die Aussetzung und Aufbewahrung vonseiten eines ausserordentlichen Dieners ist immer ein einfacher Ablauf. Die Hostie wird in die Monstranz eingesetzt oder aus ihr entfernt und die Pyxis in den Tabernakel gelegt. Man benutzt keinen Weihrauch und setzt keine Altardiener ein. Die Gemeinschaft kann aber eine passende eucharistische Hymne singen.
Ob der Papst damit einverstanden ist? Der Heilige Vater würde sich sicherlich wünschen, dass für jede Pfarrei in der Welt genug ordentliche Diener zur Verfügung stehen.
Da dies aber nicht der Wirklichkeit entspricht, denke ich mir, dass er sicher den Gebrauch eines genehmigten ausserordentlichen Dieners befürworten würde, eben um die Weiterführung der Praxis der täglichen oder ewigen Anbetung zu fördern.
[Übersetzung des englischen Originals von P. Thomas Fox LC]
Quelle
RedemptionisSacramentum: Instruktion über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie die zu vermeiden und einzuhalten sind
ReginaApostolorum: Prof. Dr. Phil.Armin Schwibach
Father Edward McNamara, L.C.
Paramente
Albe
Stola
Pyxis: Hostienbehälter
Video: Interview mit Kardinal Kurt Koch
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