Weltweit bewunderte Demokratie –

Oder neue Diktatur aus Sachzwängen? Dramatische Entwicklungen!

Weshalb schweigt die Schweizer Bischofskonferenz seit 2010?

“Niemand und nichts kann in irgendeiner Weise zulassen, dass ein unschuldiges menschliches Lebewesen getötet wird, sei es ein Fötus oder ein Embryo, ein Kind oder ein Erwachsener, ein Greis, ein von einer unheilbaren Krankheit Befallener oder ein im Todeskampf Befindlicher.”
(Iura et bona – Evangelium Vitae 57)

“Der Schöpfer hat das Leben des Menschen seiner verantwortlichen Fürsorge anvertraut, nicht damit er willkürlich darüber verfüge, sondern damit er es mit Weisheit bewahre und in liebevoller Treue verwalte.”(Evangelium Vitae 76)

Text: Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz

Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz
Vereinigung katholischer Ärzte in der Schweiz
Waadt regelt als erster Kanton Sterbehilfe mit Gesetz
Schweizer Bischofskonferenz
Alternativtagung

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