Wird die röm.-kath. Kirche Schweiz zum Privatclub?
Darf ein Bischof der die Gebote Gottes verkündet öffentlich an den Pranger gestellt werden?
Müssen wir uns auf indoktrinierende Art und Weise einen neuen Glauben, neue Gebote aufzwingen lassen?
Pastoralkonferenz Baselland distanziert sich von Bischof Vitus Huonder
Aktuelle Situation verkannt – Liestal BL, 2.4.12 (Kipa)
Die Pastoralkonferenz Baselland distanziert sich “in aller Form” vom Fasten-Hirtenbrief des Churer Bischofs Vitus Huonder und stellt sich explizit hinter die Haltung vom Bischof von Basel, Felix Gmür. Huonder erinnerte in seinem diesjährigen Hirtenbrief zur Fastenzeit daran, dass gemäss katholischem Dogma wiederverheiratete Geschiedene nicht mehr zum Empfang der Sakramente zugelassen sind.
Die Pastoralkonferenz, das heisst die Vollversammlung aller römisch-katholischen Seelsorger und Seelsorgerinnen im Kanton Baselland, kritisiert den “rigorosen Ton” von Huonders Brief und die “Ignoranz gegenüber heutiger exegetischer und dogmatischer Forschung”. Das Schreiben nehme allein vatikanische Rechtsvorstellungen zum Massstab und verkenne sowohl die aktuelle Situation wie auch die Erfordernisse der Seelsorge vor Ort. Gleichzeitig solidarisiert sich die Pastoralkonferenz mit allen Dekanaten und Pfarreien, die eine Verlesung des Schreibens verweigerten
Die Pastoralkonferenz Baselland verweist auf das Dokument “Geschieden – aber nicht von der Kirche”, das sie bereits 1993 verabschiedete. Darin heisst es: “Viele Menschen, die geschieden sind und solche, die sich erneut für eine Ehe entschieden haben, fühlen sich von der katholischen Kirche nicht verstanden, sondern sehen sich verurteilt und allein gelassen.” Die Seelsorger und Seelsorgerinnen schreiben, dass sie eine tolerante Praxis suchen,”die inzwischen zu einer gemeinsamen Überzeugung gewachsen ist”.
Nach kirchlichem Recht könne eine Ehe nicht aufgelöst, folglich auch keine weitere eingegangen werden. Bekannt sei aber auch, dass diese Regelung unzähligen Menschen in ihrer konkreten Situation nicht gerecht werde und unnötig zusätzliche Härte und Leiden schaffe, heisst es in dem Dokument weiter.
Neufang ist möglich
Die Kirche beurteile “weit schlimmeres Scheitern und Schuldigwerden in anderen Lebensbereichen nicht mit der gleichen Härte”. Im konkreten Alltag ergebe sich darum folgendes Dilemma: Dem Verbot der Kirche steht die Überzeugung gegenüber, dass bei einem festen Willen zu einer dauerhaften Partnerschaft ein Neuanfang möglich sein sollte.
“Wir erachten es als unseren Auftrag, einerseits auf die Bedeutung der kirchlichen Trauung und das Ideal von Dauerhaftigkeit und Beständigkeit einer Ehe hinzuweisen, andererseits die Botschaft eines verzeihenden Gottes in Wort und Tat zu verkünden. Es ist unsere Aufgabe, mit allen Kräften darauf hinzuwirken, dass Frauen und Männer, die in dem schmerzhaften Prozess einer scheiternden Ehe stehen oder eine Scheidung hinter sich haben, in den Pfarreien einen Ort finden, wo sie über ihre Erfahrungen reden können und dabei verstanden und angenommen sind”, so das Dokument.
Das müsse für die Betroffenen erfahrbar sein, auch im gemeinsamen Feiern des Gottesdienstes. Denn darin finde christliche Gemeinschaft wohl den tiefsten Ausdruck ihrer Verbundenheit. Für Geschiedene bestehe kein Hindernis, an den Sakramenten und dem Empfang der Kommunion teilzunehmen. “Aber auch die Wiederverheirateten sollen wissen, dass sie dazu eingeladen sind, wenn sie sich vor ihrem eigenen Gewissen dafür entscheiden, diese Einladung anzunehmen.”
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