Wird die röm.-kath. Kirche Schweiz zum Privatclub?

Darf ein Bischof der die Gebote Gottes verkündet öffentlich an den Pranger gestellt werden?

Müssen wir uns auf indoktrinierende Art und Weise einen neuen Glauben, neue Gebote aufzwingen lassen?

Pastoralkonferenz Baselland distanziert sich von Bischof Vitus Huonder

Aktuelle Situation verkannt  –  Liestal BL, 2.4.12 (Kipa)

Die Pastoralkonferenz Baselland distanziert sich “in aller Form” vom Fasten-Hirtenbrief des Churer Bischofs Vitus Huonder und stellt sich explizit hinter die Haltung vom Bischof von Basel, Felix Gmür. Huonder erinnerte in seinem diesjährigen Hirtenbrief zur Fastenzeit daran, dass gemäss katholischem Dogma wiederverheiratete Geschiedene nicht mehr zum Empfang der Sakramente zugelassen sind.

Die Pastoralkonferenz, das heisst die Vollversammlung aller  römisch-katholischen Seelsorger und Seelsorgerinnen im Kanton Baselland,  kritisiert den “rigorosen Ton” von Huonders Brief und die “Ignoranz  gegenüber heutiger exegetischer und dogmatischer Forschung”. Das  Schreiben nehme allein vatikanische Rechtsvorstellungen zum Massstab und  verkenne sowohl die aktuelle Situation wie auch die Erfordernisse der  Seelsorge vor Ort. Gleichzeitig solidarisiert sich die Pastoralkonferenz  mit allen Dekanaten und Pfarreien, die eine Verlesung des Schreibens  verweigerten

Die Pastoralkonferenz Baselland verweist auf das  Dokument “Geschieden – aber nicht von der Kirche”, das sie bereits 1993  verabschiedete. Darin heisst es: “Viele Menschen, die geschieden sind  und solche, die sich erneut für eine Ehe entschieden haben, fühlen sich  von der katholischen Kirche nicht verstanden, sondern sehen sich  verurteilt und allein gelassen.” Die Seelsorger und Seelsorgerinnen  schreiben, dass sie eine tolerante Praxis suchen,”die inzwischen zu  einer gemeinsamen Überzeugung gewachsen ist”.

Nach kirchlichem  Recht könne eine Ehe nicht aufgelöst, folglich auch keine weitere  eingegangen werden. Bekannt sei aber auch, dass diese Regelung  unzähligen Menschen in ihrer konkreten Situation nicht gerecht werde und  unnötig zusätzliche Härte und Leiden schaffe, heisst es in dem Dokument  weiter.

Neufang ist möglich

Die Kirche beurteile “weit  schlimmeres Scheitern und Schuldigwerden in anderen Lebensbereichen  nicht mit der gleichen Härte”. Im konkreten Alltag ergebe sich darum  folgendes Dilemma: Dem Verbot der Kirche steht die Überzeugung  gegenüber, dass bei einem festen Willen zu einer dauerhaften  Partnerschaft ein Neuanfang möglich sein sollte.

“Wir erachten  es als unseren Auftrag, einerseits auf die Bedeutung der kirchlichen  Trauung und das Ideal von Dauerhaftigkeit und Beständigkeit einer Ehe  hinzuweisen, andererseits die Botschaft eines verzeihenden Gottes in  Wort und Tat zu verkünden. Es ist unsere Aufgabe, mit allen Kräften  darauf hinzuwirken, dass Frauen und Männer, die in dem schmerzhaften  Prozess einer scheiternden Ehe stehen oder eine Scheidung hinter sich  haben, in den Pfarreien einen Ort finden, wo sie über ihre Erfahrungen  reden können und dabei verstanden und angenommen sind”, so das Dokument.

Das  müsse für die Betroffenen erfahrbar sein, auch im gemeinsamen Feiern  des Gottesdienstes. Denn darin finde christliche Gemeinschaft wohl den  tiefsten Ausdruck ihrer Verbundenheit. Für Geschiedene bestehe kein  Hindernis, an den Sakramenten und dem Empfang der Kommunion  teilzunehmen. “Aber auch die Wiederverheirateten sollen wissen, dass sie  dazu eingeladen sind, wenn sie sich vor ihrem eigenen Gewissen dafür  entscheiden, diese Einladung anzunehmen.”

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