Wer feiert? (KKK 1136-1144)

Geist der Liturgie  Rubrik für Theologie der Liturgie, herausgegeben von Don Mauro Gagliardi

Von Natale Scarpitta*

Rom, 21. März 2012, zenit.org

Unter Berufung auf das Konzilsdokument Sacrosanctum Concilium (vgl. Nr. 8) lehrt der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK), dass wir “in der irdischen Liturgie … vorauskostend an jener himmlischen teil[nehmen], die in der heiligen Stadt Jerusalem … gefeiert wird” (Nr. 1090). Diesen ausgesprochen theologischen Standpunkt weiter ausführend, wird dann bekräftigt, dass diejenigen “die himmlische Liturgie feiern …, die bereits jenseits der Welt der Zeichen sind. Dort ist die Liturgie schon auf vollkommene Weise Gemeinschaft und Fest” (Nr. 1136). Und schliesslich wird hinzugefügt: “An dieser ewigen Liturgie lassen uns der Geist und die Kirche teilnehmen, wenn wir in den Sakramenten das Heilsmysterium feiern” (Nr. 1139).

Deshalb besitzt die liturgische Handlung nicht bloss eine geschichtliche Dimension. Sie ist vielmehr ein Vorgeschmack (vgl. Johannes Paul II., Generalaudienz, 28.06.2000), ein echter, aber blasser Widerschein (vgl. Benedikt XVI., Homilie zur Feier der Vesper in der Kathedrale von Notre-Dame in Paris, 12.09.2008) jener Liturgie, die unaufhörlich in den himmlischen Höhen gefeiert wird. Die Liturgie der Kirche ist nun aber nicht einfach eine mehr oder weniger treue Imitation der himmlischen Liturgie, ebenso wenig wie sie eine parallel laufende oder alternative Feier ist. Sie stellt vielmehr eine konkrete, sakramentale Epiphanie der ewigen Liturgie dar.

Im Buch der Offenbarung, auf dessen Seiten eine glanzvolle Ikone von der himmlischen Liturgie gezeichnet wird, findet sich ein biblisches Bild, das all dem zugrunde liegt (vgl. Off 4–5; 6,9; 7,1-9; 12; 14,1; 21; 22,1; sowie auch KKK 1137-1138).

Die ganze Schöpfung erhebt zu Gott unaufhörlich einen Lobgesang. Gerade mit dieser ununterbrochenen Himmelsliturgie verbindet sich bei den kirchlichen Feiern auf mystische Weise die Gemeinschaft des heiligen Volkes Gottes, wenn sie in brüderlicher Freude in der liturgischen Versammlung zusammentritt. Dabei werden Himmel und Erde wieder auf erhabene Weise in der communio sanctorum miteinander verbunden.

Es ist also nicht schwer, die vom Katechismus gelehrte und darin darlegte Glaubenswahrheit zu verstehen, wonach die Liturgie Werk des “ganzen Christus”  ist (KKK 1136), d.h. des Hauptes, das auf unverbrüchliche Weise mit seinem mystischen Leib, der Kirche in ihrer Gesamtheit, verbunden ist: der streitenden, leidenden und triumphierenden Kirche.

Darüber hinaus ist der Vollzug der liturgischen Handlung nicht etwas, worüber die Mitglieder einer bestimmten kirchlichen Gemeinde verfügen können. Immer ist auf reale Weise die ganze, universale Kirche in die Feier mit einbezogen. Ja, gerade in der Liturgie kommt die markante Beschreibung der Kirche als “Sakrament der Einheit” zum Tragen und zeigt sich in ihrem höchsten Glanze. Erst in ihr kommt die tiefe Einheit, die unter den Gläubigen herrscht, tatsächlich auf lebendige, wirkliche und konkrete Weise zum Ausdruck.

In diesem Zusammenhang erwähnt der Katechismus unter Nr. 1140, dass die gemeinschaftliche Feier einer einzelnen oder gleichsam privaten Feier des liturgischen Gottesdienstes vorzuziehen ist. Dies erklärt sich vor allem aufgrund der “darstellenden” Aussagekraft der Liturgie. Zwar ist der gemeinschaftlich vollzogene Ritus nicht von grösserem “Wert”, dennoch wird in ihm aber der kirchliche Charakter jeder liturgischen Feier besser deutlich.

An gleicher Stelle heisst es im Katechismus auch, dass nicht alle liturgischen Riten eine gemeinschaftliche Feier voraussetzen: Dies gilt insbesondere für das Versöhnungssakrament (dessen Feier – abgesehen von verschwindend wenigen Ausnahmefällen – individuell sein muss!), für die Krankensalbung und für zahlreiche Sakramentalien. Das eucharistische Messopfer hingegen ist die höchste Ausdrucksform der gemeinschaftlichen Feier. In der Tat wird es im Namen der ganzen Kirche dargebracht, ist das wichtigste Zeichen der Einheit und das tiefste Band der Liebe.

Trotzdem muss aber auch gesagt werden, dass der in einer Einzelfeier stattfindende liturgische Gottesdienst nie seinen wesentlich kirchlichen, gemeinschaftlichen und öffentlichen Charakter verliert.

Schliesslich soll die Teilnahme an der liturgischen Handlung “tätige” sein, d.h. der einzelne Gläubige soll darauf achten, nicht nur äusserlich zugegen, sondern auch durch einen bewusst aufmerksamen Geist und eine entsprechende Haltung des Herzens innerlich mit einbezogen zu sein, was sowohl von der Gnade hervorgerufen wird, als auch durch eine fruchtbare Zusammenarbeit und Antwort des Menschen auf dieselbe geschieht.

Die wesentlich gemeinschaftliche Dimension der liturgischen Handlung schliesst nicht aus, dass auch die hierarchische Dimension in ihr zutage tritt (im Gegenteil, der Begriff der “kirchlichen Gemeinschaft” beinhaltet notwendig den Begriff der “kirchlichen Hierarchie”). Der liturgische Gottesdienst spiegelt in der Tat das gottmenschliche Wesen der Kirche wider: Er ist Werk des ganzen heiligen Gottesvolkes, das geordnet ist und unter der Leitung der geweihten Diener handelt. Dass die Bischöfe ausdrücklich erwähnt werden (vgl. KKK 1140), erinnert an die zentrale und für die Verfassung der Kirche konstitutive Bedeutung ihres Amtes, aufgrund derer der jeweilige Bischof im Zentrum des liturgischen Lebens der Ortskirche steht. Einfacher ausgedrückt kann die Feier, auch wenn sie der ganzen Kirche angehört, nicht ohne die geweihten Diener stattfinden. In besonderer Weise trifft dies auf das eucharistische Messopfer zu, dessen Feier aufgrund göttlichen Rechts den Priestern vorbehalten ist.

Während der liturgischen Handlung, die als klare Darstellung der Einheit des Leibes der Kirche zu verstehen ist, versehen die einzelnen Gläubigen je nach Stand und Auftrag, der ihnen innerhalb der Gemeinschaft zugewiesen ist, kraft der Taufe den jeweils eigenen Dienst (vgl. KKK 1142; 1144). Neben den geweihten Dienern (Bischöfen, Priestern und Diakonen) erfüllen Messner, Ministranten, Lektoren, Akolythen, Kommentatoren, Musizierende, Chöre usw. eine Vielfalt von liturgischen Diensten, für deren Ausübung von der Kirche Normen erlassen worden sind oder für die entsprechend den liturgischen Traditionen bzw. pastoralen Bedürfnissen der Teilkirche der jeweilige Diözesanbischof Bestimmungen festlegt.

* Don Natale Scarpitta, Priester der Erzdiözese Salerno – Campagna – Acerno, arbeitet an seiner Doktorthese in Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom.

Übersetzung des italienischen Originals von P. Thomas Fox LC

SacrosanctumConcilium: Konstitution über die Heilige Liturgie
Katechismus der katholischen Kirche
Generalaudienz: Papst Johannes Paul II., 28.06.2000
Pontifikat Papst Johannes Paul II.
Homilie Papst Benedikt XVI.: 12.09.2008

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