Bischof von Chur fordert bessere Ehevorbereitung

Jede Ehescheidung sei ein menschliches Drama

Rom, 8. März 2012, zenit.org, von Jan Bentz

Ausgehend von den Worten des Hebräerbriefs “Die Ehe soll von allen in Ehren gehalten werden” (Hebr 13,4), hat Bischof Vitus Huonder von Chur in seinem Hirtenbrief zum 3. Fastensonntag die aktuellen Fragen der Ehepastoral aufgegriffen.

Vor dem geschichtlichen Hintergrund, dass das gesamte Leben der Kirche aufgezeigt habe, welchen Stellenwert die Ehe von Anfang an gehabt habe – eine gut geführte Ehe habe als ein unverzichtbares Glaubenszeugnis gegolten; das intakte Ehe- und Familienleben sei Massstab bei der Nachprüfung gewesen, ob jemand in der Kirche eine Aufgabe übernehmen konnte -, gelte es in der heutigen Zeit der dramatisch angestiegenen Zahl von Scheidungen, die Bedeutung der gottgewollten Institution wieder ins Blickfeld zu rücken und vor allem dem Mangel an Wissen über das Ehesakrament zu begegnen.

Zwei der Gebote Gottes handelten von der Ehe, das sechste (du sollst nicht die Ehe brechen) und das neunte (du sollst nicht nach der Frau deines Nächsten verlangen), was die Sorge Gottes um die Ehe widerspiegle: “Denn Gottes Gebote sind eine Hilfe zum Gelingen des Lebens, daher auch zum Gelingen der Ehe”, so der Bischof. Die Ehe sei ein hohes Gut, das erkannt, gepflegt, erhalten und geschützt werden wolle.

Aus diesem Grund sei in seiner Diözese im letzten Jahr ein so genannter “Tag der Ehe” durchgeführt worden, “als ein Tag der Besinnung auf die Werte der Ehe im Allgemeinen, auf die Ehegemeinschaft als Hauskirche im Besonderen, ein Tag ebenso der gegenseitigen Bestärkung und Ermutigung, schliesslich ein Anlass zur Erneuerung des Eheversprechens.” Dieser Tag mit älteren und jüngeren Ehepaaren habe gezeigt, dass Ehe auch heute gelingen könne.

Die Folgen einer Ehescheidung seien in mehrfacher Hinsicht schwer, für die Kinder, für das Paar selber, für die Gesellschaft und für die Glaubensgemeinschaft sowie die Gottesbeziehung. Man müsse alles unternehmen, um diese Dramen zu vermeiden “und die betroffenen Menschen mit unserer Sorge um ihr zeitliches Wohl, aber ebenso um ihr ewiges Heil, umgeben”.

Die Lehre des Herrn über die Unauflöslichkeit der Ehe sei klar. Deshalb gäben alle Getrennten und Geschiedenen, welche allein blieben, ein kostbares Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe. “Denn in gewissen Fällen ist es nicht nur erlaubt, sondern unvermeidbar, dass eine Trennung erfolgen muss. Indem die betroffenen Personen jedoch eine Wiederverheiratung ausschliessen, halten sie sich an das einmal gegebene Wort und nehmen die Lehre unseres Herrn ernst”, erklärte Bischof Huonder.

Die Folgen für die Gottesbeziehung seien vor allem im Falle einer Wiederverheiratung schmerzhaft, da wiederverheiratete Geschiedene nicht zu den Sakramenten zugelassen seien.

Bischof Huonder: “Umso mehr müssen sich die Seelsorger diesen Gläubigen mit besonderem Feingefühl zuwenden und ihnen helfen, ihre Situation im Angesicht Christi zu überdenken, um immer mehr ins Verständnis seiner Lehre, aber auch in die Macht seiner erlösenden Liebe hineinzuwachsen.” Daraus könne dann eine Kraft entspringen, die zu einer neuen Sicht der Dinge führe und helfe, die Weisungen des Herrn anzunehmen und dem Leben eine Orientierung “nach dem Herzen des Erlösers” zu geben.

Leider seien bereits bestehende Angebote, um zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene neu und tiefer ins Leben der Kirche zu integrieren, oft nicht bekannt. Bischof Huonder legte diese Angebote allen Betroffenen besonders ans Herz: Sie seien in der Lage, den Betroffenen zu einer neuen und verstärkten Christusbeziehung und zu einer vertieften Erkenntnis der Haltung und der Disziplin der Kirche zu verhelfen. Der Schweizer Hirte wies auch noch einmal ausdrücklich auf die Möglichkeit von Ehenichtigkeitsverfahren hin, um ungültige Eheschliessungen zu erkennen.

Besonders die Seelsorger müssten sich fragen, ob die Traupaare genügend in die Ehe und ihren christlichen Gehalt sowie in die Tragweite ihres Versprechens eingeführt würden. Auch die Ehrlichkeit bei Fragen bezüglich der Bereitschaft zur christlichen Ehe müsse gewährleistet sein.

In vielen Fällen werde die liturgische Form der Trauung, die selber eine wunderbare Ehekatechese darstelle, nicht eingehalten: “Aus Gesprächen bezüglich Nichtigkeitsverfahren geht nicht selten hervor, das die Unterweisung mangelhaft war, oder dass absichtlich gewisse liturgische Formulierungen ausgeblendet wurden wie etwa ‘bis der Tod euch scheidet’.”

Der Bischof wünschte auch eine Prüfung der Traupaare auf ihre geistig-seelische Reife, die eine notwendige Voraussetzung für eine christliche Ehe sei und bei deren Fehlen eine Eheschliessung herausgeschoben oder gar abgesagt werden müsse. Eine wichtige Frage sei weiterhin, ob die Eheleute wirklich mit Blick auf Christus und auf dem Fundament seiner Lehre den Ehebund eingingen.

“Wenn wir die Ehe nur als eine rein gesellschaftliche Grösse betrachten und den Tag der Trauung als einen Event werten mit möglichst vielen Überraschungseffekten darunter auch kirchlichen, kommen wir an den gestellten Fragen rasch vorbei. Alles ist ja dann in diesem Fall nicht so ernst zu nehmen und nicht auf Dauer angelegt.”

Nur aus dem Geist des Glaubens, den Maria bei der Hochzeit von Kana mit den Worten an den Sohn “Sie haben keinen Wein mehr” erbeten habe, könnten die Eheleute ihr Leben so gestalten, dass sie als Zeugen Christi, als Christen eben, erkannt würden.

Anm. Redaktion: Beitrag aus Rom

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