“APO von christlich-rechts?”

“APO von christlich-rechts?” – Der Rundfunkrat hat gesprochen

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Zur Sendung “APO von christlich-rechts?” auf Bayern 2 hat der Rundfunkrat eine Bewertung abgegeben. Ob die Konsequenzen hat, bleibt wohl – gelinde gesagt – fraglich.

Zur Sendung “APO von christlich-rechts” der BR-Redakteurin Veronika Wawatschek habe ich bereits zwei mal (hier und hier ) berichtet. Nach nunmehr mehr als einem Monat habe ich am 23.04.2015 noch mal wegen eines Sachstandes nachgebohrt … und siehe da, gestern erreichte mich, mit Datum vom Vortag, 27. April 2015, eine Antwort des Vorsitzenden des Rundfunkrats, Dr. Lorenz Wolf.

Darin wird von ihm festgestellt, dass der Rundfunkrat nicht erkennen könne, “dass der Beitrag ‘APO von christlich-rechts’ gesetzlichen Vorgaben oder Programmgrundsätzen zuwiderläuft.” Allerdings habe der Ausschuss “handwerkliche Mängel festgestellt, die ausdrücklich zu bedauern sind.” Es wird ausgeführt, dass für “kritikwürdig” gehalten wird, dass “die Autorin in ihrem Feature meist unmittelbar Wertungen der Ansichten vornimmt, über die sie berichten will. Eine klare Trennung, was recherchierte Fakten sind und was eigene, kritische Einordnung ist, fehlt an mehreren Stellen.”

Hinsichtlich des Vorwurfs, Interviewpassagen insbesondere des Essener Bistumsprechers Ulrich Lota aus dem Zusammenhang gerissen zu haben, lassen die folgenden Abschnitte aufmerken:

Hinzu kommt, dass nach Ansicht des Ausschusses eine zu grosse Bandbreite an Standpunkten unterschiedlicher Personen und Gruppierungen zu ganz unterschiedlichen Themen hinterfragt wird – ohne in jedem Fall deutlich zu machen, ob es sich um Standpunkte von Einzelpersonen, Vereinen oder Verbänden handelt, ob diese vollständig wiedergegeben werden und ob sie miteinander in Verbindung stehen.

Dies führt im Ergebnis dazu, dass es dem Hörer nicht mehr ohne weiteres möglich ist, trennscharf zu unterscheiden, wer welchen Standpunkt vertritt und ob sich aus ihm tatsächlich die behauptete Gewaltbereitschaft ableiten lässt. In diesem Kontext kann bisweilen der Eindruck entstehen, die vorgetragenen Standpunkte seien an sich und unterschiedslos schädlich für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Der Hörfunkausschuss bedauert ausdrücklich, wenn aufgrund der festgestellten Mängel des Beitrags bestimmte Standpunkte oder sie vertretende Personen und Institutionen zu Unrecht als in sich oder gleichermassen kritikwürdig dargestellt wurden. Dies schmälert den Wert des Beitrags, dessen grundsätzliche Relevanz und Rechercheleistung aber ausdrücklich anerkannt wird.

Damit, so nehme ich an (und habe leider nicht die Zeit, das noch weiter zu verfolgen) ist die Sache zunächst mal für den BR und Frau Wawatschek erledigt. Fazit: Grundsätzlich berechtigtes Anliegen, keine rechtlichen Verfehlungen, aber “handwerkliche Mängel”, die – so meine Deutung – doch erkennen lassen, dass hier nicht mit journalistisch neutralen Methoden, wie man sie mindestens beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk voraussetzen können sollte, gearbeitet wurde.

Und jetzt, ausser Spesen nix gewesen? Ich glaube, auch wenn der Vorgang hier keine direkten Konsequenzen hatte, so hat doch das Nachhaken einen Sinn gehabt. Es ist wichtig, dass Intendanten, Redakteure und Journalisten wissen, dass ihnen auf die Finger geschaut wird. Und je mehr Menschen sich diese Mühe machen, umso eher können wir auch als Christen mit fairer Berichterstattung rechnen. Gremien wie der Rundfunkrat beschäftigen sich mit den Beschwerden und wir dürfen durchaus annahmen, dass eine Vielzahl von Beschwerden auch anders zur Kenntnis genommen werden, als vereinzelte von “kleinen Bloggern”.

In diesem Sinne noch der Schlusssatz des Schreibens von Herrn Dr. Wolf:

Ich danke Ihnen für Ihre konstruktive Kritik, da die ebenfalls eingetroffenen unsachlichen Verunglimpfungen eher dazu beitragen, die im Feature genannten Befürchtungen zu bestätigen, und hoffe, Sie können das abschliessende Ergebnis der sehr umfassenden Auseinandersetzung des Hörfunkausschusses mit diesem Sendungsbeitrag in Ihre Bewertung einbeziehen.

Das soll hiermit geschehen sein. Die Antwort hinterlässt mich mit gemischten Gefühlen, aber auch mit der Bestätigung, dass man “den Medien” nicht alles durchgehen lassen darf, auch wenn ich mir weiterhin den Begriff der “Lügenpresse” – auch in diesem Fall – nicht zu eigen machen werde. Sind die Medien, wie oft gesagt, die vierte Gewalt im Staat, dann stellt sich die Frage, wer sie eigentlich kontrolliert. Die Antwort ist vergleichsweise einfach: Besser Sie und ich als irgendeine staatliche Anstalt!

Der vollständige Text der Antwort des Rundfunkratsvorsitzenden Dr. Wolf, den ich nur in Auszügen wiedergegeben habe, kann hier heruntergeladen werden.

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