Bischof Felix Gmür für Sexualkundeunterricht an den Schulen

Der Bischof von Basel stellt sich gegen Aussagen des Churers Bischofs Vitus Huonder zum Sexualunterricht

Und auch gegen vatikanische Richtlinien der Charta der Familienrechte

Basel, kath.net, 11.12.2011

Der Basler Bischof Felix Gmür hat sich in einem Interview mit der SonntagsZeitung in der Debatte rund um den Sexualkundeunterricht in Schweizer Schulen klar gegen die Forderungen des Churer Bischof Vitus Huonder gestellt. In einem Interview mit der SonntagsZeitung meint er, dass die Sexualaufklärung zum Bildungsauftrag der Volksschule zähle. “Der Unterricht über die menschliche Sexualität gehört zu den Aufgaben der Schule”, sagt Gmür, “sie soll darauf nicht verzichten.” Die Eltern würden in der Erziehungsaufgabe von der Schule unterstützt und ergänzt. Der Bischof spricht sich dann sogar gegen das Recht auf Dispensation vom Sexualkundeunterricht aus und meint: “Wenn die Schule die verschiedenen Aspekte darlegt, dann sehe ich keinen Grund, die Kinder abzumelden.” Wichtig sei für Gmür, dass “unterschiedliche Meinungen” in den Unterricht einfliessen würden. Für manche Menschen seien wechselnde Sexualpartner in Ordnung, die Kirche dagegen betone, dass die Sexualität ein Ausdruck gegenseitiger Liebe sei, “der Ort dafür ist die Ehe, also eine feste, stabile Beziehung”.

Mit den Forderungen liegt Gmür allerdings sogar im Widerspruch zu seiner eigenen Kirche. In einem Schreiben des Päpstlichen Rates für die Familie über “Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung” heisst es: “Es wird den Eltern empfohlen, mit Aufmerksamkeit jede Form der sexuellen Information zu verfolgen, die ihren Kindern ausserhalb von zu Hause erteilt wird, und sie davon fernzuhalten, wenn diese ihren eigenen Grundsätzen nicht entspricht. Diese Entscheidung der Eltern darf jedoch kein Anlass zur Zurücksetzung der Kinder sein. Andererseits haben die Eltern, die ihre Kinder aus einem solchen Unterricht herausnehmen, die Pflicht, ihnen eine angemessene, an das Entwicklungsstadium des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen angepasste Aufklärung zu erteilen.” Es findet sich dort auch die Aussage: “Es wird empfohlen, das Recht des Kindes oder des Jugendlichen, sich von jeglicher Form ausserfamiliären sexualkundlichen Unterrichts fernzuhalten, zu respektieren.” In der Charte der Familienrechte des Vatikans heisst es dann: “Eltern haben das Recht auf Gewähr, dass ihre Kinder nicht gezwungen werden, Schulklassen zu besuchen, die nicht in Übereinstimmung stehen mit ihren eigenen moralischen und religiösen Überzeugungen. Insbesondere die Geschlechtserziehung – die ein Grundrecht der Eltern darstellt – muss immer unter ihrer aufmerksamen Führung geschehen, ob zu Hause oder in Erziehungseinrichtungen, die von ihnen ausgewählt und kontrolliert werden.”

Charta der Familienrechte
Menschliche.Sexualität – Wahrheit und Bedeutung: Päpstlicher Rat für die Familie: Orientierungshilfen für die Erziehung in der Familie
Elternrecht in der Weltkirche
LehramtlicheAnweisungen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Chur

bischof_vitus01

Kategorien

Die drei Säulen der röm. kath. Kirche

monstranz maria papst-franziskus

Archiv

Empfehlung

Ausgewählte Artikel