Manipulationen oder billiger Proselythismus

Sie sind mit der ökumenischen Aufgabe und mit dem Geist der interreligiösen Zusammenarbeit unvereinbar

Richtlinien für die ökumenische Zusammenarbeit im Kommunkationswesen

Einführung

1. Das Glaubenszeugnis, das auch in der Medienöffentlichkeit zur Darstellung kommen muss, erfolgt dort unter Bedingungen, die eine wirksamere Zusammenarbeit der Christen und ein engeres gemeinsames Handeln mit Anhängern anderer Religionen im Kommunikationsbereich erfordern, damit das Religiöse in den Massenmedien wirklich präsent sein kann.

Die in diesem Dokument zusammengefassten Richtlinien wollen die engere Zusammenarbeit unter Christen und mit den im Kommunikationswesen tätigen Vertretern anderer Religionen fördern. Den in den Massenmedien tätigen Katholiken wollen sie helfen, ihrer vordringlichen Aufgabe der Verkündigung und der Bezeugung ihres Glaubens besser zu entsprechen. Gleichzeitig wollen sie das gegenseitige Verständnis sowohl unter Christen als auch mit Anhängern anderer Religionen erleichtern. 

2. Die Zusammenarbeit unter den im Kommunikationsbereich tätigen Christen und mit Kollegen, die nichtchristlichen Religionen angehören, ist von grundlegender Bedeutung für die Beziehungen zu öffentlichen Autoritäten und zu führenden Persönlichkeiten im Kommunikationsbereich, wenn es darum geht, religiöse Gesichtspunkte in den Medien zur Geltung zu bringen, zu fördern und miteinander in Beziehung zu setzen. In den meisten Fällen ist der Zugang zu den Massenmedien nur im Zuge der Verständigung zwischen den verschiedenen religiösen Körperschaften gestattet, die am öffentlichen Dialog teilnehmen möchten. 

3. Dieses Dokument beschäftigt sich mit der konkreten Zusammenarbeit und nicht direkt mit Fragen des Dialogs über Lehren in den Programmen oder Produktionen der Medien. Andrerseits kann gesagt werden, dass die katholische Glaubens- und Morallehre für die in den Medien tätigen Katholiken einen unverzichtbaren Bezugspunkt darstellt. Die zuständigen kirchlichen Behörden auf örtlicher, nationaler, kontinentaler und weltweiter Ebene sind für die Wahrung der doktrinären und moralischen Aspekte in jeder Kommunikationstätigkeit verantwortlich.

Die verantworlichen Träger der Pastoral haben das Recht und die Pflicht, auf diesem Gebiet ihr Urteil abzugeben und spezifische Richtlinien zu erlassen. Sie werden in jedem einzelnen Fall die Risiken und Vorteile gemeinsamer Initiativen beurteilen und dabei bedenken, dass die spezifische Identität katholischer Initiativen gewahrt werden muss. 

4. Manipulationen oder billiger Proselythismus, die manchmal in den Medien geübt werden, sind mit der ökumenischen Aufgabe und mit dem Geist der interreligiösen Zusammenarbeit, wie es das Wort Gottes andeutet und die Entscheidungen der kirchlichen Behörden bekräftigen, unvereinbar.(l) Das derzeitige Wachstum neuer religiöser Bewegungen – oft Sekten genannt -, die sich auf das Evangelium berufen, jedoch zumindest teilweise von nichtchristlichen Ideologien inspiriert sind, geht manchmal mit einem Proselythismus Hand in Hand, der ernste Folgen nach sich zieht. Seine weite Verbreitung wird durch die Massenmedien gefördert. 

5. Jede Zusammenarbeit wird der pastoralen Situation an den einzelnen Orten Rechnung tragen. Die mit der ökumenischen und interreligiösen Zusammenarbeit betrauten Medienfachleute müssen gut vorbereitet, klug und sich ihrer Verantwortungen sehr wohl bewusst sein. 

Richtlinien für die ökumenische Zusammenarbeit in den Medien 

6. Die Ära der Kommunikation und Information, die sich heute herausbildet, trägt zum Entstehen neuartiger Beziehungen zwischen Einzelpersonen und Gemeinschaften bei. Sie erfordert enges Zusammenarbeiten und dadurch eine zunehmend tiefere Einheit unter den Christen.

Der Ansporn zum ökumenischen Handeln und zu ökumenischen Initiativen entspringt der Botschaft und den Entscheidungen des II. Vatikanischen Konzils(2) und ebenso späteren kirchlichen Dokumenten, die sich mit deren Anwendung und Auslegung befassen.(3) All diese Dokumente erläutern die bereits bestehende Einheit zwischen christlichen Kirchen und Gemeinschaften. Eine solche Haltung kann das Werk und die Methoden der Evangelisierung im Dienst des Reiches Gottes nur glaubwürdiger gestalten. 

7. Die ökumenische Zusammenarbeit kann hinsichtlich aller Aspekte der Sozialen Kommunikation verwirklicht werden. Sie ist als solche ein der Welt dargebotenes Zeugnis. Da die Massenmedien die normalen zeitlichen und räumlichen Grenzen überschreiten, wird diese Zusammenarbeit sowohl auf örtlicher als auch auf regionaler und internationaler Ebene erfolgen.

Sie wird manchmal sowohl die Teilnahme katholischer Medienfachleute an den Initiativen anderer Kirchen und christlicher Gemeinschaften als auch die anderer Christen an katholischen Initiativen und schliesslich die Bildung christlicher Arbeitsgruppen in profanen Medienorganisationen erfordern. 

8. Die Art und Weise der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sozialen Kommunikation wird weitgehend von deren derzeitigen Arbeitsmethoden abhängen. Die internationalen katholischen Kommunikationsorganisationen haben die Aufgabe, die betreffenden Methoden bekanntzumachen und Hirten und Gläubigen Hilfen anzubieten, dass sie sich auf dem Gebiet der Kommunikation, einem wichtigen Aspekt der heutigen Gesellschaft, wirksam engagieren. Somit wird die ökumenische Zusammenarbeit den Erfahrungsaustausch zwischen den internationalen Kommunikationsorganisationen der katholischen Kirche und den entsprechenden Organisationen der anderen christlichen Gemeinschaften erfordern. Diese Zusammenarbeit wird sich selbstverständlich auch, den Umständen der verschiedenen Initiativen im Bereich der Kommunikation entsprechend, auf die örtliche und die regionale Ebene erstrecken. 

9. Der Zweck gemeinsamer, bei entsprechenden Gelegenheiten ergriffener Initiativen ist es, als Christen vereint ein Zeugnis für Christus abzulegen. Sie haben nicht das Ziel, die Authentizität der christlichen und kirchlichen Botschaft abzuschwächen oder spezifisch katholische Initiativen einzuschränken.(4) 

10. Die praktische Anwendung dieser allgemeinen Richtlinien verlangt, dass Katholiken, die in den Medien tätig sind, ihren Glauben gründlich kennen und treu praktizieren. Sie erfordert gegenseitiges Vertrauen und Verständnis unter Christen auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und im Hinblick auf eine gemeinsame Arbeit im Kommunikationswesen. Daraus ergibt sich für die katholischen Kommunikationsdienste und für die in der Kommunikation tätigen Katholiken die Notwendigkeit einer fairen und objektiven Information hinsichtlich der ökumenischen Bewegung und der anderen christlichen Kirchen und Gemeinschaften. Diese Verpflichtung wird niemals von einer wahrheitsgemässen Darlegung der spezifisch katholischen Botschaft in aller ihrer Fülle abhalten.

Die Gegenseitigkeit scheitert oft an praktischen Fragen wie etwa jener der verschiedenartigen Organisation des Apostolats der Sozialen Kommunikation oder der Frage der verschiedenen Arten der Finanzierung. Es ist unerlässlich, dass die für die Pastoral zuständigen Autoritäten diesen praktischen Problemen Rechnung tragen und einer fairen Aufteilung der finanziellen Mittel sowie einer Angleichung der Arbeitsmethoden zustimmen. 

11. Der Päpstliche Rat für die Soziale Kommunikation unterstützt die laufenden und zukünftigen Bemühungen um eine ökumenische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sozialen Kommunikation.

Der Päpstliche Rat für die Soziale Kommunikation ist selbst auf der Suche nach weiteren Formen der ökumenischen Zusammenarbeit, da die Entdeckungen im Bereich der Medien neue Möglichkeiten eröffnen. Er sucht Kräftezersplitterung dort zu vermeiden, wo Organisation und Planung wesentlich sind.

Die vordringlichen Aufgaben hinsichtlich der spezifischen Bereiche, in denen die ökumenische Zusammenarbeit am besten erfolgen kann, müssen durch gemeinsames Übereinkommen festgelegt werden.(5) 

12. Die Dynamik katholischer Organisationen und kirchlicher Einrichtungen im Apostolat der Sozialen Kommunikation ist eine grundlegende Voraussetzung für konstruktive ökumenische Zusammenarbeit und gleichzeitig eine Gewähr dafür, dass die Botschaft der katholischen Kirche in ihrer ganzen Fülle sichergestellt wird. In diesem Zusammenhang ist es wesentlich, auf allen Ebenen des katholischen Apostolats der Sozialen Kommunikation ein Team von kirchlichem Personal heranzubilden, das über berufliche Kompetenz, technische Fachausbildung und ein gutes theologisches Fundament verfügt.

Wenn die internationalen katholischen Organisationen für die Soziale Kommunikation (OCIC, UCIP und UNDA)(6) im Apostolat tatkräftiger zusammenarbeiten, wird das eine Hilfe zu besserer ökumenischer Zusammenarbeit sein. 

13. Die Ausbildung der katholischen Medienfachleute muss eine gediegene ökumenische Vorbereitung umfassen, die nach den Richtlinien des Heiligen Stuhles (7) und der örtlichen und regionalen pastoralen Autoritäten erfolgt. 

14. Es wäre sehr nützlich, wenn die Christen ihre Zusammenarbeit auch auf die in letzter Zeit entwickelten Medien ausdehnen würden, insbesondere auf die gemeinsame Verwendung von Satelliten, Datenbanken, Kabelvernetzung und Informatik im allgemeinen, angefangen von der System-Kompatibilität.

Richtlinien für die interreligiöse Zusammenarbeit im Kommunikationswesen 

15. Die heute in Entwicklung begriffene Ära der Kommunikation und Information fordert von allen, die einem religiösen Glauben entsprechend leben und im Dienst des öffentlichen Dialogs stehen, einen gleichen und beide Seiten verpflichtenden Einsatz für das Wohl der Menschheit.

Diese Richtlinien für ein gemeinsames Verhalten von Christen und Anhängern anderer Religionen angesichts der Möglichkeiten, die sich für einen Austausch im modernen Kommunikationswesen ergeben, spiegeln den Geist der hier bedeutsamen Dekrete des II. Vatikanischen Konzils wider.(8) Das interreligiöse Verständnis beruht auf der allen grossen Weltreligionen gemeinsamen Suche nach einer entsprechenden Antwort auf die wichtigsten Fragen, welche die Bestimmung der Menschheit betreffen. Eine ernsthafte und fortwährende Koordinierung der Bemühungen wird zur Überwindung all jener in der Öffentlichkeit verbreiteten Tendenzen beitragen, die von Religion nur eine oberflächliche Kenntnis haben oder sie als Aberglauben und Magie betrachten. 

16. Eine Zusammenarbeit der verschiedenen Religionen ist in allen Bereichen der Sozialen Kommunikation möglich. Sie ist schon als solche ein Zeugnis für die Welt. Da die Medien die örtlichen und zeitlichen Grenzen überschreiten, wird diese interreligiöse Zusammenarbeit sowohl auf örtlicher als auch auf regionaler und internationaler Ebene erfolgen.

Gegenseitige Vereinbarungen zwischen Katholiken (und anderen Christen), die in den Medien tätig sind, und ihren andersgläubigen Kollegen sowie die Bildung interreligiöser Arbeitsgruppen in profanen Medienorganisationen werden manchmal ratsam erscheinen. 

17. Die Art und Weise der Zusammenarbeit im Bereich der Sozialen Kommunikation wird zu einem grossen Teil von den medienspezifischen Methoden abhängen. Die interreligiöse Zusammenarbeit wird den Besonderheiten von Produktion und Planung auf örtlicher, regionaler, nationaler oder internationaler Ebene Rechnung tragen. 

18. Der Zweck gemeinsamer, bei entsprechenden Gelegenheiten ergriffener Initiativen ist es, als Christen und Anhänger anderer Religionen vereint ein Zeugnis für Gott abzulegen. Sie haben nicht das Ziel, die Authentizität der christlichen und kirchlichen Botschaft abzuschwächen oder spezifisch katholische Initiativen einzuschränken. 

19. Die praktische Anwendung dieser allgemeinen Richtlinien verlangt, dass Katholiken, die in den Medien tätig sind, ihren Glauben gründlich kennen und treu praktizieren. Sie erfordert gegenseitiges Vertrauen und Verständnis unter Katholiken, anderen Christen und Anhängern anderer Religionen auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und im Hinblick auf eine gemeinsame Arbeit im Kommunikationswesen. Daraus ergibt sich für die katholischen Kommunikationsdienste und für die in der Kommunikation tätigen Katholiken die Notwendigkeit einer fairen und objektiven Information hinsichtlich der anderen Religionen der Menschheit. Diese Verpflichtung wird niemals von einer wahrheitsgemässen Darlegung der spezifisch katholischen Botschaft in all ihrer Fülle abhalten.

Die Gegenseitigkeit scheitert oft an praktischen Fragen wie etwa jener der verschiedenartigen Organisation des Apostolats der Sozialen Kommunikation oder der Frage der verschiedenen Arten der Finanzierung. Es ist unerlässlich, dass die für Pastoral zuständigen Autoritäten diesen praktischen Problemen Rechnung tragen und einer fairen Aufteilung der finanziellen Mittel sowie einer Angleichung der Arbeitsmethoden zustimmen.

20. Der Päpstliche Rat für die Soziale Kommunikation unterstützt weitere Bemühungen um Zusammenarbeit mit den Anhängern anderer Religionen, um religiöse und moralische Werte auf dem Gebiet der Sozialen Kommunikation zu fördern.

Der Päpstlichen Rat für die Soziale Kommunikation ist selbst auf der Suche nach weiteren Formen interreligiöser Zusammenarbeit, da die Entdeckungen im Bereich der Medien neue Möglichkeiten eröffnen. Er sucht Kräftezersplitterung dort zu vermeiden, wo Organisation und Planung wesentlich sind. 

21. Die Dynamik katholischer Organisationen und kirchlicher Einrichtungen im Apostolat der Sozialen Kommunikation ist eine grundlegende Voraussetzung für konstruktive und wirksame interreligiöse Zusammenarbeit und gleichzeitig eine Gewähr dafür, dass die Botschaft der katholischen Kirche in ihrer ganzen Fülle sichergestellt wird. In diesem Zusammenhang ist es wesentlich, auf allen Ebenen des katholischen Apostolats ein Team von kirchlichem Personal heranzubilden, das über berufliche Kompetenz, technische Fachausbildung und ein gutes theologisches Fundament verfügt.

Wenn die internationalen katholischen Organisationen für die Soziale Kommunikation (OCIC, UCIP und UNDA) (s. Fussnote Nr. 6) im Apostolat tatkräftiger zusammenarbeiten, wird das eine Hilfe zu besserer Zusammenarbeit mit anderen Religionen sein.

22. Zum Zweck dieser besseren Zusammenarbeit mit den Anhängern der grossen Religionen auf dem Gebiet der Kommunikation ist eine spezifische Ausbildung von katholischen Medienfachleuten erforderlich, die entsprechend den Richtlinien des Heiligen Stuhles erfolgen muss. 

23. Eine interreligiöse Verständigung zwischen Katholiken und den Anhängern der anderen Religionen wäre auch im Hinblick auf die in letzter Zeit entwickelten Medien -insbesondere die gemeinsame Verwendung von Satelliten, Datenbanken, Kabelvernetzung und Informatik im allgemeinen, angefangen von der Systemkompatibilität – durchaus nützlich. 

Vatikanstadt, 4. Oktober 1989, Fest des hl. Franziskus von Assisi.

John P. Foley
Präsident

Prälat Pierfranco Pastore
Sekretär

Fussnoten

1) Sekretariat für die Einheit der Christen – Ökumenischer Rat der Kirchen, Common Witness and proselytism, “Information Service”, 14 (1971), S. 18-23; über die Deutung der heiligen Schrift und des Willens der kirchlichen Autoritäten über die Einheit des Zeugnisses siehe auch: Gemischte Arbeitsgruppe des Ökumenischen Rates der Kirchen und der Römisch-katholischen Kirche, Common Witness, “Information Service”, 44 (1980), S. 142-162.

2) II. Vatikanisches Konzil, Dekret Unitatis redintegratio, “Acta Apostolicae Sedis”, 1965, insbesondere S. 99-100, Nr. 12.

3) Päpstliche Kommission für die Soziale Kommunikation, Pastoralinstruktion Communio et progressio, “Acta Apostolicae Sedis”, 1971, S. 628-630. Sekretariat für die Einheit der Christen, Directorium ad ea quae a Concilio Vaticano Secundo de re oecumenica promulgata sunt exsequenda, “Acta Apostolicae Sedis”, 1967, S. 574-592 (eine revidierte Ausgabe ist für 1989 vorgesehen); Päpstliche Kommission für die Soziale Kommunikation, Critères généraux pour la collaboration oecoménique dans les communications sociales, “Bulletin d’information”, 80 (1971), S. 65-66 (durch das vorliegende Dokument auf den neuesten Stand gebracht). Man beachte auch: Sekretariat für die Einheit der Christen, Reflections and Suggestions Concerning Ecumenical Dialogue, “Information Service” 12 (1970), S. 5-11; Common Witness and Proselytism, “Information Service” 14 (1971), S. 18-23; Ecumenical Cooperation on the Regional, National and Local Level, “Information Service”26 (1975), S.8-31; Sects or New Religious Moments: Pastoral Challenge, “Information Service” 61 (1986), S. 144-154.

4) Es gibt bereits Initiativen wie die ökumenische Jury (z. B. die von Cannes, Locarno, Montreal, Berlin u.a.), die ökumenische Fernsehwoche (Sponsoren: UNDA, die internationale katholische Organisation für Radio und Fernsehen, und WACC, der Weltverband der christlichen Medienfachleute), gemeinsame Veröffentlichungen über Kommunikation (Comunicación), gemeinsame Treffen (Catholic Press Association of the United States und Canada mit Associated Church Press, USA), ökumenische Stiftungen (Interfaith Media Foundation), gemeinsame beratende Treffen, gegenseitige finanzielle Hilfe, gemeinsame fördernde Massnahmen und Beratung mit profanen Radio- und Fernsehgesellschaften. Es ist wichtig, dass der Wert solcher Initiativen entsprechend anerkannt und dass erwogen wird, welche weiteren Formen ökumenischer Zusammenarbeit möglich sind. Diese gemeinsamen ökumenischen Projekte werden um so nützlicher sein, je genauer und konkreter sie formuliert werden.

5) Z .B.: die Entscheidung, ob man als Sponsor für die gemeinsame Feier des Welttages der Sozialen Kommunikation fungieren oder anlässlich der Gebetswoche für die Einheit der Christen gemeinsame Initiativen in den Medien ergreifen soll; die Bekanntgabe gemeinsamer Meinungen hinsichtlich doktrinärer und ethischer Fragen; die Einführung einer ökumenischen Anerkennung für Verdienste auf dem Gebiet der Sozialen Kommunikation; die Vorbereitung gemeinsamer Kataloge u.a.

6) OCIC: Internationale Katholische Organisation für Film und audiovisuelle Mittel (Generalsekretatiat: B-1040 Brüssel, rue de l’Orme 8); UCIP: Internationale Katholische Presseunion (Generalsekretariat: CH-1121 Genf, 20 cic, rue de Vermont 37-39): UNDA: Internationale Katholische Organisation für Radio und Fernsehen (Generalsekretariat: B-1040 Brüssel, rue de l’Orme 12).

7) Vgl. Sekretariat für die Einheit der Christen, Directorium ad ea quae a Concilio Vaticano Secundo de re oecumenica promulgata sunt exsequenda. Pars altera: De re oecumenica in institutione superiore, “Acta Apostolicae Sedis”, 1970, S. 705-724; Kongregation für das katholische Bildungswesen, Ordinationes ad constitutionem apostolicam “Sapientia Christiana”, rite exsequendam, “Acta Apostolicae Sedis”, 1979, S. 500-521 (S.513, Art. 51, Richtlinien für den Unterricht in der Ökumene im Rahmen der theologischen Fächer).

8) II. Vatikanisches Konzil, Erklärung Nostra aetate, “Acta Apostolicae Sedis”, 1966, S. 740-744; Sekretariat für die Nichtchristen, Towards a Meeting of Religions. Suggestions for Dialoge, “Bulletin” (Ergänzung Nr. 3), 1967, S. 1-50; idem, Die Haltung der Kirche gegenüber den Anhängern anderer Religionen, Vatikanstadt, 1984; Kommission für die Religiösen Beziehungen zum Judentum, Guidelines and Suggetions for Implementing the Conciliar Declaration “Nostra Aetate”, (n. 4), “Information Service”, 26 (1975), S. 1-7.

Quelle
Päpstlicher-Rat: Für die Sozialen Kommunikationsmittel

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