St. Gallen: Pfarrer kein Stimmrecht mehr in seiner Gemeinde

Stimmbeteiligung von 20.6 Prozent: Gerade jeder 5. stimmberechtigte Katholik an der Urne

St. Gallen, kath.net, 28. September 2006 

Verfassungsänderung des katholischen Konfessionsteiles im Bistum St. Gallen: Pfarrer haben kein Stimmrecht mehr in den staatskirchenrechtlichen Gremien.

Die Katholiken des Kantons St. Gallen haben am Sonntag der Verfassungsänderung des katholischen Konfessionsteiles deutlich zugestimmt. 27.565 zustimmende Gläubige wollten im Gegensatz zu 4.219 ablehnenden die Rechte des Pfarrers in den Kirchgemeinden beschneiden.

Die neue Verfassung der staatskirchenrechtlichen Organisation muss noch vom Regierungsrat des Kantons St. Gallens genehmigt werden und tritt dann in Kraft.

Mit einer Stimmbeteiligung von 20.6 Prozent hat gerade jeder fünfte stimmberechtigte Katholik im Kanton (insgesamt 159.000) den Weg zur Urne gefunden, obwohl die Vorlage einige wesentliche Punkte beinhaltet und bei den anderen kantonalen und nationalen Stimmvorlagen über 50 Prozent der Gesamtbevölkerung an der Abstimmung teilnahmen.

Der Pfarrer hat gemäss Verfassungsänderung kein Stimmrecht mehr im Kirchenverwaltungsrat seiner Gemeinde, sondern nur noch ein Antragsrecht beziehungsweise eine beratende Stimme. De facto bedeutet dies eine Gleichstellung mit den “Laienseelsorgern”.

Neu ist in der revidierten Verfassung, dass nicht mehr der Bischof zuständig ist für die diözesane Kirchenmusikschule, sondern der Administrationsrat des katholischen Konfessionsteiles; dieser erlässt auch das Schulreglement. Neu ist weiters, dass die Klöster nicht mehr vom Administrationsrat beaufsichtigt werden.

Der katholische Konfessionsteil muss pastoral mit dem Bistum zusammenarbeiten, wird ausserdem in der neuen Verfassung festgeschrieben. Gleichzeitig sollen die rein kirchlichen Angelegenheiten – etwa Sakramente, Fragen der Glaubenslehre – Sache der kirchlichen Behörden (Bistum, Pfarrei) bleiben.

Duales System der Schweiz

In der Schweiz ist die Kirche nicht als öffentlich-rechtliche Organisation anerkannt. Diese Funktion übernimmt eine staatskirchenrechtliche Organisation, was zu Kompetenzstreitigkeiten und einem verwirrenden System führt. So gibt es in der Schweiz auf jeder Stufe (Pfarrei – Bistum – Bischofskonferenz) eine entsprechende staatskirchenrechtliche Organisation (Kirchgemeinde – Landeskirche/Katholischer Konfessionsteil – Römisch-katholische Zentralkonferenz).

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