Schweizer Bundesgericht
Katholisch trotz Austritt aus Staatskirche
Luzernerin will aus Kirchgemeinde austreten, aber katholisch bleiben
Urteil: Ja, ob jemand geistlich einer Kirche angehören will, ist staatlich nicht relevant. Bistum Basel: kirchenrechtlich ist das kein Austritt, Unterstützungspflicht bleibt aber.
Solothurn, kath.net/PM, 4. August 2012
Wer aus der Kirche austritt, darf seine Konfession weiterhin behalten.
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