Anwohner können Muezzinruf nicht ausweichen
Zwischen dem Glockengeläut der Kirchen und dem Muezzinruf bestehen Unterschiede
Berlin/Gladbeck, idea, 25. April 2015
Zwischen dem Glockengeläut der Kirchen und dem Muezzinruf bestehen Unterschiede. Den muslimischen Gebetsruf mit Lautsprechern zu verstärken, ist zudem in vielen Fällen nicht angemessen. Darauf macht der Theologe und Islamwissenschaftler Friedmann Eissler (Berlin) aufmerksam. Anlass ist, dass in Gladbeck (bei Essen) seit dem 17. April werktags vom Minarett einer Moschee der Gebetsruf eines Muezzins zu hören ist. Sie gehört zum Dachverband Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB). Eissler, Referent der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW), schreibt im EZW-Newsletter: “Abgesehen davon, dass die Lautsprecherverstärkung nur sinnvoll sein kann, wenn sie vom Grossteil der Gläubigen zu hören ist, wird durch sie eine Situation geschaffen, in der die Anwohner dem öffentlichen Bekenntnis des islamischen Glaubens ausgesetzt sind, ohne ausweichen zu können.” Damit rücke das politische und gesellschaftliche Interesse in den Blick, das dem Islam durch die Ausrufung des Bekenntnisses öffentlich Gehör verschaffen will. Das liturgische Glockengeläut der Kirchen unterscheide sich davon vor allem dadurch, dass es nicht als Teil des Gebets aufgefasst werden könne und über die Einladung zum Gottesdienst hinaus keine inhaltliche Botschaft proklamiere.
Neueste Kommentare