Grussworte mehrerer Bischöfe – Live-Übertragung EWTN
Marsch für das Leben 2020 in Berlin: Besondere Bedingungen wegen Coronavirus-Pandemie
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Grusswort Apostolischer Nuntius, Erzbischof Nicola Eterovic
Von Rudolf Gehrig
Berlin, 9. September 2020 (CNA Deutsch)
Der alljährliche “Marsch für das Leben” in Berlin findet in diesem Jahr unter besonderen Bedingungen statt. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie müssen besondere Hygienevorschriften eingehalten werden.
Die friedliche Demonstration beginnt am Samstag, dem 19. September, um 13.00 Uhr mit einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor.
Bereits im Vorfeld haben die Veranstalter Grussworte von mehreren Bischöfen aus Deutschland erhalten und veröffentlicht. Das Grusswort des Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, soll bei der Veranstaltung am 19. September verlesen werden.
Marsch fürs Läbe
Marsch fürs Läbe-Träffe – Samstag, 19. September 2020, 14 Uhr, Winterthur
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‘Pro Life Tour’ beendet – Zeichen für den Lebensschutz
Für den 11. Marsch fürs Läbe am 19. September 2020 hat die Stadt Zürich wieder mit einem Marschverbot auf das Gesuch reagiert. Mit etwa denselben Argumenten wie 2019 gewichtete die Polizeivorsteherin die grossen Risiken auf Grund der Angriffe durch linksradikale Gewalttäter. Gegen das Marschverbot hatte das Organisationskomitee des Marsch fürs Läbe umgehend Rekurs eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte die Argumente des Stadtrats bereits 2019 verworfen und einen Marsch verfügt. Nun scheint die Stadt Zürich willens zu sein, das Marschverbot bis vor Bundesgericht zu ziehen. So wird es auf Grund der Verfahrensdauer also keinen Marsch durch die Strassen Zürichs geben in diesem Jahr.
Durch die Corona-Krise hat sich nun eine zusätzliche Unsicherheit ergeben. Es ist möglich, dass auch im September noch keine Erlaubnis erteilt wird, eine Grosskundgebung mit erwarteten 1‘500 bis 2’000 Personen durchzuführen. Das OK hat darum entschieden, statt der Kundgebung unter freiem Himmel für dieses Ausnahmejahr eine Veranstaltung in einem Saal durchzuführen. Der Rekurs gegen den Stadtrat wird damit zurückgezogen.
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