40 Jahre Novus Ordo
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Quelle
Gebrauche oft geweihtes Wasser
Einführung des Novus Ordo
Papst hebt Handkommunion-Indult im Petersdom auf
Das Missale Romanum Pauls VI. (Novus Ordo) wird am kommenden Montag, den 30. November (2009), 40 Jahre alt. Die damalige Heilige Ritenkongregation hatte auf besondere Anordnung Papst Pauls VI. den neuen Messordo promulgiert und verfügt, dass er ab dem 30. November 1969 – damals der Erste Adventssonntag – überall gelten sollte.
Vorausgegangen waren mehrjährige Reformarbeiten, mit der Papst Paul VI. im Jahr 1964 das Consilium, die Kommission zur die Durchführung der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium, beauftragt hatte. Im Laufe der Reformarbeit waren zwei wichtige Instruktionen erschienen: bereits 1964 die Instruktion *Inter Oecumenici; drei Jahre später die Instruktion *Tres abhinc annos. (*Über Googel-Suchmaschine eingeben, kathpedia)
In beiden Dokumenten des Heiligen Stuhles waren konkrete Ausführungsrichtlinien für die Umsetzung der Liturgiekonstitution gegeben worden. Die nachkonziliaren Reformen gingen teilweise über Buchstabe und Geist der Liturgiekonstitution hinaus. Das Missale Pauls VI. nahm diese Neuerungen auf und führte sie teilweise fort.
Leitlinien des neuen Messbuches
Die tatsächliche Herausgabe des neuen Messbuches erfolgte allerdings erst am 26. März 1970. Dem Messbuch wurde eine Institutio Generalis, eine Allgemeine Einführung, mit liturgietheologischen und pastoralen Hinführungen zum Verständnis und Vollzug der Feier vorangestellt. 1971 folgte ein erneuertes Lektionar. Als Leitlinien des Novus Ordo sind zu nennen: tätige Teilnahme der Gläubigen, Einfachheit, Verständlichkeit und Durchschaubarkeit der Riten, eine Vielfalt von Schriftlesungen, Möglichkeit zur Anpassungen, vor allem im Rahmen einer Inkulturation.
Beibehaltung der geosteten Zelebration, der lateinischen Sprache und der Mundkommunion
Entgegen der allgemeinen Meinung sieht das Messbuch Pauls VI. allerdings nach wie vor die geostete Zelebration, die lateinische Sprache und die Mundkommunion vor. Der jeweiligen Landessprache soll nach den Vorgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils nur in den Lesungen einigen Gebeten breiterer Raum gegeben werden. Die Handkommunion wurde 1969 von Paul VI. als Indult und damit als Ausnahme zugelassen, allerdings gegen die Mehrheit der Bischöfe, die sich gegen die Einführung der Handkommunion ausgesprochen hatten. Die Mundkommunion bleibt gemäss dem Novus Ordo die normale Weise des Kommunizierens. Auch die lateinische Sprache und die geostete Zelebration sind weiterhin geltendes liturgisches Recht.
Kritik am Novus Ordo
Schon während der Reformarbeiten, ganz besonders aber nach der Herausgabe des neuen Messbuches, wurde Kritik an ihm laut. Die Reform habe sich zu weit von der Tradition entfernt und die Vorgaben des Konzils zu wenig berücksichtigt. Mehrmals hatte Paul VI. selbst eingreifen müssen, wo Anpassungsmöglichkeiten zu eigenmächtigen Initiativen und Kreativitäten bis hin zur Entstellung des Messordo geführt hatten.
Novus Ordo nur begrenzt rezepiert
Der Eindruck eines Bruches mit der Tradition in der Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde allerdings dadurch gestärkt, dass Papst Paul VI. den Gebrauch des alten Missale Pius V. von 1570, das Missale nach dem sogenannten gregorianisch-tridentinischen Messritus, praktisch verboten hatte. Eine Folge dieses Verbotes war, dass die Rezeption des neuen Missale nicht im erwarteten Umfang erfolgte. Wörtlich schreibt Joseph Ratzinger in seiner Autobiografie: “Eine Institution, die so mit ihrer Geschichte und den ihr zugehörigen Menschen umgeht, braucht sich über negative Auswirkungen nicht zu wundern. Im Übrigen hat gerade dieses Insistieren auf einem angeblichen Gegensatz mehr als alles andere der Rezeption des erneuerten Missale geschadet. Darum kann ich nur immer wieder mit Nachdruck sagen, dass diese ‘Exkommunikation’ des alten Missale aufhören muss, auch gerade um der rechten Aneignung des neuen willen.”
(Aus meinem Leben, 189f.).
Das alte Gebäude niedergerissen und ein neues geschaffen
Das Konzil wollte zu Recht den alten Ritus revidieren, von “Übertünchungen” befreien und so den ursprünglichen Glanz und die strahlende Schönheit der Liturgie wieder zum Leuchten bringen. Doch, so beklagt Joseph Ratzinger in seiner Autobiografie, nach dem Konzil hat man im Zuge der praktischen Umsetzung der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium das alte Gebäude nicht erneuert, sondern niedergerissen und an dessen Stelle einen Neubau hingesetzt: “Eine Revision des Missale, wie es sie oft gegeben hat und die diesmal einschneidender sein durfte als bisher, vor allem wegen der Einführung der Muttersprache, war sinnvoll und mit Recht vom Konzil angeordnet. Aber nun geschah mehr: Man brach das alte Gebäude ab und baute ein anderes, freilich weitgehend aus dem Material des Bisherigen und auch unter Verwendung der alten Baupläne. Es gibt gar keine Zweifel, dass dieses neue Missale in vielem eine wirkliche Verbesserung und Bereicherung brachte, aber dass man es als Neubau gegen die gewachsene Geschichte stellte, diese verbot und damit Liturgie nicht mehr als lebendiges Wachsen, sondern als Produkt von gelehrter Arbeit und von juristischer Kompetenz erscheinen liess, das hat uns ausserordentlich geschadet. Denn nun musste der Eindruck entstehen, Liturgie werde ‘gemacht’, sie sei nichts Vorgegebenes, sondern etwas in unseren Entscheiden Liegendes.” (Aus meinem Leben, 173f.).
Neue liturgische Bewegung
40 Jahre nach Einführung des Missale Romanum Pauls VI. von 1969 erwacht ein neues liturgisches Bewusstsein, entsteht eine neue liturgische Bewegung, als deren Motor Joseph Ratzinger bzw. Benedikt XVI. anzusehen ist. In Wort und Schrift zum Thema Liturgie und nachkonziliarer Liturgiereform plädierte er für eine “Reform der Reform” des Missale Pauls VI. In seinem Werk “Das Fest des Glaubens” schreibt er: “Um nicht missverstanden zu werden, möchte ich sagen, dass ich inhaltlich (von einzelnen Kritiken abgesehen) sehr dankbar bin für das neue Missale, für die Ausweitung des Schatzes der Orationen, der Präfationen, für die neuen Kanongebete, für die Vermehrung der Messformulare an Werktagen und so weiter, ganz zu schweigen von der Möglichkeit der Muttersprache. Aber ich halte es für ein Unglück, dass man dabei die Vorstellung eines neuen Buches erweckt hat, anstatt das Ganze in der Einheit der Liturgiegeschichte zu präsentieren. Ich glaube daher, dass eine neue Auflage deutlich wird zeigen und sagen müssen, dass das so genannte Missale Pauls VI. nichts anderes als eine erneuerte Fassung desselben Missale ist, an dem schon Pius X., Urban VIII., Pius V. und deren Vorgänger bis zurück in die Zeit der werdenden Kirche gewirkt haben. Das Bewusstsein der ungebrochenen inneren Einheit der Geschichte des Glaubens, die sich in der stets gegenwärtigen Einheit des aus dieser Geschichte kommenden Betens darstellt, ist für die Kirche wesentlich. […] Es geht darum, ob der Glaube durch Verordnung und gelehrte Forschungen entsteht oder in der lebendigen Geschichte der durch die Jahrhunderte identischen Kirche auf uns zukommt.”
(Das Fest des Glaubens, 78). Johannes-Verlag, Einsiedeln
Reform des Novus Ordo
Bezugspunkt einer Reform des Missale Pauls VI. ist das Missale Romanum Pius V. in seiner von Papst Johannes XXIII. revidierten Ausgabe von 1962. In seinem Begleitbrief an die Bischöfe anlässlich der Promulgation des Motuproprio Summorum Pontificum am 7. Juli 2007, mit dem die Zelebration der Messe nach dem Missale von 1962 für die Gesamtkirche wieder ermöglicht worden ist, spricht Benedikt XVI. von einem gegenseitigen Befruchten der beiden Messbücher. Wenngleich auch das Missale Pius V. bzw. Johannes XXIII. einige Neuerungen wie Präfationen und Heiligenfeste aufnehmen kann, so betrifft die Befruchtung vor allem das Missale Romanum Pauls VI. vom alten Usus her. Benedikt XVI. strebt eine Reform des Novus Ordo vom 30. November 1969 an, den er deutlicher an die Tradition der Kirche rückbinden möchte. Ein in diesem Sinne revidiertes Messbuch soll die Einheit von lex credendi und lex orandi besser zum Leuchten bringen als es das bisher tut.
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