Papst: Die Politik muss Ausdruck der ‚caritas’ sein
Benedikt XVI.: Die Freiheit ist kein Privileg von wenigen, sondern ein kostbares Recht aller
Das Naturrecht: Grund des positiven Rechts. Von Armin Schwibach
Rom-Mailand, kath.net/as, 2. Juni 2012
Nach seinem Treffen mit 80.000 begeisterten Jugendlichen im Mailänder Fussballstadion “Meazza” begab sich Papst Benedikt XVI. in den Bischofspalast der Stadt, wo im Thronsaal die Begegnung mit den Behördenvertretern stattfand.
In seiner Ansprache ging der Papst vom heiligen Ambrosius und dessen Tätigkeit als Bischof und Verwalter der Stadt aus. Ambrosius erinnere in seinem Lukaskommentar daran, dass die Institution der öffentlichen Gewalt so gut von Gott herrühre, dass derjenige, der sie ausübe, selbst ein Diener Gottes sei.
Diese Worte mögen einem Menschen des dritten Jahrtausends merkwürdig erscheinen, gab Benedikt XVI. zu. Dennoch verwiesen sie eindeutig auf eine zentrale Wahrheit über den Menschen, die fester Grund des gesellschaftlichen Zusammenlebens sei: “Keine Macht des Menschen kann als göttlich betrachtet werden. Somit ist kein Mensch Herr über einen anderen Menschen”.
Die erste Qualität des Regierenden bestehe in der Gerechtigkeit, die allein jedoch nicht reiche. Ambrosius füge ihr die Liebe zur Freiheit hinzu, die er als unterscheidendes Element von guten und schlechten Regierenden erachte. Die Freiheit “ist kein Privileg für einige, sondern ein kostbares Recht für alle”, das die Regierungsgewalt gewährleisten müsse. Freiheit aber bedeute nicht Willkür des einzelnen, “sondern impliziert vielmehr die Verantwortung eines jeden”.
In dem Mass, in dem das Konzept eines konfessionellen Staates überwunden werde, scheine es in jedem Fall klar, dass seine Gesetze im Naturrecht Rechtfertigung und Kraft finden müssen. Dieses sei die Grundlage einer der Würde des Menschen angemessenen Ordnung und überwinde eine rein positivistische Konzeption. Der Staat sei im Dienst der Person und ihres Wohlergehens in ihren vielfältigen Aspekten, angefangen beim Recht auf Leben, dessen willentliche Beseitigung nie erlaubt sein könne. Aufgabe des Staates sei es, der Familie gerecht zu werden, indem er die Freiheit zur Erziehung zum Gemeinwohl der ganzen Gesellschaft stütze.
Hierbei sei die Zusammenarbeit mit der Kirche wertvoll, nicht um Rollen zu vermischen, sondern aufgrund des Beitrags, den die Kirche der Gesellschaft mit ihrer Erfahrung, Lehre, Tradition, mit ihren Einrichtungen und Werken im Dienst des Volkes bieten könne. Die aktuelle Krisenzeit bedürfe dann jenseits technischer und politischer Lösungen der Unentgeltlichkeit.
Abschliessend wiederholte Benedikt XVI. die Einladung des heiligen Ambrosius an die Verwalter, sich lieben zu lassen. Der Grund, der die Präsenz der Verwalter in den verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens anrege, könne nur der Wille sein, sich dem Wohl der Bürger zu widmen und dabei klarer Ausdruck und Zeichen der Liebe zu sein.
So werde die Politik geadelt und Ausdruck der Liebe.
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