Schweiz: Bischof äußert nach Abstimmung über Sterbehilfe Bedenken
Der Bischof von Chur, Joseph Maria Bonnemain, hat das Ergebnis der Volksabstimmung über das Patientengesetz zur Sterbehilfe im Kanton Zürich mit Respekt zur Kenntnis genommen, zugleich jedoch deutliche Vorbehalte geäußert. Trotz der Befürwortung der Gesetzesvorlage durch die Bevölkerung betonte der Bischof, dass die Würde eines Menschen auch bei Krankheit, Verzweiflung und am Lebensende unantastbar bleibe

Quelle
Bistum Chur/Vaduz (623)
Bischof Bonnemain warnte vor den gesellschaftlichen Folgen einer gesetzlichen Regelung der Lebensbeendigung. Es bestehe das Risiko, dass schwache, pflegebedürftige oder auf Hilfe angewiesene Personen einen impliziten Druck verspüren könnten, ihr Leben vorzeitig zu beenden, um Angehörigen oder dem Pflegesystem nicht zur Last zu fallen. Ein Todeswunsch entspringe häufig dem Bedürfnis nach Schmerzlinderung, menschlicher Nähe oder Entlastung.
„Eine wirklich solidarische, eine menschenwürdige Gesellschaft vermittelt das Gegenteil: Du bist nicht zu viel. Du bist nicht allein. Dein Leben ist auch in seiner größten Zerbrechlichkeit wertvoll“, erklärte Bonnemain.
Als Antwort auf diese Herausforderungen fordert die katholische Kirche eine Stärkung der Palliativmedizin, psychologische und seelsorgliche Betreuung sowie bessere Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal. Die Kirche werde Menschen in schwierigen Situationen weiterhin unvoreingenommen begleiten und sich für den Schutz des Lebens bis zuletzt einsetzen.
Hintergrund
Dass sich der Bischof von Chur direkt zu der kantonalen Entscheidung geäußert hat, liegt in der kirchlichen Struktur begründet: Der Kanton Zürich gehört territorial und administrativ zum Bistum Chur. Am Abstimmungssonntag vom 27. September 2026 votierte die Zürcher Bevölkerung mit rund 68 Prozent für eine Änderung des Patientinnen- und Patientengesetzes sowie des Gesundheitsgesetzes. Bei der Abstimmung – die als Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen“ beschlossen worden war – ging es konkret darum, dass künftig alle Alters- und Pflegeheime, Spitäler sowie Reha-Kliniken im Kanton den assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten dulden müssen. Diese Verpflichtung trifft künftig auch konfessionelle und private Einrichtungen, was in Kirchenkreisen auf scharfe Kritik stieß. Neben dieser Vorlage befanden die Zürcher Stimmberechtigten kantonal zudem über eine Revision des Lehrpersonalgesetzes.
bistum chur – mg, 30. September 2026
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