Katholische Wochenzeitung Nr. 27 Juli 2013

Wie die “Kirche Schweiz” funktioniert

Dr. Martin Grichting
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Von Prälat Dr. Martin Grichting. Generalvikar Bistum Chur

In letzter Zeit sind in der Finanzwelt internationle Netzwerke aufgeflogen, die zum Ziel hatten, Eigentumsverhältnisse und Verantwortlichkeiten zu verschleiern. An solche Off-shore-Konstrukte fühlt man sich erinnert, wenn man versucht, die Zuständigkeiten innerhalb der katholischen Kirche der Deutschschweiz zu eruieren.

Nehmen wir einmal das Beispiel der Medien. Da gibt es www.kath.ch. Diese Website nennt sich “Portal katholische Kirche Schweiz” und wird von aussenstehenden als Organ der katholischen Kirche wahrgenommen. Verantwortet wird kath.ch vom “Katholischen Mediendienst” (KM). Dieser ist ein Verein gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Finanziert wird KM zu etwa drei Vierteln von der “Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz” (RKZ), dem Zusammenschluss der kantonalen “Landeskirchen”, und vom Hilfswerk “Fastenopfer” (FO), mit über CHF 700’000 jährlich.

Obwohl ein Verein nach ZGB selbstständig handeln kann und das Geld von RKZ/FO kommt, ist der KM durch einen Vertrag auch mit der “Schweizer Bischofskonferenz” (SBK) verbunden, die vertreten wird durch die “Deutschschweizer Ordinarienkonferenz” (DOK).

Im Vertrag wird KM als Träger kirchlicher Medienarbeit von der SBK anerkannt.

Der SBK wird sodann, vertreten durch die DOK, das Recht eingeräumt, einen Vertreter in den Vorstand des KM zu delegieren.

Sie haben mittlerweile die Übersicht verloren? Das macht nichts. Vermutlich ist es sogar erwünscht. Denn dann dürfte Ihnen entgehen, dass der Präsident des Vereins KM der Kapuziner Willi Anderau ist. Anderau verantwortet mit kath.ch nicht nur die offizielle Webpräsenz der “Kirche Schweiz*, sondern ist auch Unterzeichner der “Pfarrei-Initiative”.

Am 22. 6. 2013 hat er zudem angekündigt, mit Vertretern anderer christlicher Konfessionen eine – verbotene – “ökumenische Eucharistiefeier” abzuhalten.

Letzteres macht er aber immerhin ohne kirchlichen Auftrag. Genauso wie kath.ch “Adamim”, die “Vereinigung der schwulen Seelsorger” verlinkt: als Organisation ohne Auftrag der Kirchenleitung.

Nach der Abschaffung des Bankgheimnisses sollte auch das Schweizer Staatskirchengeheimnis fallen.

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