Vatikan: Verbrechen gegen die Menschlichkeit wirksam bekämpfen
Mehr als acht Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg fehlt es noch immer an wirksamen internationalen Instrumenten zur Ahndung und Prävention von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Vor den Vereinten Nationen in New York mahnte Vatikan-Diplomat Gabriele Caccia eindringlich zu rechtlicher Klarheit, staatlicher Verantwortung und entschlossener internationaler Zusammenarbeit

Quelle
EU-Botschafter: “Völkerrecht nicht nur auf dem Papier gelten lassen” – Vatican News
Silvia Kritzenberger – Vatikanstadt
Im Rahmen der ersten Sitzung des Vorbereitungskomitees für die UN-Konferenz zur Prävention und Ahndung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat der Ständige Beobachter des Heiligen Stuhls, Erzbischof Gabriele Caccia, am Montag die anhaltende Aktualität dieses Themas unterstrichen. Trotz bestehender völkergewohnheitsrechtlicher Verbote würden schwere Menschenrechtsverletzungen weltweit fortbestehen, wenn nicht sogar zunehmen.
Schon 1953 habe Papst Pius XII. angesichts der Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs internationale Abkommen gefordert, “die wirksamen Schutz gewährleisten, die zu ahndenden Verbrechen klar benennen und ihre Tatbestandsmerkmale mit juristischer Präzision bestimmen” (Ansprache an die Teilnehmer des 6. Kongresses für internationales Strafrecht, 3. Oktober 1953). Diese Mahnung sei auch heute noch uneingeschränkt gültig, so Caccia.
“Besonders Frauen und Kinder, sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten werden auch weiter Opfer von Verfolgung und Gewalt”
Der Erzbischof verwies darauf, dass besonders Frauen, Kinder und Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten auch weiter Opfer von Verfolgung und Gewalt würden. Das Fehlen kollektiver Antworten verletze – wie er betonte – nicht nur die Menschenwürde der Betroffenen, sondern auch “das moralische Gewissen der Menschheit”.
Zentral sei dabei nicht die Frage, ob Verbrechen gegen die Menschlichkeit verboten seien – dies sei im Völkergewohnheitsrecht längst anerkannt –, sondern wie ihre Prävention und Ahndung wirksam gestaltet werden könne. Ein künftiger Rechtsrahmen müsse auf dem bestehenden Recht aufbauen, um “die Rechtskohärenz zu bewahren, das Vertrauen zwischen den Staaten zu fördern und einen möglichst breiten Konsens zu ermöglichen”.
In diesem Zusammenhang zitierte der Erzbischof Papst Leo XIV. wie folgt: “Um miteinander in Dialog zu treten, muss man sich über die Worte und die Konzepte, die sie repräsentieren, verständigen. Die Bedeutung der Worte wiederzuentdecken, ist möglicherweise eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit” (9. Januar 2026, Ansprache beim Neujahrsempfang für das am Heiligen Stuhl akkreditierte Diplomatische Korps).
Die Hauptverantwortung bei der Verhinderung und Verfolgung solcher Verbrechen liege bei den Staaten selbst. Nationale Gerichte seien der primäre Ort für Ermittlungen und Strafverfolgung. Der internationalen Zusammenarbeit komme jedoch eine unverzichtbare ergänzende Rolle zu, vor allem bei grenzüberschreitenden Taten oder dort, wo Staaten nicht über ausreichende Kapazitäten verfügten. Diese Zusammenarbeit müsse die Prinzipien der Komplementarität, des fairen Verfahrens und der Achtung der Menschenrechte stärken, und nicht untergraben.
Der Leid der Opfer ruft nach Gerechtigkeit, Schutz und Unterstützung
Besondere Aufmerksamkeit widmete der Vertreter des Heiligen Stuhls den Opfern. Ihr Leid rufe nach Gerechtigkeit, Schutz und Unterstützung. Ein zukünftiges internationales Instrument müsse sicherstellen, dass ihre Stimmen gehört und ihre Würde gewahrt werde, zugleich aber auch faire Verfahren und die Rechte aller Beteiligten garantieren.
Abschließend bekräftigte Erzbischof Caccia noch die Bereitschaft des Heiligen Stuhls zu einem offenen und konstruktiven Dialog. Ziel sei es, gemeinsam mit allen Delegationen „eine wirksame und dauerhafte Antwort auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zu entwickeln.
(vaticannews – skr)
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