In Medjugorje wirkt der Heilige Geist

In Medjugorje wirkt der Heilige Geist – Das hat die vatikanische Glaubensbehörde jetzt bestätigt. Millionen von Pilger erleben das schon seit Jahrzehnten

Quelle
Das “Nihil obstat” des Papstes | Die Tagespost (die-tagespost.de)

19.09.2024

Guido Horst

Man darf nach Medjugorje fahren. Man darf die Gospa als “Königin des Friedens” verehren. Man darf sich von den Botschaften der Gottesmutter, wie sie die Seher bis auf den heutigen Tag verbreiten, inspirieren lassen, auch wenn man sie mit Klugheit lesen und immer in den Gesamtzusammenhang aller Botschaften Mariens und vor allem der Heiligen Schrift stellen muss.

Das ist das Ergebnis der Prüfung des außerordentlichen Phänomens in Bosnien-Herzegowina durch das vatikanische Glaubensdikasterium, das zurzeit alle aktuellen Marienerscheinungen und Wunderorte dieser Welt auf Herz und Nieren prüft.

Rechtskräftig per Bischofs-Dekret

Im Fall von Medjugorje gilt:

“Nihil obstat” – nichts steht der Verehrung entgegen. Klar ist aber auch, wie Glaubenspräfekt Kardinal Víctor Manuel Fernández am Montagmittag vor Journalisten in Rom erläuterte, dass Rom damit nicht den übernatürlichen Charakter der Erscheinungen Mariens vor den sechs Sehern festgestellt habe.

Niemand ist verpflichtet, an die Gospa zu glauben. Aber wenn Gläubige meinten, durch “dieses geistliche Angebot einen positiven Ansporn für ihr christliches Leben erhalten zu können”, ist gegen Wallfahrten und Fahrten nach Medjugorje nichts einzuwenden. Der Ortsbischof von Mostar hat dies jetzt auf Empfehlung des Glaubensdikasteriums per Dekret zur offiziellen Linie der Ortskirche gemacht.

Die Weichenstellung Kardinal Ratzingers

Indem der Vatikan den Medjugorje-Pilgern seinen Segen gibt, erkennt er an, dass dieser Ort im ehemaligen Jugoslawien ungemein viele und dauerhafte geistliche Früchte hervorgebracht hat: Bekehrungen, Beichten, geistliche Berufungen – aber auch eine Botschaft des Friedens für die ganze Welt.

Die Unterscheidung zwischen der Bestätigung des übernatürlichen Charakters der Botschaften auf der einen und den Früchten Medjugorjes auf der anderen Seite geht zurück auf eine Entscheidung des damaligen Glaubenspräfekten Joseph Ratzinger im Jahr 1985. Man mag viele Haare in der Suppe der Seher und ihrer Lebensführung, im Ungehorsam der Franziskaner von Medjugorje oder im genauen Wortlaut einzelner Botschaften selber finden. Aber es sei, so formuliert es die Note des Glaubensdikasteriums jetzt, auch nicht von der Hand zu weisen, dass inmitten dieses Phänomens “der Heilige Geist fruchtbar zum Wohl der Gläubigen wirkt; daher die Einladung, den pastoralen Wert dieses geistlichen Zeugnisses zu schätzen”.

Ein pastorales Phänomen

Als Papst Benedikt XVI. 2008 eine internationale Kommission unter der Leitung von Kardinal Camillo Ruini zur Prüfung der Echtheit der Erscheinungen des Gospa einsetzte, kam diese 2014 zu dem Schluss, dass die ersten sieben Erscheinungen Mariens vor den sechs Seherkindern wohl authentisch gewesen seien. Zur Echtheit der nachfolgenden Botschaften konnte sich die Ruini-Kommission nicht auf ein einstimmiges Urteil einigen.

Ist auch egal, so die immer wieder bekräftigte Meinung von Papst Franziskus, der die Ergebnisse der Ruini-Kommission in höchsten Tönen lobte:

Medjugorje sei kein theologischer Lehrstuhl und auch kein zweifelsfrei nachgewiesenes Wunder, dafür aber ein pastorales Ereignis von einem solch fruchtbaren und massiven Ausmaß mit Ausstrahlung in die ganze Welt hinein, dass man die Verehrung der Gospa als “Königin des Friedens” und der Wallfahrt nach Medjugorje unmöglich verbieten oder davor warnen könne.

Allerdings, das ist die Folge der Note des Glaubensdikasteriums, muss man bei kirchlich approbierten Veröffentlichungen der Botschaften der Gospa immer von “mutmaßlichen” Erscheinungen und “mutmaßlichen” Botschaften sprechen. Und den Tag abwarten, an dem die mutmaßlichen Erscheinungen der Gospa aufhören und man das Kapitel Medjugorje abschließend aufarbeiten kann.

Weitere Berichterstattung zum vatikanischen “Nihil obstat” finden Sie in der kommenden Ausgabe der “Tagespost”.

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