UN – Saubere Umwelt ein Menschenrecht
Am 28. Juli 2022 hat die UNO-Generalversammlung eine Resolution zur Anerkennung eines eigenständigen Menschenrechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt mit einem Stimmverhältnis von 161:0 bei 8 Enthaltungen verabschiedet
Auch dank der Schweiz: saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Menschenrecht anerkannt (admin.ch)
UN: Saubere Umwelt ist ein Menschenrecht | Aktuell Welt | DW | 28.07.2022
Bern, 28.07.2022
Die Schweiz engagiert sich auch auf multilateraler Ebene für die Achtung der Menschenrechte, eine gesunde Umwelt und einen integralen Ansatz in Umwelt- und Menschenrechtsfragen. Als Mitinitiantin einer Resolution in der UNO-Generalversammlung hat sie dazu beigetragen, dass das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als eigenständiges Menschenrecht anerkannt wird. Die internationale Staatengemeinschaft bekräftigt, dass eine gesunde Umwelt eine wesentliche Voraussetzung für die uneingeschränkte Wahrnehmung von Menschenrechten ist, und setzt damit ein wichtiges politisches Zeichen.
Am 28. Juli 2022 hat die UNO-Generalversammlung eine Resolution zur Anerkennung eines eigenständigen Menschenrechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt mit einem Stimmverhältnis von 161:0 bei 8 Enthaltungen verabschiedet. Die universelle Anerkennung eines Menschenrechts durch die UNO-Generalversammlung, die alle 193 Mitgliedstaaten vereint, ist von historischer Bedeutung. Zuletzt anerkannte die UNO-Generalversammlung im Jahr 2010 das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung.
Mit der Verabschiedung der Resolution hat die internationale Gemeinschaft bekräftigt, dass sich Menschenrechte und eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt gegenseitig bedingen und beeinflussen. Die Resolution der UNO-Generalversammlung hat zwar keinen rechtsverbindlichen Charakter- Doch sie sollte positive Entwicklungen anstossen, etwa ein stärkeres Engagement auf politischer Ebene zugunsten von Umweltanliegen, eine strengere Rechenschaftspflicht der Staaten sowie eine kohärentere Politikgestaltung in Umwelt- und Menschenrechtsfragen.
Wichtiges Engagement der Schweiz und Rolle als Brückenbauerin
Ausgehend vom Auftrag der Bundesverfassung zur Achtung der Menschenrechte und zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 54 BV), setzt sich die Schweiz zusammen mit einer kleinen Staatengruppe (Costa Rica, Marokko, Malediven, Slowenien) in der UNO für eine kohärente Politik in Umwelt- und Menschenrechtsfragen ein und bringt seit über einem Jahrzehnt im UNO-Menschenrechtsrat regelmässig Resolutionen ein, welche diese Wechselwirkung thematisieren. Dieses multilaterale Engagement beruht auf der Überzeugung der Schweiz, dass globale ökologische Herausforderungen Lösungen der internationalen Staatengemeinschaft erfordern. Auf Initiative dieser Staaten hat der UNO-Menschenrechtsrat bereits 2021 eine Resolution zur Anerkennung eines eigenständigen Menschenrechts auf eine gesunde Umwelt verabschiedet.
Dank dem Engagement der Schweiz und der übrigen Mitglieder dieser Staatengruppe ist es nun gelungen, auch in der UNO-Generalversammlung eine breite überregionale Unterstützung für dieses Anliegen zu erreichen. Die Schweiz hat in ihrer Rolle als Brückenbauerin dazu beigetragen, bestehende Blöcke zugunsten einer multilateralen Lösung in Umweltanliegen zusammen zu bringen.
Eine gesunde Umwelt ist Voraussetzung für die Wahrnehmung von Menschenrechten
Klimawandel, Verschmutzung und Biodiversitätsverlust zählen für die gegenwärtige wie auch für künftige Generationen zu den grössten Herausforderungen. Diese beeinträchtigen oder behindern die Verwirklichung der Menschenrechte des Einzelnen, wie z.B. die Rechte auf Leben, Gesundheit, Nahrung, Wasser oder angemessenen Wohnraum. Die Verbindung von Umweltschutz und Menschenrechten wurde bereits 1972 mit der Erklärung von Stockholm erstmals auf UNO-Ebene verankert. Auch die Schweiz hat diese unterzeichnet und führt heute dieses Versprechen weiter.
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