Zulassung öffentlicher Gottesdienste

Brief an den Bundesrat – Schweizer Bischofskonferenz

Quelle
Schweiz: „Fitnesszentren ja, Gottesdienste nein – das geht nicht!“

Schweizer Bischofskonferenz| Mediencommuniqué| 12.05.2020

Zulassung öffentlicher Gottesdienste

Liebe Medienschaffende

Gerne orientieren wir Sie darüber, dass Bischof Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, dem Bundesrat einen Brief zugestellt hat, worin er die Zulassung von öffentlichen Gottesdiensten ab dem 21. Mai 2020 ersucht.

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler

Im Namen der Schweizer Bischofskonferenz danke ich Ihnen für Ihr beherztes und umsichtiges Vorgehen in der aktuellen Coronakrise. Unsere Kirchen haben Ihre Massnahmen stets mitgetragen und nach bestem Wissen und Gewissen an die Gläubigen vermittelt, denn das Gottesdienstverbot in der Karwoche und an Ostern war für viele Menschen sehr schwer zu ertragen.

Dass seit dem 11. Mai vieles möglich und offen ist, Gottesdienste aber verboten sind, ist nicht mehr zu vermitteln. Für Hunderttausende sind wöchentliche Gottesdienste ein existentielles Verlangen. Sie brauchen eine Perspektive.

Deshalb ersuche ich Sie, dass ab Christi Himmelfahrt (21. Mai), spätestens an Pfingsten (31. Mai) öffentliche Gottesdienste wieder möglich sind. Die entsprechenden Schutzkonzepte taugen für Grossanlässe und liegen vor; Abstand und Hygiene werden eingehalten.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen

+Felix Gmür, Bischof von Basel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz

PS: Im gleichen Zeitraum finden die religiösen Feste Schawuot und Id al-Fitr statt.

Freiburg, 12. Mai 2020

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