Europarat berät über Abtreibungszwang für alle Ärzte
Dokument 12347: McCafferty-Bericht
Die Öffentlichkeit nimmt nur äusserst selten Notiz vom Europarat, er gilt als Papiertiger ohne reale Kompetenzen. Doch in den nächsten Tagen könnte sich das für kurze Zeit ändern, denn hinter dem Kürzel “Dokument 12347” verbirgt sich ein Bericht mit Zündstoff – der sogenannte McCafferty-Bericht steht am Donnerstag zur Diskussion. Es geht um die Frage, ob jedes Spital verpflichtet werden soll, Abtreibungen durchzuführen.
Der Zugang von Frauen zu rechtmässiger medizinischer Versorgung: “das Problem der nicht geregelten Inanspruchnahme des Rechts auf Ablehnung bestimmter Behandlungen aus Gewissensgründen” lautet der offizielle Titel des Berichts, den die britische Sozialistin Christine McCafferty (Bild) erstellt hat. Vordergründig geht es um die Frage, ob Ärzte und Gesundheitseinrichtungen aus religiösen oder ethischen Gründen verschiedene medizinische Massnahmen verweigern dürfen. Das Kernthema des Berichts sind ganz klar Abtreibungen, die Thesen sehr provokant. Jeder Frau soll ein möglichst leichter und kostengünstiger Weg zur Abtreibung offen stehen, allen Spitälern die Verpflichtung auferlegt werden, Abtreibungen durchzuführen.
Ärzte dürfen aus Gewissensgründen ihre Teilnahme an einer Abtreibung verweigern, mit zwei Ausnahmen: Wenig umstritten dürfte die Forderung sein, dass Ärzte bei Gefahr für Leben und Gesundheit der Mutter abtreiben sollen. Doch auch wenn es der Schwangeren nicht zumutbar erscheint, einen anderen Arzt aufzusuchen – beispielsweise auf Grund grösserer Entfernung – soll jeder Mediziner zur Abtreibung verpflichtet werden. Ausserdem sollen Ärzte, die Abtreibungen verweigern, vom Staat auf Listen erfasst und Beschwerdemöglichkeiten massiv ausgedehnt werden. Abtreibungen werden im Bericht klar als Heilbehandlungen, auf die jede Bürgerin ein Anrecht hat, angesprochen.
McCafferty’s linker Kreuzzug
Die anderen angesprochenen Problemfelder bergen ebenfalls einigen Zündstoff und deuten auf die ideologische Ausrichtung der Berichterstellerin hin: Euthanasie, Leihmutterschaft, Präimplantationsdiagnostik oder künstliche Befruchtung bei homosexuellen Paaren sind weitere “Heilbehandlungen”, die jedermann zustehen sollten. Auch wo McCafferty ihre Gegner verortet, ist leicht ersichtlich: Es sind die christlichen Kirchen – vor allem die katholische – mit ihren Gesundheitseinrichtungen und gläubige Ärzte. Wenn Ärzte aus Gewissensgründen bestimmte medizinische Tätigkeiten verweigern würden, so könnte dies zu einer bigotten und diskriminierenden Medizin führe, so der Bericht. Als Negativbeispiel wird ein katholischer Arzt in Grossbritannien angeführt, der seine Patientin nicht intensiv genug über die mögliche Behinderung ihres Kindes aufklärte.
Bericht übt Kritik an Österreich
Auch Österreich wird im Bericht explizit erwähnt. Abtreibungswillige Frauen stünden vor mehreren Herausforderungen, wenn sie ihr “Recht auf Abtreibung” wahrnehmen wollten. Gerade in Westösterreich und in ländlicheren Regionen sei es schwierig, einen Abtreibungsarzt zu finden.
Abtreibungen sind in Österreich grundsätzlich verboten und strafbar, können jedoch in den ersten drei Monaten – bei Gefahr für die Gesundheit der Mutter oder zu erwartender schwerer Behinderung auch länger – straffrei vorgenommen werden: die sogenannte Fristenlösung. Ausser in Fällen akuter Gefahr für das Leben der Mutter ist kein Arzt zu einer Abtreibung verpflichtet. Mediziner dürfen nicht wegen der Durchführung einer straffreien Abtreibung, genauso wenig jedoch wegen der Verweigerung einer solchen benachteiligt werden.
Schwere Auswirkungen für katholische Krankenhäuser
Die Tatsache, dass Beschlüsse des Europarates nur sehr schwer und nicht ohne explizite Einwilligung des Mitgliedsstaates umgesetzt werden können, sollte nicht über deren Wirkung hinwegtäuschen. Gerade in gesellschaftspolitisch heiklen Bereichen spielte der Europarat bisher immer wieder eine Vorreiterrolle, entsprechende Vorschläge wurden von der EU aufgenommen und umgesetzt. Die umstrittene Antidiskriminierungsrichtlinie ist ein Beispiel dafür. Ausserdem verschafft ein entsprechender Beschluss den Befürwortern solcher Vorschriften natürlich Rückenwind. Auch Abtreibungen auf Krankenschein würden so ein Stück näher rücken.
Gerade für die bereits angesprochenen kirchlichen Gesundheitseinrichtungen, die aus religiösen Gründen Abtreibungen und andere erwähnte Massnahmen strikt verweigern, würde eine derartige Gesetzeslage zu ernsten Problemen führen. Aber auch für einzelne Ärzte wäre es sich als völlig unzumutbar, auf einer öffentlichen Liste als Abtreibungsverweigerer geführt zu werden – Mobbing durch stattliche Stellen vermutlich inklusive.
Bericht: pdf
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