‘Reizthema Zölibat’
Kardinal Brandmüller: “Zölibat der Priester, verbindliche Überlieferung”
Armin Schwibach (ed.), “Reizthema Zölibat – Pressestimmen”, mit einer Einführung von Walter Kardinal Brandmüller, Fe-Medienverlags, Kisslegg, 2011
von Walter Kardinal Brandmüller
In der nun schon seit etwa zweihundert Jahren immer wieder aufflackernden Diskussion um den Zölibat der Priester wurden bisher fast ausschliesslich Argumente angeführt, die Zweckmässigkeit oder “Machbarkeit” zölibatärer Lebensweise zum Gegenstand haben. Dazu gehört etwa der häufig dramatisch beschworene Priestermangel, der – so meint man – durch eine “mutige” Entscheidung für die Möglichkeit der Priesterehe behoben werden könne.
Auf solche Argumente wurde immer wieder mit ebenso vielen Gegengründen geantwortet. Eine Wiederholung erübrigt sich. Es kommt auf all das gar nicht an.
Denn die Kirche ist nun einmal kein Sozialunternehmen zur Weltverbesserung, sie ist keine rein gesellschaftliche Grösse, die mit menschlichen Massstäben zu messen wäre. Sie ist – so Paulus – der geheimnisvolle Leib Christi. Der aber ist mit rein menschlichen Kategorien nicht zu fassen. Darum kommt es wirklich auf das an, was sagt Jesus Christus selbst zu unserem Thema sagt.
Es sind die Evangelien nach Matthäus, Markus und Lukas, welche die diesbezüglichen Worte Jesu berichten:
Bei Matthäus (19, 29) ist zu lesen: “… Jeder der um meines Namens willen Häuser oder Brüder, Schwestern, Vater, Mutter, Kinder oder Äcker verlassen hat, wird dafür das Hundertfache erhalten und das ewige Leben gewinnen.”
Ganz ähnlich Markus (10,29): “Amen ich sage euch: Jeder, der um meinetwillen und um des Evangeliums willen Haus oder Brüder, Schwestern, Mutter, Vater, Kinder oder Äcker verlassen hat, wird das Hundertfache dafür empfangen …”
Noch ausführlicher Lukas (18, 29f.): “Amen ich sage euch: Jeder, der um des Reiches Gottes willen Haus oder Frau, Brüder, Eltern oder Kinder verlassen hat, wird schon in dieser Zeit das Vielfache erhalten und in der kommenden Welt das ewige Leben.”
Jesus richtet diese Worte nicht an die große Volksmenge, sondern an jene, die er aussenden will, um sein Evangelium und den Anbruch des Reiches Gottes zu verkünden.
Zur Erfüllung dieser Sendung ist es also notwendig, alle irdischen, menschlichen Bindungen abzustreifen. Da dies radikale Trennung, Verlust des Selbstverständlichen bedeutet, verheißt Jesus ihnen überreiche “Entschädigung”.
Nun wird gelegentlich eingewandt, dieses “alles Verlassen” habe nur für die Dauer der Verkündigungsreise gegolten, danach seien die Jünger zu ihren Familien zurückgekehrt. Nun, dafür gibt es keinen Hinweis. Der Text der Evangelien spricht im übrigen von etwas Endgültigem, wenn dabei auf das ewige Leben verwiesen wird.
Da nun die Evangelien zwischen 40 und 70 p. C. entstanden sind, hätten ihre Verfasser sich selbst in schlechtes Licht gestellt, wenn sie Jesus Worte in den Mund gelegt hätten, denen ihr eigenes Leben nicht entsprochen hätte. Jesus verlangt also von jenen, denen er Anteil an seiner Sendung gibt, dass sie sich auch seine Lebensform zueigen machen.
Was aber ist davon zu halten, wenn Paulus im ersten Korintherbrief (9, 5) schreibt: “Bin ich nicht frei? Bin ich nicht ein Apostel? … Haben wir nicht das Recht, zu essen und zu trinken? Haben wir nicht das Recht, eine gläubige Frau mitzunehmen, wie die übrigen Apostel und die Brüder des Herrn und Kephas? Sollen nur ich und Barnabas auf das Recht verzichten, nicht zu arbeiten?” Ist damit nicht vorausgesetzt, dass die Apostel in Begleitung ihrer Frauen unterwegs waren?
Doch hier ist Vorsicht geboten. Bei den rhetorischen Fragen des Apostels geht es um das Recht des Verkünders des Evangeliums, auf Kosten der Gemeinde zu leben, und das gilt auch für seine Begleitung. Die Frage ist nun, worin diese besteht. Der griechische Ausdruck “Adelphen gynaika” bedarf der Erklärung. “Adelphe” ist Schwester. Hier ist eine Schwester im Glauben, eine Christin, gemeint, während “Gyne” ganz allgemein eine Frau, Jungfrau, Ehefrau, auch Braut bedeuten kann – kurzum ein weibliches Wesen. Damit beweisen zu wollen, die Apostel hätten ihre Ehefrauen mitgenommen, ist nicht möglich. Wäre dem so, wäre es unverständlich, dass eigens von einer “Adelphe” = Schwester, Christin, die Rede ist. Und: seine Ehefrau hatte der Apostel beim Eintritt in den Jüngerkreis Jesu ja verlassen.
Man wird dem Text vielmehr gerecht, wenn man an das 8. Kapitel des Lukasevangeliums denkt, wo es heißt: “Die Zwölf begleiteten ihn (= Jesus), außerdem einige Frauen, die er von bösen Geistern und Krankheiten geheilt hatte: Maria Magdalena, aus der sieben Dämonen ausgefahren waren, Johanna die Frau des Chuzas, eines Beamten des Herodes, Susanna und viele andere. Sie alle unterstützten Jesus und die Jünger mit dem, was sie besaßen.” Es ist nur folgerichtig anzunehmen, dass die Apostel später auch hierin dem Beispiel Jesu gefolgt sind.
Im übrigen ist auf die emphatische Empfehlung der Ehelosigkeit bzw. der ehelichen Enthaltsamkeit durch den Apostel Paulus zu verweisen (1. Kor. 7, 29ff.): “Denn ich sage euch, Brüder: Die Zeit ist kurz. Daher soll, wer eine Frau hat, sich in Zukunft so verhalten, als habe er keine …” Und: “Der Unverheiratete sorgt sich um die Sache des Herrn; er will dem Herrn gefallen. Der Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt; er will seiner Frau gefallen. So ist er geteilt.”
Dass Paulus mit diesen Worten besonders die Bischöfe und Priester anspricht, ist offenkundig. Im übrigen hat er selbst dieses Ideal verwirklicht.
Zum Beweis dafür, dass Paulus bzw. die Kirche der apostolischen Zeit den Zölibat nicht gekannt habe, werden von manchen auch die Briefe an Timotheus und Titus, die sog. Pastoralbriefe, angeführt. Nun ist in der Tat im 1. Timotheusbrief (3,2) die Rede vom verheirateten Bischof. Vielfach wird hier der griechische Urtext so übersetzt: “der Bischof sei eines Weibes Mann”, und das wird als Vorschrift verstanden. Indes genügen selbst bescheidene Kenntnisse des Griechischen, um richtig zu übersetzen: “Deshalb soll der Bischof ein Mann ohne Tadel sein, nur einmal verheiratet (= eines Weibes Mann!!), nüchtern, besonnen …”. Ebenso ist im Brief an Titus zu lesen: “Ein Ältester (= Priester, Bischof) soll unbescholten und nur einmal verheiratet sein …”.
Was mit dieser Weisung ausgeschlossen werden soll, ist, dass einer zum Bischof-Priester geweiht wird, der nach dem Tod seiner Frau ein zweites Mal geheiratet hat (sukzessive Bigamie). Davon abgesehen, dass die nochmalige Heirat eines Witwers allgemein nicht gut angesehen war, kam im kirchlichen Milieu die Überlegung hinzu, dass ein solcher keine Gewähr dafür zu bieten schien, dass er die vom Bischof bzw. Priester erwartete Enthaltsamkeit zu bewahren vermochte.
Die Praxis der nachapostolischen Kirche
Die ursprüngliche Form des Zölibats bestand also darin, dass ein zum Priester bzw. Bischof Geweihter wohl das Familienleben, nicht aber die eheliche Gemeinschaft fortsetzte. Dem entsprach es, dass mit Vorzug ältere Männer geweiht wurden.
Dass dies alte, geheiligte, auf die Apostel zurückgehende Überlieferung war, bezeugen die Werke kirchlicher Schriftsteller wie Clemens von Alexandrien und der Nordafrikaner Tertullian, die um das Jahr 200 lebten. Davon abgesehen wird die Hochschätzung der Enthaltsamkeit durch die Christen insgesamt durch eine Reihe von erbaulichen Romanen über die Apostel bezeugt – es sind die sogenannten apokryphen Apostelakten, die noch im 2. Jahrhundert enstanden sind und weit verbreitet waren.
Im folgenden 3. Jahrhundert werden die literarischen Zeugnisse für die Kleriker-Enthaltsamkeit zahlreicher und ausdrücklicher, besonders im Osten. So etwa lautet ein Absatz aus der sogenannten syrischen Didaskalie: “Der Bischof muss vor der Weihe geprüft werden, ob er keusch ist, und ob er seine Kinder in der Gottesfurcht erzogen hat.” Der große Theologe Origenes aus Alexandrien (†253/50) kennt gleichfalls einen verbindlichen Enthaltsamkeitszölibat, den er in verschiedenen Schriften theologisch begründet und vertieft. Natürlich wären hierfür weitere Zeugnisse anzuführen, was hier nicht geschehen kann.
Das erste Zölibatsgesetz
Dieser auf apostolischer Überlieferung beruhenden Praxis verlieh das Konzil von Illiberis-Elvira im Jahre 305/6 erstmals Gesetzesform. In seinem Kanon 33 verbietet das Konzil Bischöfen, Priestern, Diakonen und allen Klerikern den ehelichen Umgang mit ihren Frauen bzw. die Zeugung von Kindern. Das bedeutet, dass man eheliche Enthaltsamkeit mit dem Zusammenleben in der Familie für vereinbar hielt.
So schreibt auch der hl. Papst Leo der Große um 450, die Geweihten sollten ihre Gattinnen nicht verstoßen. Sie sollten beieinander bleiben, doch “so, als hätten sie sie nicht” – wie Paulus im 1. Korintherbrief 7, 29 geschrieben hatte.
In der Folge ging man dann mehr und mehr dazu über, nur noch unverheiratete Männer zu weihen, und dann folgte die Gesetzgebung des Mittelalters, für die der unverheiratete und enthaltsam lebende Priester-Bischof selbstverständlich war. Dass diese kanonische Disziplin nicht immer und überall treu gelebt wurde, kann nicht verwundern. Auch die Beobachtung des Zölibats kannte im Laufe der Jahrhunderte Tiefen wie Höhen.
Bekannt ist etwa die harte Auseinandersetzung zur Zeit der sogenannten Gregorianischen Reform im 11. Jahrhundert, die besonders in Deutschland und Frankreich die Kirche so sehr zerriss, dass etwa Bischof Altmann von Passau von seinem zölibatsunwilligen Klerus aus seinem Bistum gewaltsam vertrieben wurde.
In Frankreich wurden päpstliche Gesandte, die auf Zölibatsdisziplin dringen sollten, mit dem Tode bedroht, und der hl. Abt Walter von Pontoise wurde auf einer Pariser Synode von den reformfeindlichen Bischöfen verprügelt und ins Gefängnis geworfen. Am Ende setzte sich jedoch die Reform durch und führte einen neuen religiösen Aufschwung herbei.
Es ist bemerkenswert, dass Infragestellung und Missachtung des Zölibats in der Vergangenheit stets mit anderen Symptomen kirchlichen Verfalls Hand in Hand gegangen ist, während Zeiten religiöser Blüte und kulturellen Aufschwungs durch gewissenhafte Beobachtung des Zölibats gekennzeichnet waren.
Aus dieser historischen Beobachtung die Konsequenzen für unsere gegenwärtige Krisensituation zu ziehen, ist nicht schwer.
Das Problem der Ostkirche
Bleiben noch zwei oft gestellte Fragen: Da ist einmal die Zölibatspraxis der katholischen Kirchen des byzantinischen und des orientalischen Ritus, die zwar von Bischöfen und Mönchen die Ehelosigkeit fordern, nicht aber von Priestern, sofern diese noch vor ihrer Weihe geheiratet haben. Nun fragen manche, ob dies nicht auch im lateinischen Westen so gehandhabt werden könnte.
Dazu ist zunächst zu bemerken, dass gerade im Osten die apostolische Praxis des Enthaltsamkeitszölibats als verbindlich betont wurde. Erst auf dem Konzil von 691, dem sogenannten Quinisextum bzw. Trullanum, kam es unter dem Eindruck eines allgemeinen religiös-kulturellen und politischen Verfalls des byzantinischen Reiches zum Bruch mit der apostolischen Überlieferung. Das Konzil, das maßgeblich vom Kaiser bestimmt wurde, der mit der Gesetzgebung auf dem Konzil wieder geordnete Verhältnisse schaffen wollte, ist indes von den Päpsten nie anerkannt worden. Erst von da an datiert aber die genannte ostkirchliche Praxis.
Als nun im Laufe späterer Entwicklungen seit dem 16. und 17. Jahrhundert sich mehrere orthodoxe von Rom getrennte Kirchen aufs neue mit der Kirche des Westens vereinigten, stellte sich für Rom das Problem, wie mit dem verheirateten Klerus dieser Kirchen zu verfahren sei. Um der Einheit der Kirche willen beschlossen die jeweiligen Päpste, von den zurückkehrenden Priestern keine Änderung ihrer Lebensweise zu fordern.
Die Ausnahmen in unserer Zeit
Ähnlich ist die Dispens vom Zölibat begründet, die seit Pius XII. Einzelnen protestantischen Pastoren, die zur katholischen Kirche konvertierten und zu Priestern geweiht zu werden wünschten, gewährt wurde.
Diese Regelung wurde jüngst durch Benedikt XVI. auch auf die nicht wenigen anglikanischen Geistlichen angewandt, die gemäß der Apostolischen Konstitution “Anglicanorum coetibus” sich der katholischen Mutterkirche anzuschließen wünschen.
Mit diesem außerordentlichen Entgegenkommen würdigt die Kirche deren oftmals langen und schmerzlichen religiösen Weg, der mit ihrer Konversion ans Ziel gelangt ist, womit sie zudem ihre bisherige materielle Lebensgrundlage um der Wahrheit willen preisgegeben haben. Es ist das hohe Gut der Einheit der Kirche, das eine solche Ausnahmeregelung begründet.
Verbindliche Überlieferung?
Von solchen Ausnahmefällen abgesehen stellt sich freilich die grundsätzliche Frage, ob es der Kirche überhaupt erlaubt sein könnte, eine unbezweifelbar apostolische Überlieferung grundsätzlich preiszugeben.
In der Tat wird eine solche Möglichkeit immer wieder in Betracht gezogen. Manche meinen, dass dies zwar nicht von irgend einem kirchlichen Teilverband, wohl aber von einem Allgemeinen Konzil verfügt werden könnte. So, meint man, könnte, wenn nicht für die ganze Kirche, so doch für einzelne Bereiche das Zölibatsgebot gelockert oder gar aufgehoben werden. Was heute noch untunlich erscheint, könne morgen Wirklichkeit werden.
Da nun müsste allerdings der Verbindlichkeitscharakter apostolischer Traditionen neu ins Bewusstsein gerückt werden. Es mag dabei hilfreich sein, die Frage zu stellen, ob es denn etwa möglich wäre, durch Konzilsbeschluss die Feier des Sonntags abzuschaffen, die im übrigen biblisch weit weniger begründet ist als der Zölibat.
Zum Schluss sei eine in die Zukunft weisende Überlegung erlaubt:
Wenn es denn gesicherte historische Erkenntnis ist, dass alle Kirchenreform, die diesen Namen verdient, aus einer vertieften Erkenntnis des Glaubens der Kirche erwächst, dann wird auch die gegenwärtige Bestreitung des Zölibats durch eine neue und tiefere Erfassung des Wesens des Priestertums überwunden werden. Je deutlicher es gelehrt und verstanden wird, dass das Priestertum der Kirche nicht eine Dienstfunktion ist, die im Auftrag der Gemeinde ausgeübt wird, sondern darin besteht, dass der Priester kraft des Sakraments der Weihe “in persona Christi” lehrt, leitet und heiligt, dann wird neu verstanden, dass er auch die Lebensform Christi übernimmt. Ein so verstandenes und gelebtes Priestertum wird aufs Neue seine Anziehungskraft auf die Elite der Jugend erweisen.
Im übrigen wird der Zölibat wie die Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen für eine säkulare Lebensauffassung immer ein Ärgernis bleiben. Schon Jesus selbst hat dazu gesagt: “Wer es fassen kann, der fasse es”.
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Literatur
Den wissenschaftlichen Nachweis für die hier gebotene kurze Darlegung findet der Leser in folgenden Werken:
Christian Cochini, “Origines apostoliques du célibate sacerdotal”, Namur 1981.
Stefan Heid, “Zölibat in der frühen Kirche”, 3erw. Auflage Paderborn 2003.
Alfons M. Stickler, “L’évolution de la discipline du célibate dans l’ Église d’Occident de la fin de l’âge patristique au Concile de Trent”, in: J. Coppens, “Sacerdoce et célibat. Études historiques et théologiques”, Gembloux-Louvain 1971, 373-442.
Heinz Ohme, “Concilium Quinisextum – Das Konzil Quinisextum”, Turnhout 2006.
Roman M. T. Cholij, “Married Clergy and Ecclesiastical continence in the Light of the Council in Trullo (691)”, in: “Annuarium Historiae Conciliorum” 19 (1987) 71-300.
24.10.2016
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