Infoblatt des Bistums Chur/November 2015

NEIN zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz

Quelle
Domherr Christoph Casetti

NEIN zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz

Die Zeit läuft. Noch bis zum 22. November 2015 können Unterschriftenbogen an das überparteiliche Referendumskomitee (Postfach 362, 3052 Zollikofen) geschickt werden. Bogen bekommt man zum Beispiel bei HLI-Schweiz, Tel. 041 710 28 48.

Am 24. Juni hat das Schweizervolk die Präimplantationsdiagnostik (PID) angenommen. Dieser Entscheid ist zu respektieren! Warum dann dieses Referendum? Das vom Parlament beschlossene Gesetz geht viel weiter als der Vorschlag des Bundesrates. Die PID braucht jedoch in ihrer Anwendung klare ethische Grenzen. Die PID soll nicht für alle Paare, sondern nur für Eltern mit schweren Erbkrankheiten erlaubt werden. Es sollen nicht alle Embryonen auf Chromosomen-Abweichungen untersucht werden, damit z.B. Kinder mit Down-Syndrom nicht systematisch vernichtet werden. Es sollen nicht Tausende von “überzähligen” Embryonen entwickelt werden, die dann eingefroren und später vernichtet werden.

In den parlamentarischen Debatten schoss eine Mehrheit der Parlamentarier weit übers Ziel hinaus. Sie müssen mit dem Referendum in die Schranken gewiesen werden.

Das sind meine wichtigsten Argumente: Ich möchte nicht, dass künftig alle Kinder mit Down-Syndrom einfach eliminiert werden. Ihre Entwicklungschancen sind heute sehr gut. Ich möchte nicht, dass künftig beliebig im Labor entschieden wird, welches Leben als “lebensunwert” vernichtet wird. Ich möchte nicht, dass Behinderte künftig in unserer Gesellschaft diskriminiert werden, weil ihr Leben als “nicht lebenswert” und als vermeidbares Risiko betrachtet wird. Letztlich geht es um das Gebot Gottes: “Du sollst nicht töten”.

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