“Nur eine Angst ist richtig – Gottesfurcht”
Polnischer Gynäkologe Bogdan Chazan im Recht – Verfassungstribunal stellt sich auf Seite des Gewissens
Vatikan: Redemptoris custos: Apostolisches Schreiben von Papst Johanneas Paul II. über Gestalt und Sendung des Hl. Josef im Leben Christi und der Kirche
Hl. Josef: Erzdiözese Wien
Von Stefan Meetschen
Die Tagespost, 21. Oktober 2015
Recht, wem Recht gebührt. Vor einem Jahr war der katholische Gynäkologe und langjährige Direktor des städtischen “Krankenhauses der Heiligen Familie” in Warschau, Bogdan Chazan, in die Schlagzeilen gerückt. Der Grund: Dem 70-Jährigen wurde vom damaligen polnischen Gesundheitsminister und der Warschauer Oberbürgermeisterin vorgeworfen, gegen seine ärztliche Pflicht verstossen zu haben, weil Chazan einer schwangeren Patientin, die um eine Abtreibung gebeten hatte, keinen Arzt vermittelt hatte, der dazu bereit gewesen wäre. Chazan selbst hatte einen solchen Eingriff, wie auch die Information über einen Abtreibungsarzt, mit der Begründung abgelehnt, dass er dazu aus Gewissens- und Glaubensgründen nicht verpflichtet sei. Die Folgen: Oberbürgermeisterin Hanna Gronkiewicz-Waltz hatte Chazan von seiner Stelle als Krankenhaus-Direktor entbunden. Der polnische Gesundheitsfonds NFZ hatte zudem eine Strafe gegen das Krankenhaus verhängt.
Nun, im Herbst 2015 wird Bogdan Chazan, in den katholischen Kreisen des Landes längst als Held verehrt, auch in den weltlichen Medien als Sieger gefeiert. Das höchste Gericht des Landes, das sogenannte Verfassungstribunal, stellte nämlich auf eine allgemeine, aber vom Fall Chazan motivierte Anfrage des Oberrates der Ärzteschaft Polens hinsichtlich der Gewissensklausel für Ärzte fest, dass eine “ärztliche Pflicht”, welche einen Arzt, der Abtreibung ablehnt, dazu zwinge, auf einen anderen Arzt hinzuweisen, der dazu bereit sei, nicht mit der Verfassung im Einklang stünde. Woraus man ableiten kann: Bogdan Chazans Verhalten war vollkommen richtig.
Bereits im Mai dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Chazan für unschuldig erklärt und mitgeteilt, dass dieser das Gesetz nicht gebrochen habe, als er sein Behandlungs- und Informationsverhalten an der Gewissensklausel ausrichtete. Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft war daraufhin eingestellt worden.
Der Oberrat der Ärzteschaft in Polen stellte im Juni 2015 öffentlich fest, dass Bogdan Chazan nicht gegen die Regeln der beruflichen Ethik und die Vorschriften hinsichtlich seines Berufes verstossen habe. Offensichtliches Fazit: Seine Entlassung sei nicht rechtmässig gewesen.
Wird Bodgan Chazan nun also wieder auf seine Stelle zurückkommen? Gegenüber der Zeitung “Super-Express“ sagt der Gynäkologe: “Die Entscheidung von Hanna Gronkiewicz-Waltz hatte keine Begründung. Es geht mir aber nicht um meine Stelle, sondern um Prinzipien, sodass auch die Direktoren anderer Krankhäuser, die Leiter medizinischer Abteilungen nicht in meine Situation gestellt werden können. Ich möchte nicht, dass durch eine Gewissensentscheidung die eigene Karriere und Zukunft bedroht werden kann.”
Bei einem Kongress von polnischen Lebensrechtlern in Krakau, die in der vergangenen Woche unter dem Thema “Heiliger Johannes Paul II. – Patron der Schützer des Lebens und der Familie” stattfand, sagte Bogdan Chazan bei einem Vortrag: “Wir dürfen gegenüber der Pädagogik des Schämens, den Befehlen der politischen Korrektheit oder der Strategie einer Angst, die verwaltet und von oben aufgezwungen wird, nicht aufgeben. Nur eine Angst ist richtig – Gottesfurcht.”
Der frühere polnische Justizminister Jaroslaw Gowin, der aufgrund seines offenen Engagements für den Lebensschutz sein Amt vor zwei Jahren aufgeben musste, begrüsste das Urteil des Verfassungstribunals: “Ich freue mich, dass sich das Verfassungstribunal auf die Seite des Gewissens gestellt hat. Ich denke, dass die Gewissensklausel auf andere berufliche Gruppen erweitert werden sollte. Dass man etwa Pharmazeuten zwingt, Frühabtreibungsmittel zu verkaufen, ist nichts anderes, als dass man sie zum Mitmachen bei Abtreibung zwingt.”
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